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Heilpraktikerversicherung trotz Vorerkrankungen

  • Vorerkrankungen mitversichern
  • Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen
  • bis zu 100% Erstattung für Heilpraktiker und Naturheilverfahren trotz Vorerkrankung möglich
Kundenzufriedenheit

Was ist eine Vorerkrankung?

Vorerkrankungen wie Ekzeme lassen sich teilweise mitversichern

Fast alle Heilpraktikerversicherungen stellen Gesundheitsfragen zu den durchgeführten ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen der letzten Jahre. In einem solchen Fall muss der Antragsteller ehrlich antworten. Bereits harmlose Rückenbeschwerden oder Bluthochdruck sind in diesem Sinne Vorerkrankungen und können zur Ablehnung oder einem Leistungsausschluss führen.

Mitversicherung von Vorerkrankungen

Damit eine Vorerkrankung mitversichert ist, ist es wichtig, dass der Versicherer trotz des Umstands, dass er davon durch die Beantwortung der Gesundheitsfragen erfahren hat, den Antrag angenommen hat.
Wird der Antrag dann trotzdem angenommen mit oder ohne Vereinbarung eines Risikozuschlags ist der Versicherer auch verpflichtet für spätere Behandlungen aufgrund der angegebene Vorerkrankung zu leistet.

Heilpraktikerversicherung mit einfachen Gesundheitsfragen

Tarife wie Signal Ambulant plus oder auch AXA MED Komfort Start fragen zwar nicht nach allen Vorerkrankungen und nehmen einen Antrag daher eher an (können diesen dann auch nicht kündigen, wenn später herauskommt, dass bereits seit Jahren eine schwere nicht im Antrag abgefragte Erkrankung bestand), behelfen sich aber mit dem Passus Für vor dem Versicherungsbeginn bereits eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet.

Seht interessant und mit einer sehr einfachen Gesundheitsfrage (Es dürfen keine chronischen Krankheiten vorliegen, die in den letzten 24 Monaten mindestens 5 mal oder häufiger behandelt wurden.) und ohne Wartezeiten ist auch der Tarif Nürnberger Budget Select, ein Budgetarif mit 600 Euro-Jahresbudget zur nahezu freien Verfügbarkeit für z.B. auch Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Sehhilfen, Vorsorge, Zahnvorsorge- und Zahnbehandlung uvm..

Auch die Universa Heilpraktikerversicherung stellt nur noch eine Gesundheitsfrage, wobei diese nur bestimmte Erkrankungen/Behandlungen in den letzten 2 Jahren betrifft.

Was genau ist ein eingetretener Versicherungsfall?

Eigentlich beginnt ein Versicherungsfall mit dem ersten Arztbesuch bei dem dieser eine Behandlungsbedürftigkeit erkennt, auch wenn die Diagnose noch nicht gestellt wurde. Abgeschlossen ist ein Versicherungsfall dann, wenn die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde und der Patient beschwerdefrei ist.
Beispiel: Ein Patient hat Verspannungen und geht zum Orthopäden. Dieser verordnet ihm 6 mal Massagen, diese werden durchgeführt, die Beschwerden sind geheilt. Man kann in so einem Fall durchaus davon sprechen, dass der Versicherungsfall abgeschlossen ist.
Problem:
Fragt nun ein Versicherer nicht nach Behandlungen in den letzten Jahren, muss die Verspannung natürlich auch nicht angegeben werden. Allerdings könnte der Versicherer dann, wenn sich nach Versicherungsbeginn herausstellt, dass der Versicherte regemäßig immer wieder Verspannungen hat und hatte, so argumentieren, dass es sich um einen gestreckten Versicherungsfall handelt, der vor Vertragsbeginn bereits bestand. In dem Fall müsste er nicht leisten.

Hätte der Versicherte dem Versicherer jedoch vorher mitgeteilt, dass er Verspannungen hatte und dieser hätte ihn trotzdem (wenn auch mit Risikozuschlag) angenommen, so dürfte der Versicherer die Leistung später nicht verweigern.

Gerade bei kleineren wiederkehrenden “Wehwehchen” kann es also eher Sinn machen, diese dem Versicherer mitzuteilen und gegen einen Zuschlag mitzuversichern. In dem Zusammenhang können wir die Gothaer mediambulant positiv hervorheben, da Vorerkrankungen dort mitversicherbar sind.

Versicherer wie die Inter oder die Arag 483 schliessen bei so einer Vorgeschichte gleich die ganze Wirbelsäule aus.

Tarife mit eingeschränkten Gesundheitsfragen müssten theoretisch leisten, es besteht allerdings die Gefahr der oben erwähnten Problematik in so einem Fall.

Besonderheit Universa UniMed Exklusiv

In den Tarifbedingungen der Universa Heilpraktikerversicherung UniMed ist geregelt, dass laufende Versicherungsfälle ausdrücklich mitversichert sind für den Behandlungsteil, der ausserhalb der Wartezeiten (3 Monate) stattfindet.
Im Antrag werden nur bestimmte Diagnose abgefragt (z.B. kein Asthma oder Allergien) und auch nur bezogen auf die letzten 2 Jahre vor Antragstellung. Nicht aufgeführte Erkrankungen sind demnach, selbst wenn Sie bei Versicherungsbeginn bereits vorlagen, ausdrücklich mitversichert.

SDK AP – Annahme auch bei schweren Vorerkrankungen

Die SDK AP Zusatzversicherung geht einen noch anderen Weg. Sie fragt durchaus viele Diagnose im Antrag ab, allerdings wird je nach Vorerkrankung ein Risikozuschlag zwischen 20-40% eingerechnet. Dieser Risikozuschlag summiert sich bei mehreren Erkrankungen, führt aber dazu, dass jeder versicherbar ist, zudem gelten Vorerkrankungen als mitversichert.

Heilpraktikerversicherung komplett ohne Gesundheitsfragen

Bei einigen chronischen Erkrankungen oder bei laufender oder zurückliegender Psychotherapeutischer Behandlung (insbesondere wegen Depression), sind die oben genannten Heilpraktikerversicherungen trotzdem nicht abschließbar.

In diesem Fall gibt es derzeit in der Kooperation der BKK VBU und der Hallesche Krankenversicherung die Möglichkeit für eine Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung.