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Heilpraktiker und Psychotherapie

Was viele nicht wissen: Auch Heilpraktiker nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz können psychotherapeutische Sitzungen nach dem Gebührenverzeichns für Heilpraktiker abrechnen.
Der Heilpraktiker für Psychotherapie, auch genannt “kleiner” Heilpraktiker beschränkt seinen Behandlungsbereich auf die Gebührenziffern 19.1 – 19.8 im GebüH, welche die Psychotherapie umfassen.
Die Frage ist, ob Heilpraktikerversicherungen für Psychotherapie beim Heilpraktiker leisten müssen.

Problem: Medizinische Notwendigkeit

Private Krankenversicherungen leisten für Behandlungskosten nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit erkennbar ist. Als medizinisch notwendig werden Maßnahmen angesehen, die zur Diagnose, Heilung, Therapie beitragen und nach heutigen medizinischen Erkenntnissen auch dazu geeignet sind theoretisch eine Genesung herbeizuführen.
Es muss objektiven vertretbar sein, dass eine Behandlung nach medizinischen Erkenntnissen und Befunden zum Zeitpunkt der Behandlung als notwendig anzusehen war.
Auf Deutsch: Es muss ein fachmännischer anerkannter Prozess zur Diagnose-Feststellung vorliegen und daraus ein schlüssiges Behandlungskonzept ergeben.

Da vielen Heilpraktikern eine Qualifikation eines durch private Krankenversicherer anerkannten Psychotherapeuten auf dem Gebiet der Psychotherapie fehlt, werden Rechnungen für psychologische Behandlungen durch Heilpraktiker abgerechnet werden von vielen Versicherungen nicht anerkannt.

Viele der angewandten Behandlungsmethoden sind zudem nicht wissenschaftlich anerkannt. Dies wiederum kann insofern kein richtiges Argument sein, dass dann eine Heilpraktikerversicherung auch für viele andere alternative Behandlungsmethoden nicht leisten müsste, da viele Naturheilverfahren nicht wissenschaftlich anerkannt sind.
Einige Versicherer, die für alle Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker leisten, lehnen lediglich eine Kostenübernahme durch auf die Psychotherapie beschränkte Heilpraktiker ab. Dies ist insofern durchaus verständlich, dass nicht jeder Heilpraktiker für Psychotherapie tatsächlich eine psychologisch fundierte Ausbildung genossen hat.
Das bedeutet natürlich nicht, dass es nicht durchaus sehr qualifizierte Behandler gibt, die die Qualifikation Heilpraktiker für Psychotherapie besitzen.

Qualifikation “Heilpraktiker für Psychotherapie” kein Qualitätsnachweis

Die Ausbildung zum “kleinen” Heilpraktiker lässt sich oft bereits innerhalb weniger Monate durchlaufen, während eine umfassende Heilpraktiker-Ausbildung ca. 3 Jahre in Anspruch nimmt.

Ob eine psychotherapeutische Behandlung dann zumindest durch einen “großen” Heilpraktiker durch die Heilpraktikerversicherung erstattet wird, hängt zum einen davon ab, dass psychotherapeutische Behandlungen nicht generell vom Versicherer durch die Versicherungsbedingungen für diesen Tarif ausgeschlossen wurden (z.B. bei Universa unimed oder UKV/BBKK NaturPrivat).
Des Weiteren darf auch die gestellte Diagnose nicht so schwerwiegend sein, dass man bei objektiver Betrachtung zu dem Schluss kommen müsste, die Qualifikation eines Heilpraktiker und dessen Behandlungsmethoden sind nicht geeignet, bei der vorliegenden psychischen Erkrankung erfolgversprechend angewendet zu werden.(z.B. bei Schizophrenie, Psychosen, schwere Depressionen).

Dass Heilpraktiker Psychotherapie durchaus eine gute Qualifikation besitzen können steht ausser Frage.

Psychotherapie durch Heilpraktiker – vorbeugend und begleitend

Eine psychotherapeutische Behandlung durch einen Heilpraktiker sollte eher vorbeugenden oder begleitenden Charakter haben. Zudem kann eine solche Behandlung bei kleinerer depressiver Verstimmung, Trauer, Stresssituationen durchaus medizinisch dazu geeignet sein, dem Patienten zur Seite zu stehen.
Ein Ersatz für eine vollumfängliche Psychotherapeutische Behandlung, die übrigens von den Krankenkassen übernommen wird, die psychotherapeutische Behandlung durch den Heilpraktiker in den meisten Fällen jedoch nicht.
Dies ist auch ein Grund, warum viele Heilpraktikerversicherungen dafür nicht leisten.

Unten genannte Tarife müssen bedinungsgemäß Psychotherapie bei Vollheilpraktikern erstatten, folgendes ist jedoch zu sektoralen Heilpraktikern Psychotherapie anzumerken:

Nach §4.2 der Musterbedingungen der Privaten Krankenversicherung (MB/KK) werden Behandlungen durch Heilpraktiker mit Zulassung nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz erstattet, sofern es ein Tarif vorsieht. Ein sektoraer Heilpraktiker Psychotherapie hingegen darf aufgrund der Freiheit der Berufswahl nach Ar. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes auf seinem Teilgebiet Psychotherapie zwar behandeln, es hat aber im Sinne des Heilpraktikergesetzes keine richtige Zulassung der Tätigkeit (Kein Berufsverbot heisst rechtlich nicht, dass es zulässig ist.)

