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Häufige Fragen zur Heilpraktikerversicherung

Gibt es anfängliche Wartezeiten? Details

Viele Heilpraktikerversicherungen sehen anfängliche Wartezeiten vor.
Wartezeit bedeutet, dass die Versicherung in dieser Frist keine Rechnungen übernimmt, erst wenn die Wartezeit abgelaufen ist, wird für dann durchgeführte Behandlungen geleistet.
Beispiel zur Wartezeit :
Versicherungsbeginn 1.12.2023. Ein Tarif sieht eine Wartezeit von 3 Monate vor.
Am 20.12.2023 gibt es plötzlich ein Leiden (z.B. Allergische Reaktion), wenn man jetzt zum Heilpraktiker geht, dann wird diese Rechnung nicht übernommen, da wir uns noch in der Wartezeit befinden. Erst wenn die Behandlung am 1.12.2023 beginnt, übernimmt es der Versicherer. Hat eine Behandlung innerhalb der Wartezeiten begonnen, jedoch nach Versicherungsbeginn, so wird zumindest für den Behandlungsteil geleistet, der nach den Wartezeiten stattfindet.

Ist nichts anderes vereinbart, gilt für die meisten Heilpraktikerversicherungen eine Wartezeit von 3 Monaten für allgemeine naturheilkundliche Behandlungen und 8 Monate (genannt: besondere Wartezeit), diese längere Wartezeit gilt nur für Entbindung und Psychotherapie.

Einige Heilpraktikerversicherung sind mittlerweile ohne anfängliche Wartezeiten.
Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Tarife für bereits vor Versicherungsbeginn begonnene/angeratene Behandlungen leisten, sondern nur, dass für Versicherungsfälle, die nach Versicherungsbeginn eintreten direkt nach Versicherungsbeginn ohne die Karrenzzeit von 3 Monaten geleistet würde.

Können Wartezeiten erlassen werden? Details

Theoretisch erlassen Versicherer mit Wartezeiten die durch Vorlage eines ärztlichen Untersuchungsberichtes, der auf eigene Kosten durchzuführen wäre. Es kann jedoch auch sein, dass der Antrag bei Vorlage eines solchen Untersuchungsberichtes komplett abgelehnt wird.
Wer unbedingt einen Tarif ohne anfängliche Wartezeit wünscht, sollte lieber gleich eine Heilpraktikerversicherung ohne Wartezeiten wie z.B. Signal Iduna Ambulant plus, UKV NaturPrivat oder Barmenia MehrGesundheit D, aber auch Continentale EASY Ambulant auswählen.

Welche Therapeuten/Behandler sind mitversichert? Details

Es gibt im Rahmen der Heilpraktikerversicherung vier verschiedene Variationen von Heilbehandlern im Sinne einer möglichen Erstattung.

Die naturheilkundliche Behandlung durch:

  • Ärzte
  • Ärzte mit Zusatzbezeichnung: Arzt fürNaturheilverfahren
  • Heilpraktiker nach dem deutschen Heilpraktikergesetz
  • Sektorale (auch “kleine”) Heilpraktiker (z.B. Heilpraktiker Psychotherapie)

Nicht alle Heilpraktikerversicherungen, die auch Naturheilverfahren durch Ärzte abdecken, erstatten für eine Naturheilbehandlung durch Ärzte ohne die Facharztbezeichnung “Naturheilverfahren”. Nur Signal Iduna ambulant plus, DKV KABN oder auch Barmenia Mehr Gesundheit leisten bei Arzte ohne die Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, sofern es sich bei der Behandlungsmethode um ein Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis

Heilpraktiker vs. Sektoraler Heilpraktiker

Während für den “großen” Heilpraktiker alle Tarife für Behandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker leisten, sieht dies beim so genannten “kleinen” Heilpraktiker anders aus.

Für sektorale Heilpraktiker, das sind Heilpraktiker, die nur eine Zulassung für einen Teilbereich (z.B. Psychotherapie, Physiotherapie, Osteopathie) leisten nicht alle Tarife (z.B. nicht die Signal Iduna). Im Vergleichsrechner haben wir zu den einzelnen Tarifen diesbezügliche Informationen hinterlegt, falls ein Tarif hier nicht leisten sollte.

Was bedeutet GebüH / GOÄ / Hufelandverzeichnis ? Details

Die GebüH ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, die GOÄ ist die Gebührenordnung der Ärzte und das Hufelandverzeichnis ist ein Leistungsverzeichnis mit Anweisungen zur Abrechnung für von der Hufelandgesellschaft anerkannte Naturheilverfahren nach GOÄ/GebüH.

Die Heilpraktiker unterliegen eigentlich keiner Gebührenordnung und können Ihr Honoror mit Ihren Patieten frei vereinbaren.

Als Orientierungshilfe und für die Transparenz dient die GebüH, dieses ist also ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung für Heilpraktikerleistungen und beinhaltet alle anerkannten naturheilkundlichen Behandlungsmethoden. Die Ärtze rechnen über Ihre Gebbührenordnung für Ärtze ab(GOÄ). In dieser Gebührenordnung sind jedoch nicht alle naturheilkundlichen Behandlungsmethoden enthalten. Dies ist jedoch nicht problematisch, da sich die Ärtze an dem Hufelandverzeichnis orientieren und dieses als Abrechnugnsgrundlage auch nutzen können.

Das Hufelandverzeichnis wird ständig durch die Hufelandgesellschaft verwaltet und aktualtisiert. Es enthält alle wichtigen und von der Ärzteschaft (mit Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren) anerkannten alternativen Heilmethoden.

In der Praxis wird der Arzt für Naturheilverfahren das Hufelandverzeichnis dazu nutzen, die von ihm durchgeführte Heilbehandlung mit den im Hufelandverzeichnis aufgeführten Gebührenziffern korrekt abzurechnen. Moderne Heilpraktikerversicherungen akzeptieren eine solche Abrechnung und erstatten die bedingungsgemäßen Leistungen.

Bis zu welchem Satz der GOÄ/GebüH wird erstattet? Details

Je nachdem, wie kompliziert ein Eingriff ist, kann der Arzt/Heilpraktiker einen höheren Satz berechnen als den einfachen Wert, der in der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ aufgeführt ist. Auch beim Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker gibt es einen Mindest- und einen Höchstsatz.
Alle aktuellen Zusatzversicherungen aus unserem Vergleich leisten bis zum 3,5 fachen GOÄ-Höchstsatz bzw. bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker.

Beispiel : Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule € 10,50 bis 18,-. Der einfache Satz liegt somit bei 10,50€, der Höchstsatz bei 18€.
Wenn der Eingriff einfach ist, dann kann der Behandler 10,50€ je 15 Minuten abrechnen, ist aber der Eingriff etwas komplizierter (z.B Lage der Nervenbahnen), dann
kann der Behandler sogar bis 18€ je 15Minuten abrechnen, diesen Höchstsatz muss er jedoch begründen.
Die meisten Tarife erstatten problemlos den Höchstsatz, es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie der Continentale CEK-Plus, dieser erstattet nur den Mindestsatz.
Kaum ein Heilpraktiker wird jedoch den einfachen Satz abrechnen, meist rechnen Sie den doppelten Satz ab.

Wie muss eine Behandlungsrechnung aussehen, damit sie erstattet wird? Details

Rechnungen vom Heilpraktiker, die Sie zur Erstattung einreichen müssen formal korrekt sein. Eine korrekte Rechnung muss enthalten:

  • Name und die Anschrift des Heilbehandlers (also des Heilpraktikers mit Berufsbezeichnung)
  • Vor- und Nachname, sowie die Adresse des Patienten enthalten
  • Diagnose oder Verdachtsdiagnose aufgrund welcher behandelt wurde
  • jede Behandlungsposition muss mit einer GebüH Ziffer aufgeführt sein
  • Jeder Einzelbetrag für die entsprechende Teilleistung sollte vermerkt sein
  • Datum an welchem die jeweilige Behandlung bzw. GebüH-Ziffer erbracht wurde

Können Vorerkrankungen wie Asthma, Schilddrüsendisfunktion, Rückenbeschwerden mitversichert werden? Details

