01.07.2024
GKV Versicherte haben ein Wahlrecht zwischen Sachleistung und Kostenerstattung. Das Kostenerstattungsverfahren ermöglicht in Verbindung mit einer privaten Restkostenversicherung wie z.B. dem Tarif DKV KAMP die Inanspruchname von medizinischen Leistungen auf Niveau einer Krankenvollversicherung, ohne das gesetzlichen Krankenversicherungssystem verlassen zu müssen.