Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

AXA MED Komfort (vereinfachte Gesundheitsfrage)

  • 80% der Rechnung für Naturheilverfahren
  • Behandlungen durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren
  • alle Behandlungsarten nach dem Hufelandverzeichnis
  • Erstattung bis zu 2000 Euro innerhalb von 2 Jahren
  • 100% bis 300,- innerhalb von 2 Jahren für Sehhilfen
  • Private Vorsorge, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
  • Hörhilfen und LASIK-Operationen (der Augen)
Kundenzufriedenheit

Leistungen der AXA MED Komfort Zusatzversicherung

Die AXA MED Komfort Zusatzversicherung übernimmt 80% der Aufwendungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte mit Facharztbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren”.
Ebenso erstattungsfähig sind verordnete Arznei- und Heilmittel (übrigens auch schulmedizinisch verordnete, wenn kein Anspruch gegenüber der Krankenkasse besteht).
Des Weiteren erstattet AXA MED Komfort 80% für private Vorsorgemaßnahmen (IGeL) und Schutzimpfungen, wenn die Krankenkasse diesbezüglich nicht leistet.
Zuzahlungen zu Arznei-, Heil-, Verband- und Hilfsmitteln werden ebenfalls zu 80% erstattet.
Für diese Leistungen stellt der Tarif AXA MED Komfort innerhalb von 2 Jahren 2000 Euro zur Verfügung.

Sehhilfen, Hörgeräte und LASIK

Zusätzliche Leistungen sind eine 100%-Erstattung für Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen, Gläser) bis zu 300 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren.
Ein Zuschuss für Hörgeräte von 500 Euro wird ebenfalls erbracht. (Einmal innerhalb von 5 Jahren)
AXA MED Komfort ist generell für Personen mit Sehschwäche interessant, da der Tarif auch einen Zuschuss für Augen-Laser-Operationen von 1000 Euro vorsieht. In den ersten 3 Jahren ist die Leistung hierfür jedoch auf 600 Euro in den ersten 3 Jahren gestaffelt begrenzt.

Behandlung durch sektorale Heilpraktiker versichert

Die Axa versichert auch Behandlungen, die durch so genannte sektorale Heilpraktiker, z.B. Heikpraktiker Osteopathie oder Heilpraktiker Physiotherapie durchgeführt und nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abgerechnet werden.
Wird eine Naturheilbehandlung nach dem Hufelandverzeichnis jedoch durch Ärzte durchgeführt, ist diese nur erstattungsfähig, wenn der Arzt die Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren trägt.

Besonderheit bei Rückenbehandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre

Sofern sich der Versicherter innerhalb von 3 Jahren vor dem Abschluss der AXA Heilpraktikerversicherung bereits mehrfach in ärztlicher Behandlung wegen Rückenbeschwerden befunden hat, fällt ein Risikozuschlag von 40% an. Dies gilt auch für den kleinen AXA Tarif EG080U. Der Vorteil ist jedoch, dass das Risiko zukünftiger Rückenbehandlungen damit als mitversichert gilt.
Andere Anbieter lehnen in einem solchen Fall Anträge sehr schnell ab oder schließen das Risiko von Rückenbehandlungen komplett aus.

Wartezeiten und Gesundheitsprüfung

Der Tarif sieht zwar Wartezeiten von 3 Monaten vor (Psychotherapie und Entbindung 8 Monate), es wird jedoch nur eine einfache Gesundheitsfrage nach vorhandenen chronischen Erkrankungen in den letzten 5 Jahren gestellt.
Natürlich leistet auch die AXA wie alle anderen Zusatzversicherungen nicht für bereits laufende oder angeratene Behandlungen.

Mitversicherung von Vorerkrankungen

Außer für den Bereich Rückenbeschwerden, für den wie oben beschrieben ein Risikozuschlag anfallen kann, wären laufende Versicherungsfälle und sonstige nicht ausgeheilte Vorerkrankungen bei der AXA Zusatzversicherung für Naturheilverfahren nicht mitversichert. Obwohl eine ansonsten vereinfachte Gesundheitsfrage im Antrag (nur bestimmte chronische Diagnosen werden abgefragt) gestell wird, bedeutet dies nicht, dass nicht abgefragte Vorerkrankungen automatisch als mitversichert gelten.
Wurde beispielsweise vor Vertragsabschluss bereits eine Allergie oder eine Schilddrüsenunterfunktion oder ähnliches diagnostiziert, gilt dies als laufender Versicherungsfall und diesbezügliche Behandlungen muss die AXA nicht erstatten.
Anders sieht dies beispielsweise bei der Universa Heilpraktikerversicherung aus, bei denen auch laufende Versicherungsfälle und Vorerkrankungen mitversichert sind, sofern die Gesundheitsfrage im Antrag verneint werden konnte. Andererseits lassen sich bei der Universa im Gegensatz zur AXA wiederum keine vorhandenen Rückenbeschwerden mitversichern, da in so einem Fall die Universa den Antrag ablehnen würde (AXA hingegen = Risikozuschlag 40%, aber Risiko ist zukünftig mitversichert).