Grundsätzlich gibt es ja natürlich auch den Fall, dass jemand eine Erkrankung bereits vor Versicherungsbeginn hat

Man unterscheidet hier drei Fälle :

  • Erste Möglichkeit bzw. Fall1:
    Es ist eine Erkrankung vorhanden, diese muss aber nicht akut behandelt werden. In diesem Fall kann man dieser Erkrankung oft gegen einen Zuschlag mitversichern. Es gibt weiterhin auch die Möglichkeit, diesen Risikozuschlag entfallen zu lassen, wenn z.B die Behandlung nach Versicherungsbeginn 1 Jahr weiterhin beschwerdefrei bleibt, dann kann man ein Attest einreichen und prüfen, ob der Zuschlag entfallen kann.
  • Die zweite Möglichkeit wäre, dass es eine Erkrankung gibt, die ständig unter Beobachtung steht und der Ausgang ungewiss ist (wird es schlimmer oder besser?!),hier werden die Versicherer die Erkrankung in vielen Fällen vom Schutz ausschliessen. Hier jedoch wieder derselbe Fall,wenn ein Attest ausgestellt werden kann und eine derartige Erkrankung medizinisch gesehen auch ausheilen kann, dann kann auch der Leistungs-Auschluß entfallen.
  • Der dritte Möglichkeit ist, dass eine schwere Erkrankung vorhanden ist, wie z.B. Morbus Crohn,Multiple Sklerose,Hirnschäden,schwere Behinderungen, Diabetes, Epilepsie.
    Hier lehnen die meisten Tarife ab, wir haben aber auch diesbezüglich Möglichkeiten, einen passenden Tarif zu empfehlen, da die Gesundheitsfragen von Tarif zu Tarif abweichen.

Siehe Heilpraktikerversicherungen ohne Gesundheitsfragen.

Sind angeratene Behandlungen mitversichert? Details

Grundsätzlich gilt, dass Behandlungen, die bereits angeraten sind und noch nicht abgeschlossen sind, nicht erstattungsfähig sind.
Beantworten Sie die Antragsfragen der Heilpraktikerversicherung ehrlich und warten Sie auf die Annahmeentscheidung des Versicherers. In vielen Fällen können Vorerkrankungen mitversichert werden, bereits laufende Behandlungen jedoch nicht. Hier sollte der Antrag erst nach Abschluss der Behandlung gestellt werden.
Laufende/angeratene Behandlungen: in den meisten Fällen wird bei laufenden Behandlungen der Antrag zunächst zurückgestellt. Auch wenn ein Versicherer den Antrag annimmt, wird er die laufende Behandlung vom Versicherungsschutz ausschließen.
Wenn die Behandlung dann komplett abgeschlossen sein ist, wäre diese Art Erkrankung auch wieder mitversichert. Hierzu muss ein Attest eingereicht werden, dann wird seitens der Versicherung geprüft, ob der Ausschluss entfallen kann. Es empfiehlt sich nach ca. 6-12 Monaten nach Abschluss der Behandlung das Attest einzureichen.
Kürzlich zurückliegende Behandlungen: hier kommt es sehr darauf an, welche Art Behandlungen durchgeführt wurden. Wenn jedoch die Behandlungen abgeschlossen sind, dann reicht oft ein Attest um problemlos Versicherungsschutz zu haben (auch für die zurückliegende Behandlung).

Einzig die Versicherung Universa unimed Exklusiv leistet auch für laufende Versicherungsfälle, sofern die im Antrag abgefragten Diagnosen bei Antragstellung noch nicht bekannt waren und man diese Antragsfrage verneinen kann. Das gleiche gilt beim Tarif UKV Natur Privat

Burn Out, Depressionen oder psychotherapeutische Behandlung - ist eine Heilpraktikerversicherung abschließbar? Details

Sofern in den letzten drei Jahren eine psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat, wird es schwer mit der Annahme bei einer Heilpraktikerversicherung. Die meisten Anbieter lehnen einen Antrag ab.
Universa unimed Exklusiv fragt diesbezüglich allerdings nur 2 Jahre zurück. UKV Natur Privat 3 Jahre. Die meisten anderen Tarife eher 5-10 Jahre und würden einen Antrag dann auch ablehnen, wenn in diesem Zeitraum eine psychotherapeutische Behandlung stattfand.