Insofern müssten Heilpraktikerversicherungen strenggenommen diesbezügliche Behandlungskosten durch Heilpraktiker Psychotherapie nur übernehmen, sofern sie diese sektorale Heilpraktiker laut Bedingungen explizit einschließt. Dies tut derzeit kein einziger Versicherer!. Allerdings erstatteten bisher einige Versicherer die Behandlungskosten durch sektorale Heilpraktiker Psychotherapie trotzdem in der Vergangenheit: Eine absololute Sicherheit gibt es jedoch nicht, solange das Heilpraktikergesetz nicht angepasst wird und dort ebenfalls sektoralen Heilpraktikern eine definitive Erlaubnis erteilt wird. Versicherte sollten sich daher die Kostenübernahme durch Heilpraktiker vor Behandlungsbeginn sicherheitshalber für ihren individuellen Fall nochmals bestätigen lassen. Vor Abschluss ist dies nur allgemein möglich, da Versicherte eher keine Versicherten aufnehmen möchten, die bereits eine solche Behandlung planen.

Diese Tarife erstatten bei medizinischer Notwendigkeit die Behandlungskosten für Psychotherapie durch Heilpraktiker

  • Continentale EASY Ambulant , keine Wartezeiten, bis 1200 Euro pro Kalenderjahr, Zusage, dass auch für sektorale Heilpraktiker Psychotherapie geleistet wird.
  • Barmenia Mehr Gesundheit (keine Wartezeit, bis 2000 Euro pro Kalenderjahr) – unserer Erfahrung nach auch sektorale Heilpraktiker Psychotherapie
  • Gothaer Mediambulant (8 Monate Wartezeit, dann max. 1000,- pro Jahr) – unserer Erfahrung nach auch durch sektorale Heilpraktiker Psychotherapie
  • Münchener Verein Naturmedizin 178 (keine Wartezeit, aber erste 2 Kalenderjahre max. 480,- Erstattung, danach bis 1000,- EUR pro Kalenderjahr) – hier erhielten wir eine Bestätigung, dass auch für sektorale Heilpraktiker Psychotherapie geleistet wird
  • Axa Med Komfort-u (8 Monate Wartezeit, dann max. 2000,- innerhalb von 2 Kalenderjahren) – hier wurde uns bestätigt, dass bisher auch für Heilpraktiker mit sektoralem Tätigkeitsbereich geleistet wird.

Diese Tarife leisten bedingungsgemäß für Psychotherapie beim Heilpraktiker (da dies Tarife dies nicht explizit ausschließen in ihren Bedingungen und Behandlungen durch zugelassene Heilpraktiker nach dem GebüH versichert sind).
Nur der Tarif Barmenia Mehr Gesundheit sieht keine anfänglichen Wartezeiten und keine strengen Summenbegrenzungen vor und leistet zudem auch bereits im ersten Jahr umfangreich (bis 2000 Euro Erstattung), für die anderen Tarife beträgt die Wartezeit für Psychotherapeutische Behandlungen (ausser beim Münchener Verein, der dafür aber die Leistung in den ersten 2 Jahren auf 480 Euro begrenzt) 8 Monate.

Der Tarif Signal Iduna Ambulant plus leistet nur nicht für Psychotherapie, wenn diese durch den “kleinen” Heilpraktiker (Behandlung bei so genannten sektoralen Heilpraktikern ist ausgeschlossen) durchgeführt wird. Dieser Tarif sieht ansonsten keine Wartezeit vor und beschränkt die Leistungen ebenfalls nicht zusätzlich im 1. Versicherungsjahr.

Wer sich in der Vergangenheit bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung befand oder bei wem eine solche Behandlung bereits angeraten ist, kann nur noch unter folgenden Tarifen auswählen..

Zudem gilt bezülich Heilpraktiker Psychotherapie zu beachten:

Wer kurzfristig eine Heilpraktikerversicherung abschließen möchte, damit diese ihm die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung erstattet, wird derzeit meist Pech haben. Zum einen haben die oben genannten Tarife für Psychotherapie eine Wartezeit von 8 Monaten (jedoch keine Wartezei bei Barmenia, Signal Iduna und Münchener Verein), zum anderen Fragen alle Versicherer in ihren Antragsfragen nach vorhandenen oder in den letzten Jahren durchgeführten psychischen Erkrankungen.

Eine Antragstellung ist, sofern dies zutreffend ist, dann schon nicht mehr erfolgreich möglich, wenn eine Behandlung bei Vertragsbeginn bereits angeraten wurde.

Die Kunden, die jedoch bereits einen der Tarife besitzen und irgendwann einmal ein paar psychotherapeutische Sitzungen bei einem Heilpraktiker in Anspruch nehmen müssen, genießen in vielen Fällen dafür auch tatsächlich Versicherungsschutz.

Mit 100 prozentiger Sicherheit muss eine Heilpraktikerversicherung nur für Psychotherapie leisten, wenn der Heilpraktiker eine Zulassung nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz hat, also Heilpraktiker ohne sektrotale Teilbezeichnung.