Wem der Wechsel von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in eine Private Krankenvollversicherung aufgrund von Nachteilen wie fehlende Beitragsstabilität im Alter, Wegfall der kostenfreien Familienversicherung und ähnlichem scheut oder wer die Voraussetzungen aufgrund seiner GKV-Versicherungspflicht nicht erfüllt, hat eine andere Möglichkeit den Privatpatientenstatus zu erreichen.
GKV-Versicherte haben das Wahlrecht für sich oder auch einzelne mitversicherte Familienangehörige auf das Kostenerstattungsprinzip zu wechseln, welches anders als das übliche Sachleistungsverfahren ohne die Versichertenkarte der Krankenkasse funktioniert.
Durch Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung , beispielsweise dem Tarif DKV KAMP lässt sich dadurch die Leistungsfähigkeit einer PKV-Vollabsicherung abbilden, ohne dass man sich komplett privat krankenversichern muss.
Wir erklären Ihnen wie dies funktioniert und wo die Vorteile hierfür liegen.
Die Wahlmöglichkeit bzw. Umstellung von Sachleistung auf Kostenerstattung muss Ihnen jede gesetzliche Krankenkasse auf Ihren Wunsch hin zusagen.
Statt einer Sachleistung in Form der gesetzlich vorgesehene Versorgung im Bereich der ärztlichen, stationären und zahnärztlichen Versorgung, haben Sie das Recht stattdessen den geldwerten Betrag, der für diese Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse an Ihren Arzt gezahlt wird, auf Ihr Konto ausgezahlt zu bekommen, um stattdessen eine nach Gebührenordnung für Ärzte bzw. Zahnärzte privatärztliche Leistung in Anspruch zu nehmen.
Sie treten bei Ärzten, Heilpraktikern und sonstigen Heilbehandlern wie Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten als Privatpatient auf und erhalten hierfür eine Privatrechnung.
Diese Rechnung reichen Sie dann bei Ihrer GKV ein und erhalten den Betrag ausgezahlt, der normalerweise für diese Art der Behandlung im Rahmen des Sachleistungsprinzips direkt an den Arzt ginge.
Da Privatrechnungen nach GOÄ in der Regel höher ausfallen als die Abrechnung im Rahmen des Sachleistungsverfahrens, verbleibt ein Eigenanteil, den Sie entwerer selbst hinzuschiessen müssen oder noch besser bei Ihrer ambulanten Zusatzversicherung zur Erstattung einreichen, so dass Ihnen durch die Wahl des Kostenerstattungsprinzips keine Eigenanteile entstehen.
Die GKV zahlt allerdings im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips nur für die Leistungen, die sie auch im Sachleistungsverfahren geleistet hätte, dies schließt also zunächst einmal eine Erstattung von Heilpraktikern und Ärzten ohne Kassenzulassung aus.
Gute ambulante Zusatzversicherungen wie DKV KAMP würden in diesem Fall aber trotzdem eine Erstattung erbringen und mindestens 85% der Aufwendungen ohne jährliche Maximalerstattung erbringen.
Sie können auf das GKV Kostenerstattungsprinzip umstellen für folgende Leistunsbereiche (auch einzelne Bereiche sind möglich):
‘ ambulante ärztliche Leistungen
Die meisten Vorteile bietet die Wahl des Kostenerstattungsprinzips zusammen durch eine ambulante private Restkostenversicherung für die Bereiche:
‘ ambulante ärztliche Leistungen
Die Leistungsbereiche Krankenhaus und Dental lassen sich mit herkömmlichen Krankenhausversicherungen oder einer Zahnzusatzversicherung meist deutlich günstiger ohne Wahl der GKV Kostenerstattung abdecken.
Die größten Vorteile der Umstellung auf GKV Kostenerstattung, jedoch immer in Verbindung mit einer privaten Restkostenversicherung sind die folgenden:
Zudem ermöglich die Wahl der GKV Kostenerstattung mit privater ambulanter oder auch stationärer und dentaler Zusatzversicherung den Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse. Dies hat z.B. deutliche Vorteile im Alter, da die gesetzliche Krankenversicherung für Renter durch die Beitragsbemessung nach Renteneinkommen deutlich günstiger ist und deutlich niedrigeren Beitragserhöhungen unterworfen ist als die Private Krankenvollversicherung.
Ebenso kann das Kostenerstattungsverfahren und der Verbleib in der GKV für mitversicherte Kinder von Vorteil sein, da viele Kinderärzte nur noch Privatpatienten akzeptieren.
Da die Familienversicherung für Kinder zudem kostenfrei ist, sollte die Alternative der Zusatzabsicherung + Kostenerstattungsverfahren deutlich günstiger sein.