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Versicherer im Vergeich

DKV KABN Heilpraktikerversicherung

DKV Heilpraktiker Zusatzversicherung

Die Heilpraktikerzusatzversicherung der DKV ist umfangreich ambulanter Ergänzungstarif für GKV-Versicherte, welcher seinen Fokus auf gute Erstattungsleistungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte legt und darüber hinaus für durch diese Heilbehandler verordnete Medikamente, sowie sonstige Vorsorgeuntersuchungen und benötigte Sehhilfen leistet.

Die DKV KABN Heilpraktikerversicherung beinhaltet unter anderem folgene Erstattungen:

  • 80% der Rechnung für Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem Gebüh (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) und Behandlungskosten nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für sämtliche Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis. Für diese Leistung werden pro Kalenderjahr max. 600,- Euro erstattet (im 1. Kalenderjahr max. 100,- 2.KJ max. 200,- 3. KJ max. 300,- ab dem 4. Kalender-Jahr 600,-)
  • Zusätzlich zu den Behandlungskosten selbst werden weitere 600 Euro für verordnete Arznei- Heil- und Verbandmittel erstattet (sowohl schulmedizinische, aber auch alternativmedizinische Verordnungen). Für diesen Leistungspunkt besteht keine anfängliche Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren.
Kundenzufriedenheit
  • Pro Kalenderjahr bis 600 EUR Erstattung für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker/‘Ärzte
  • In den ersten 3 Kalenderjahren ist Heilpraktiker-Leistung pro Kalenderjahr beschränkt (1. Jahr 100 EUR. 2. JAhr 200 EUR und 3. Jahr 300 EUR)
  • Zusätzlich 600 EUR pro Kalenderjahr für verordnete Naturheil-Arzneimittel (keine anfängliche Einschränkung)
  • 100% Sehhilfen bis zu 300,- innerhalb von 24 Monaten*
  • 100% Hörgeräte bis 600,- pro Hörgerät (2 Hörgeräte also = 1.200,-)*
  • 100% sonstige Hilfsmittel bis zu 300,- pro Jahr*
  • 100% für brechkraftverändernde Augenoperationen (bis zu 1200,- Euro innerhalb von 5 Jahren; in den ersten 3 Jahren mit Begrenzung)*
  • 100% für private Vorsorge, Schutzimpfungen, Präventionskurse (zusammen bis zu 600,- pro Jahr)*
  • Auslandsreisekrankenversicherung für Reisen bis zu 3 Monaten Dauer inkl. Rücktransport und Überführungskosten (bei Todesfall) – keine anfängliche Wartezeit*

Wartezeiten

Der Tarif sieht eine Wartezeit von 3 Monaten vor, für Entbindung und Schwangerschaft besteht eine Wartezeit von 8 Monaten. Für die im Tarif DKV KABN enthaltene Auslandsreisekrankenversicherung wird auf die anfängliche Wartezeit verzichtet.

Rabatte möglich

Sofern Sie bereit eine DKV Zahnversicherung besitzen oder gleichzeitig abschließen erhalten Sie einen 10%-Rabatt. Sie können dann statt des DKV KABN den Tarif DKV KABZ abschließen, welche die gleichen Leistungen vorsieht, jedoch 10% günstiger ist. Es reicht dazu der Abschluss eines Zahnbausteins wie z.B. DKV KDT, KDBE, KDT85 oder KDTP100.

Mitversicherung von Vorerkrankungen

Die DKV Heilpraktikerversicherung sieht eine Reihe von Diagnosen vor, die sie im Antrag abfragt. Viele dieser die letzten 3 Jahre betreffenden Vorerkrankungen sind durch einen Risikozuschlag mitversicherbar. Der Abschluss kann ganz einfach komplett online erfolgen.

Download Tarifbedingungen DKV KABN