Wir empfehlen den BKK Barmenia Exclusiv in Kombination mit der Mitgliedschaft bei der MKK (ehemals BKK VBU), es geht aber auch jede andere BKK:
- keine Gesundheitsprüfung und auch Vorerkrankungen sind mitversichert
- zu 100% werden bis zu 300 Euro/Kalenderjahr für Heilpratikerbehandlungen, aber auch Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und verordnete Arzneimittel erstattet (durch Barmenia Exklusiv+)
- es werden bis zu 360 Euro/Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen erstattet (6 Sitzungen zu 80%, max. 60 EUR je Sitzung) (durch die MKK)
- zudem werden 100 Euro für homöopathische Arzneimittel erstattet (durch gleichzeitige Mitgliedschaft bei der MKK (ex-BKK VBU)
- 200 Euro Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahrn (durch Barmenia Exclusiv+)
- 2 mal 70 Euro professionelle Zahnreinigung im Jahr (2 mal 40 durch die Barmenia, 2 mal 30 Euro durch die MKK)
- 130 Euro Zuzahlung pro Jahr im Rahmen des Bonusprogramms für die Zusatzversicherung durch die MKK
- Zuschuss der Barmenia für künstliche Befruchtung
- Tarif hat keine Wartezeiten
- Barmenia Exclusiv+ Tarif ist auch abschließbar für Versicherte anderer Betriebskrankenkassen.
Hinweise zu dieser Tarifkombination
Die Barmenia Exklusiv+ ist eine *Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen, sie ist nur für Mitglieder einer Betriebskrankenkasse (BKK) abschließbar. Es ist dabei zwar egal, um welche BKK es sich handelt, am attraktivsten ist der Tarif aber zusammen mit einem Wechsel zur MKK (ehemals BKK VBU), welche diesen Tarif im Rahmen eines Bonusprogramms mit 130 Euro pro Jahr bezuschusst.
Wie Sie den Heilpraktikertarif ohne Gesundheitsfragen beantragen
Am besten fordern Sie sich die Angebots- und Antragsunterlagen über unseren Vergleichsrechner an. Sie erhalten im Paket per Email und Post die Wechselunterlagen zur MKK, sowie den Antrag für die Barmenia Exklusiv+. Wenn Sie bereits bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, können sie den Barmenia Heilpraktikertarif ohne Gesundheitsfragen auch einfach so abschließen. Weiter unten finden Sie zudem den Link zu einem Vergleich für Gesetzliche Krankenkassen, Sie können sich auch jede andere Betriebskrankenkasse (BKK), wie z.B. die Securvita oder mhplus oder sonstige aussuchen.
Die Kündigungsfrist für die alte Krankenkasse beträgt 2 Monate zum Monatsende. Seit Januar 2021 ist keine Kündigung mehr an die bisherige Krankenkasse zu senden, es reicht aus den Neuantrag bei der BKK VBU zu stellen, diese regelt dann alles weitere mit der bisherigen Krankenkasse.
Sollten die Zusatzbeiträge sich wie im Januar 2021 bei den meisten Krankenkasse erhöhen, kann ohne Einhaltung einer Bindefrist gewechselt werden. Es gilt allerdings auch in diesem Fall die 2 Monate Wechselfrist.
In diesem Fall reicht es, einfach bei der BKK VBU einen Antrag über den Onlinelink zu stellen. Alles weitere regelt die BKK VBU mit der bisherigen Krankenkasse.
Weitere Infos zum Vorgehen und zur Barmenia und MKK