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Heilpraktikerversicherung UKV

UKV NaturPRIVAT Heilpraktikerversicherung

Die Heilpraktikerzusatzversicherung der UKV Krankenversicherung (Tarif NaturPrivat) ist seit über 10 Jahren eine der beliebtesten und von Versicherungsvermittlern am meisten empfohlenen Zusatzversicherungen für die Erstattung naturheilkundlicher Heilbehandlungskosten durch Heilpraktiker und Ärzte. Die einfache Gesundheitsprüfung, ein Verzicht auf anfängliche Wartzeiten (Sofortleistung) und die schnelle und unkomplizierte Leistungsregulierung machen diese Zusatzversicherung nicht ohne Grund zu einem der besten Ergänzungstarife am Markt.

Heilpraktiker Zusatzversicherung UKV NaturPrivat Highlights:

  • bis zu 1000 Euro Erstattung für Naturheilverfahren (80% Erstattungssatz)
  • Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker
  • inkl. verordneter Arzneimittel und Heilmittel
  • keine Wartezeiten (Sofortleistung)
  • sehr einfache Gesundheitsprüfung
  • schnelle Leistungsregulierung
  • Der Tarif ist identisch mit BBKK NaturPrivat und Bavaria direkt NaturPrivat
Kundenzufriedenheit

UKV NaturPRIVAT – Leistungen im Detail

Die Heilpraktikerversicherung der Union Krankenversicherung erstattet 80% der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250,- Euro pro Jahr. Dazu zählen neben den Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (außer Psychotherapie durch Heilpraktiker) alle Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis .
Ebenfalls übernimmt die UKV Heilpraktikerversicherung NaturPrivat die Kosten für im Zusammenhang mit der Naturheilbehandlung verordnete Naturheil-Arzneimittel, sowie Heilmittel (z.B. Osteopathie).

Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor. Allerdings sind die Erstattungsleistungen innerhalb der ersten 2 Kalenderjahren begrenzt. Im ersten Versicherungsjahr ist max. ein Rechnungsbetrag von 625 Euro erstattungsfähig, in den ersten 2 Jahren sind es zusammen 1250 Euro Rechnungsbetrag (Erstattung also 1000 Euro).
Ab dem dritten Jahr sind es dann jeweils immer 1.250,- Euro Rechnungsbetrag pro Jahr zu 80%.
Bei einem Abschluss z.B. zum 1.12. eines Jahres, ist das Versicherungsjahr bereits zum 31.12. des ersten Jahres beendet und zum nächsten 1.1. beginnt das 2. Versicherungsjahr, welches dann zum 31.12. regelmäßig endet.

Die UKV Heilpraktikerversicherung verzichtet auf anfängliche Wartezeiten, die Leistung von bis zu 500 Euro Erstattung im ersten Kalenderjahr, steht dem oder der Versicherten also direkt ab Versicherungsbeginn zur Verfügung.

Die UKV Heilpraktikerversicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, die nächstgrößere Beitragsgruppe wird im Alter von 20, 49 und mit 65 erreicht. Es steigt der Beitrag entsprechend bei Erreichen der neuen Altersgruppe an.(Kinderbeitrag 9,89/Monat, 25-49 Jahre = 28,10 Euro/Monat, ab 49 Jahren 35,56/Monat.

Wichtiger Hinweis: Der Tarif UKV NaturPrivat ist identisch mit dem Tarif BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse) NaturPrivat oder auch BavariaDirekt NaturPrivat. Alle Tochtergesellschaften gehören zum Konzern: Versicherungskammer Bayern, Leistungen und Beiträge sind völlig identisch.

Im Gegensatz zu vielen anderen beliebten Heilpraktikerversicherungen wie z.B. von der Barmenia oder der Continentale leistet die UKV sehr unkompliziert und prüft eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen bei Antragstellung nur sehr selten.

Für welche Naturheilverfahren leistet UKV NaturPrivat?

Erstattungsfähig für Versicherte der UKV Heilpraktiker Zusatzversicherung sind sämtliche alternative Heilmethoden, die durch Ärzte nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und durch Ärzte nach der GOÄ (für alle Verfahren des Hufelandverzeichnisses) abgerechnet werden können. Dazu gehören z.B. bekannte Verfahren wie Akupunktur, Homöopathie, orthomolekulare Medizin, Chiropraktik und ca. 50 weitere.
Ebenso sind z.B. Osteopathische Behandlungen ebenfalls erstattungsfähig, sofern sie durch Osteopathen (auch sektorale Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die in einem Berufsverband für Osteopathen Mitglied sind) durchgeführt werden.
Nicht erstattungsfähig sind hingegen psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker, auch wenn die Psychotherapie im GebüH aufgeführt sind.
Natürlich werden im Rahmen des versicherten jährlichen Budget auch die durch Heilpraktiker bzw. Ärzte verordneten Arzneimittel (z.B. Globuli usw.) bzw. medizinisch notwendige Verbandmaterialien erstattet.
Nicht erstattungsfähig sind durch die UKV Zusatzversicherung hingegen durch Heilpraktiker durchgeführte Psychotherapeutische Behandlungen. Hier gibt es alternativ andere Tarife in unserem Vergleichsrechner, die entsprechende Behandlungen absichern würden, sofern man dies unbedingt mitversichern möchte.

Die UKV NaturPrivat gehört auch nach ca. 10 Jahren noch zu den besten Heilpraktikerversicherungen am deutschen Markt.

Beratung Heilpraktiker Zusatzversicherung UKV
Tarifbedingungen UKV NaturPrivat