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Ambulante Restkostenversicherung – 100% Privatpatient

Wer für sich oder mitversicherte Familienangehörige bei seiner Krankenkasse auf das herkömmliche Leistungssystem (Sachleistung) auf das Kostenerstattungsverfahren der GKV umstellt, wird zum Selbstzahler und sichert sich dadurch den Privatpatientenstatus.
Doch Vorsicht: Die Umstellung ist nur in Verbindung mit einer privaten ambulanten Restkostenversicherung zu empfehlen, die den nicht durch die Krankenkasse erstattungsfähigen Rechungsbetrag (Restkostenanteil) möglichst vollständig erstattet.

Die Leistungsunterschiede privater Restkostenversicherungen, die für die Abrechnung im GKV Kostenerstattungsverfahren geeignet sind, sind teilweise erheblich. Viele Anbieter kalkulieren ihre Tarife beispielsweise so, dass Sie nur dann erstatten, wenn auch die Gesetzliche Krankenkasse leistet, was beispielsweise eine Inanpruchnahme von Ärzten ohne Kassenzulassung unmöglich macht.
Besser sind ambulante Restkostentarife, die unabhängig einer GKV-Vorleistung zumindest einen großen Teil der Behandlungskosten absichern. Welche Tarife in diesem Zusammenhang die geringsten Eigenanteile versprechen, erfahren Sie hier:

Ohne Eigenanteil Privatpatient werden
Ohne Eigenanteile Privatpatient werden ist möglich durch geeignete Restkostenversicherungen in Verbindung mit Wahl des GKV-Kostenerstattungsverfahrens

Die besten ambulanten Restkostentarife ohne Vorleistung der GKV

Es ist möglich ambulante Zusatzversicherungen zu finden, die unabhängig von der Krankenkasse die vollständigen Restkosten im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens erstatten. Eine empfehlenswerte Zusatzversicherung übernimmt in einem solchen Fall zumindest 60% oder besser 80% der Behandlungskosten und beinhaltet Zusatzleistungen, die generell nicht im gesetzlichen Leistungskatalog vorkommen,(beispielsweise Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden nach GebüH und Hufeland, aber auch höherwertige Medikamente, medizinische Hilfsmittel, Sehhilfen uvm.

1. DKV BMG – die leistungsstärkste Restkostenzusatzversicherung stellt der Tarif BMG der Deutschen Krankenversicherung dar. Er lässt sich zudem auch ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Bedarf in eine Krankenkostenvollversicherung umstellen. Abgesichert sind ungeachtet einer GKV Vorleistung auch bei Privatärzten 100% der Behandlungskosten. Eine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte kennt der Tarif nicht. Mitversichert ist zudem auch eine Restkostenerstattung und Wahlleistungen im stationären Leistungsspektrum, sowie Leistungen für höherwertige Zahnbehandlungs- und Zahnersatzmaßnahmen.

2. DKV KAMP – dieser Tarif sichert im ambulanten Behandlungsbereich durch Ärzte und Heilpraktiker 100% der Kosten bei Vorleistung der GKV und zumindest 85% ohne GKV-Erstattung ab. Er ist ideal geeignet, sofern eine stationäre und/oder Zahnzusatzversicherung bereits besteht oder eine Absicherung nucht gewünscht ist.

3. Münchener Verein 723 – diese ambulante Versicherung deckt 80% der verbleibenden Restkosten nach eventueller Vorleistung der Krankenkasse ab. Insofern sind zumindest 80% der Gesamtaufwendungen bei Ärzten ohne Kassenzulassung versichert. Der Bereich Zahnbehandlung ist ebenfalls inkludiert, Zahnersatz hingegen müsste genauso wie eine Absicherung fürs Krankenhaus, wenn gewünscht, extra abgeschlossen werden.

4. Signal Iduna Ambulant Top – Dieser ambulante Restkostentarif erstattet bei Ärzten mit Kassenzulassung bei Vorleistung der GKV 100% der Aufwendungen, bei Privatärzten zumindest 80% der Behandlung und verordneter Medikamente und sonstiger veranlasster Leistungen. Da dieser Tarif keine Heilpraktikerbehandlungen abdeckt, sollte er sofern dies gewünscht ist mit dem Tarif Signal Iduna Ambulant plus kombiniert werden. Dadurch wären zudem anfallende Eigenanteile bei Rezeptgebühren für Arznei-, Verband-, Heil-, und Hilfsmitteln mitversichert.

Wer kann eine ambulante Restkostenversicherung abschließen?

Geeignet ist eine solche Zusatzkrankenversicherte für alle gesetzlich Krankenversicherten, bzw. folgende Personengruppen

  • bei Antragstellung einigermaßen gesund sind
  • vor allem Kinder, um Privatkinderärzte nutzen zu können
  • Personen, die Privatpatientenstatus genießen möchten, aber den Wechsel in die PKV-Voll nicht wünschen (z.B. aus Angst vor steigenden Beiträgen im Alter)
  • Personen, die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV-Voll nicht erfüllen
  • Personen, die die bestmögliche medizinische Versorgung genießen und gleichzeitig die Vorteile der GKV nicht missen möchten.
  • Voraussetzung ist in jedem Fall die Umstellung auf das Kostenerstattungsprinzip bei der Krankenkasse

Leistungen für Naturheilverfahren und Heilpraktiker

Die besten ambulanten Zusatztarife sehen ebenfalls Erstattung für Alternativmedizin und Heilpraktikerbehandlungen vor. Bezogen auf reine Heilpraktikerbehandlungen nach dem GebüH sind die Erstattungshöchstsätze allerdings meist auf dem Niveau einer herkömmlichen Heilpraktikerzusatzversicherung.
Deutlich interessanter wird eine solche Zusatzversicherung jedoch, wenn Sie sich durch einen Arzt (mit oder ohne Kassenzulassung) behandeln lassen, denn wenn dieser zwar ganzheitlich oder alternativmedizinisch behandelt, jedoch die Rechnung mit normalen Gebührenziffern nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnet, sehen ambulante Restkostenversicherungen keine jährlichen Erstattungshöchstgrenzen vor. Das gleiche gilt auch für anfallende Laboruntersuchungen, die dadurch zu bis zu 100% erstattet werden.

Zwar leisten auch einige Heilpraktikerzusatzversicherungen für Naturheilbehandlungen durch Ärzte ohne Kassenzulassung, jedoch mit jährlichen Maximalbeträgen und nur für Gebührenziffern, die klar als Naturheilverfahren aus dem Hufelandverzeichnis erkennbar sind. Da bei den meisten Untersuchungen und Behandlungen jedoch auch schulmedizinische Ziffern anfallen, würde in so einem Fall nicht die komplette Rechnung als erstattungsfähig anerkannt werden. Bei ambulanten Restkostenversicherungen hingegen genießen Sie einen Versicherungsschutz für sämtliche GOÄ-Ziffern, ungeachtet einer jährlichen Höchstgrenze.

Die DKV Tarife BMG und KAMP erkennen zudem osteopathische Behandlungen als normales Heilmittel an und erstatten daher im Gegensatz zu herkömmlichen Heilpraktikertarifen ohne jährliche Erstattungshöchstgrenze.