Wer die bestmögliche medizinsiche Zusatzabsicherung für gesetzlich Krankenversicherte sucht, sollte sich mit dem Thema GKV – Kostenerstattungsprinzip näher auseinander setzen.
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens bei ihrer Krankenkasse und einer dazugehörigen ambulanten Zusatzversicherung, wie dem Tarif DKV KAMP eine Absicherung auf dem Niveau einer Krankenkostenvollversicherung zu erhalten.
DKV KAMP – bis 100% Erstattung bei Privatärzten und Heilpraktikern
Der Tarif DKV KAMP erstattet bei ohne Vorleistung der GKV 85% für ambulante Behandlungen durch Ärzte und Heilpraktikern, dies betrifft bezogen auf ambulante ärztliche Leistungen vor allem den Privatarzt ohne Kassenzulassung.
Erstattet die GKV einen Teil der Rechnung übernimmt der Tarif 100% der Restkosten.
Naturheilverfahren nach Hufeland und dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker werden zu maximal 1000 Euro pro Kalenderjahr erstattet.
Ebenso sind natürlich verordnete Arznei- Heil- und auch Hilfsmittel, sowie Psychotherapie ohne jährliche Höchstgrenze erstattungsfähig.
Natürlich werden auch vom Arzt oder Heilpraktiker in Auftrag gegebene Laboruntersuchungen, sei dies im Rahmen einer Vorsorgeuntersuchung oder in Verbindung mit einer umfangreicheren Diagnostik und Behandlung, zu bis zu mindestens 85% oder bei entsprechender GKV-Teilvorleistung zu 100% erstattet.
Das interessante am Tarif ist, dass Osteopathie als alternativmedizinisches Heilmittel der schulmedizinischen Physiotherapie gleichgestellt ist und damit vom Tarif DKV KAMP ohne jährliche Höchstgrenzen erstattet wird.
Sehhilfen sind zu 500 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren erstattungsfähig für Lasik-Operationen, um die Sehfähigkeit der Augen wiederherzustellen gilt keine Höchsterstattungsgrenze. Sofern die GKV vorleistet werden 100%, ansonsten immerhin 85% der Aufwendungen erstattet.
Anfängliche Wartezeiten sieht der Tarif DKV KAMP nicht vor.
Es gibt den Tarif als Variante DKV KAMP0 ohne generellen Selbstbehalt und als etwas günstigere Version DKV KAMP1 mit einem jährlichem SB von 300 Euro (Kinder und Jugendliche 150 EUR pro Jahr). Eine vergünstigte Tarifform speziell für Auszubildende und Studenten ist ebenfalls möglich.
Ablauf der Kostenerstattung
Der Versicherte muss bei der Gesetzlichen Krankenkasse im ambulanten Bereich (nicht Zahnarzt und nich im stationären Bereich) auf das Kostenerstattungsverfahren umstellen. Er erhält vom Arzt, Osteopathen, Heilpraktiker oder sonstigen Leistungserbringer eine Privatrechnung, die er bei seiner GKV einreicht. Diese vermerkt ihre Vorleistung (oder Nichtleistung) auf der Rechnung.
Danach sendet man die Rechnungsunterlagen an die Deutsche Krankenversicherung, welche dann entsprechend tariflich 85% bzw. 100% erstattet.
Nach Erhalt der Zahlung überweisen Sie den Betrag zur Begleichung Ihrer Rechnung an den Arzt bzw. Heilpraktiker etc.
Eine solch leistungsstarke Krankenzusatzversicherung ist bei Antragstellung einer Gesundheitsprüfung in Form einer Abfrage von Erkrankungen und Diagnosen der letzten 4 Jahre vor Versicherungsbeginn unterworfen. Zwar lassen sich viele “kleinere” Vorerkrankungen gegen einen Zuschlag mitversichern, sofern man jedoch bereits schwer krank ist oder sich in einer laufenden Behandlung befindet, ist in der Regel ein Abschluss nicht möglich.
Vorteile
Durch diese Form der zusätzlichen Krankenabsicherung erhalten Sie zum einen schnellere Termine bei Privatärzten, Psychotherapeuten und sonstigen Heilbehandlern.
Ebenso haben Se mit einem solchen Tarif Anspruch auf private Zusatzbehandlungen, Behandlungsmethoden, sowie auf z.B. Medikamente und Heilmittel, die von normal GKV-Versicherten komplett selbst zu zahlen wären, was insbesondere bei schweren Erkrankungen unbezahlbar ist.