Psychotherapie beim Heilpraktiker Details

Psychotherapie beim Heilpraktiker wird über die Ziffern 19.1.- 19.4 abgerechnet. Die Versicherungen leisten für Behandlungen nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
Sofern also eine solche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, wird Sie also auch erstattet, denn die Ziffern 19.1. – 19.4 sind ja nicht ausgeschlossen in den Versicherungsbedingungen.

Es gibt jedoch einzelne Tarife, die den Bereich “Psychotherapie” explizit ausschließen. Z.B. *UKV Natur Privat, Arag482, Arag 483.

Andere Tarife wie Signal Ambulant plus schließen nicht einzelne GebüH Ziffern aus, leisten aber nicht bei Heilpraktikern, die wie ein Heilpraktiker Psychotherapie nur auf einen Teilbereich beschränkt wirken darf.

Generell nicht ausgeschlossen ist die Erstattung für Psychotherapie nach GebüH z.B. bei Barmenia Mehr Gesundheit oder Allianz Ambulant Best oder auch Continentale EASY Ambulant 1200 oder Continentale CEK Plus. Allerdings werden diese Versicherer nur Interessenten versichern, bei denen eine psychotherapeutische Behandlung bei Vertragsabschluss noch nicht angeraten war und auch in den letzten 5 Jahren vor dem Abschluss keine psychotherapeutischen Diagnose vorlagen.

Hypnose beim Heilpraktiker Details

Die Grundvoraussetzung einer Behandlung ist immer die medizinische Notwendigkeit.
Beispiel : Sie haben Schmerzen in der Schulter, die Schulmedizin sieht evtl Tabletten vor, die Nachwirkungen/Nebenwirkungen haben können. Nun gibt es aber dafür auch eine Naturheilkunde-Behandlungsmethode (z.B Akupunktur o.ä.), diese ist wissenschaftlich erwiesen und anerkannt und hat denselben heilenden Effekt, mit weniger Nebenwirkungen, also wird es auch bezahlt.
Sofern der Punkt Hypnose in den Tarifbedingungen nicht explizit ausgeschlossen ist (z.B: bei Gothaer mediambulant), müsste der Tarif die Kosten bei medizinicher Notwendigkeit übernehmen.

ABER : wenn für eine Erkrankung kein Bereich der Naturheilkunde geeignet ist bzw erfolglos ist, dann wäre auch wieder die medizinische Notwendigkeit gegeben.
Es kann auch durchaus sein, dass eine alternative Heilmethode später aufgrund inzwischen ausreichender wissenschaftlicher Belege oder Studien anerkannt wird. Da derartige Behandlungen ja nur durch den Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit ausgeschlossen werden und grundsätzlich nach GebüH geleistet wird (außer bei der Barmenia oder Gothaer, dort steht der Ausschluss von Hypnose direkt in den Bedingungen) könnte es gut sein, dass zu einem späteren Zeitpunkt eine Behandlung auch noch anerkannt werden könnte.
Dies hängt sicher auch von der Diagnose bzw. Erkrankung ab, die behandelt werden soll.

Wir empfehlen bei allen Heilpraktikerversicherungen vor Behandlungsbeginn eine Anfrage zwecks Kostenübernahme zu machen.
In jedem Fall für Hypnose leistet die Allianz AmbulantBest , als einziger uns bekannter Tarif ist dies dort sogar explizit in den Tarifbedingungen genannt.

Sind verordnete Arznei- und Heilmittel erstattungsfähig? Details

Arznei- und Heilmittel, die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung verordnet werden sind versichert. Hierzu zählen: Arznei-, Verband-, und Heilmittel.
die Höhe der Erstattung hierfür richtet sich nach den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifes und geschieht im Rahmen der insgesamt dort für Naturheilverfahren vorgesehenen Höchsterstattungsgrenzen.

