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UKV NaturPRIVAT Heilpraktikerversicherung (identisch mit BBKK NaturPrivat)



  • bis zu 1000 Euro Erstattung für Naturheilverfahren (80% Erstattungssatz)
  • Behandlung durch Ärzte und Heilpraktiker
  • inkl. verordneter Arzneimittel und Heilmittel
  • keine Wartezeiten (Sofortleistung)
  • sehr einfache Gesundheitsprüfung
  • schnelle Leistungsregulierung
Kundenzufriedenheit

UKV NaturPRIVAT Heilpraktikerversicherung – Leistungen

Die Heilpraktikerversicherung der Union Krankenversicherung erstattet 80%der erstattungsfähigen Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.250,- Euro pro Jahr. Dazu zählen neben den Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (außer Psychotherapie durch Heilpraktiker) alle Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis .
Ebenfalls übernimmt die UKV Heilpraktikerversicherung NaturPrivat die Kosten für im Zusammenhang mit der Naturheilbehandlung verordnete Naturheil-Arzneimittel, sowie Heilmittel (z.B. Osteopathie).

Der Tarif sieht keine Wartezeiten vor. Allerdings sind die Erstattungsleistungen innerhalb der ersten 2 Kalenderjahren begrenzt. Im ersten Versicherungsjahr ist max. ein Rechnungsbetrag von 625 Euro erstattungsfähig, in den ersten 2 Jahren sind es zusammen 1250 Euro Rechnungsbetrag (Erstattung also 1000 Euro).
Ab dem dritten Jahr sind es dann jeweils immer 1.250,- Euro Rechnungsbetrag pro Jahr zu 80%.
Bei einem Abschluss z.B. zum 1.12. eines Jahres, ist das Versicherungsjahr bereits zum 31.12. des ersten Jahres beendet und zum nächsten 1.1. beginnt das 2. Versicherungsjahr, welches dann zum 31.12. regelmäßig endet.

Die UKV Heilpraktikerversicherung verzichtet auf anfängliche Wartezeiten, die Leistung von bis zu 500 Euro Erstattung im ersten Kalenderjahr, steht dem oder der Versicherten also direkt ab Versicherungsbeginn zur Verfügung.

Die UKV Heilpraktikerversicherung bildet keine Alterungsrückstellungen, die nächst größere Beitragsgruppe wird im Alter von 20, 49 und mit 65 erreicht. Es steigt der Beitrag entsprechend bei Erreichen der neuen Altersgruppe an.(Kinderbeitrag 9,89/Monat, 25-49 Jahre = 28,10 Euro/Monat, ab 49 Jahren 35,56/Monat.

Wichtiger Hinweis: Der Tarif UKV NaturPrivat ist identisch mit dem Tarif BBKK (Bayerische Beamtenkrankenkasse) NaturPrivat oder auch BavariaDirekt NaturPrivat. Alle Tochtergesellschaften gehören zum Konzern: Versicherungskammer Bayern, Leistungen und Beiträge sind völlig identisch.

Im Gegensatz zu vielen anderen beliebten Heilpraktikerversicherungen wie z.B. von der Barmenia oder der Continentale leistet die UKV sehr unkompliziert und prüft eventuelle vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen bei Antragstellung nur sehr selten.

Für welche Naturheilverfahren leistet die UKV Heilpraktikerversicherung?

Erstattungsfähig sind sämtliche alternative Heilmethoden, die durch Ärzte nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und durch Ärzte nach der GOÄ (für alle Verfahren des Hufelandverzeichnisses) abgerechnet werden können. Dazu gehören z.B. bekannte Verfahren wie Akupunktur, Homöopathie, orthomolekulare Medizin, Chiropraktik und ca. 50 weitere.
Ebenso sind z.B. Osteopathische Behandlungen ebenfalls erstattungsfähig, sofern sie durch Osteopathen (auch sektorale Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die in einem Berufsverband für Osteopathie Mitglied sind) durchgeführt werden.
Nicht erstattungsfähig sind hingegen psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker, auch wenn die Psychotherapie im GebüH aufgeführt sind.

Die UKV NaturPrivat gehört auch nach ca. 10 Jahren noch zu den besten Heilpraktikerversicherungen am deutschen Markt.

Tarifbedingungen UKV NaturPrivat