Welche Arzneimittel sind nicht erstattungsfähig ? Details

Einige Präparate sind nicht erstattungsfähig durch eine Heilpraktikerversicherung.
Hierzu gehören: Mittel, die ausschließlich zum Zweck der Empfängnisverhütung verordnet werden, Präparate zur Behandlung erektiler Dysfunktion/sexueller Potenz. Mittel zur Abmagerung/Regulierung des Körpergewichts, Präparate zur Verbesserung des Haarwuchses, Raucherentwöhnung, Anti-Aging, Lifestyle-Behandlung, Stärkungsmittel, Nährmittel, Kosmetische Mittel, selbst vom Heilpraktiker gemischte Präparate.

Werden Kosten für Massagen durch die Heilpraktikerversicherung übernommen? Details

Eine Physiotherapie (z.B. Massagen, manuelle Therapie) ist nur ein anderer Oberbegriff für Heilmittel. Allerdings muss sowohl darauf geachtet werden, dass eine Physiotherapie auch Krankenkassenleistung ist als auch darauf, dass diese über den Heilpraktiker korrekt als abgerechnet wird. Also muss zunächst geprüft werden, ob nicht die Krankenkasse für die Physiotherapie zunächst aufkommt. Ansonsten sind Heilmittel dann erstattungsfähig, wenn Sie im Rahmen des GebüH abgerechnet werden können. So werden osteopathische Behandlungen durch einen Heilpraktiker nach dem GebüH durch die Zusatzversicherung abgedeckt, eine manuelle Therapie durch einen Physiotherapeuten hingegen nicht.

Werden rezeptpflichtige Medikamente erstattet? Details

Es werden nur Medikamente erstattet, die auf einem Rezept vom Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilverfahren im Rahmen der Naturheilbehandlung verordnet wurden und aus der Apotheke bezogen werden.
Viele Tarife in unserem Vergleichsrechner erstatten darüber hinaus auch die Zuzahlungen zu schulmedizinischen Medikamenten (Rezeptgebühren). Einige Tarife wie z.B. Signal Iduna Ambulant Plus pur, sowie AXA MED Komfort start sehen eine Erstattung zudem für privat verordnete Medikamente z.B. durch einen Arzt vor.

"Ich war bereits zum Ersttermin bei einem Heilpraktiker" - übernimmt eine Heilpraktikerversicherung die folgenden Behandlungskosten? Details

Nein, egal ob Tarife mit oder ohne Wartezeiten, für bereits eingetretene Versicherungsfälle wird nicht geleistet. Ein Versicherungsfall beginnt mit der ersten Behandlung. Die Behandlung beginnt mit dem ersten Besuch bei einem Heilpraktiker oder Arzt bei dem auf eine bestimmte Erkrankung oder Beschwerde eingegangen wird. Somit würde der Ersttermin wegen einer Beschwerde oder einem Anliegen als Beginn eines Versicherungsfalls zählen. Dieser wäre solange nicht versicherbar, bis die Behandlung abgeschlossen wäre.
Auch Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen würden die laufende Behandlung nicht bezahlen, wenn gleich sie jedoch abschließbar sein mögen, jedoch mit einem Leistungsausschluss für laufende Versicherungsfälle.

Ist eine Behandlung jedoch einmal abgeschlossen und die akute Erkrankung (z.B. “Verspannungen”) gelten als geheilt, so wären zukünftige Behandlungen natürlich später wieder mitversichert, sofern die gleiche Erkrankung nochmals auftreten sollte.
Gerade beim Thema Verspannungen, die von Zeit zu Zeit auftreten können, bei denen aber keine Grunderkrankung vorliegt, sollte man jedoch auf Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen zurückgreifen. Hier ein Überblick, welche Gesundheitsfragen die einzelnen Tarife stellen.

Einzig die Universa unimed Exklsiv leistet auch für bereits vor Versicherungsbeginn begonnene Versicherungsfälle. Voraussetzung ist aber, dass die Gesundheitsfrage im Antrag mit “nein” beantwortet werden kann. Zudem sieht der Tarif 3 Monate Wartezeit vor.