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Angeratene Behandlung in der Heilpraktikerversicherung

Eine Heilpraktikerversicherung leistet für Behandlungen, die

  • im tariflichen Umfang versichert sind. Also mit dem versicherten Erstattungssatz (z.B. 80% wie bei der AXA) nach dem GEbüH oder Hufelandverzeichnis
  • für Versicherungsfälle, die erst nach Vertragsabschluss, nach Versicherungsbeginn, jedoch frühestens mit Annahme des Antrags eintreten

Was ist ein eingetretener Versicherungsfall?

Im Sinne der Heilpraktikerversicherung beginnt der Versicherungsfall mit Beginn der Heilbehandlung. Er endet mit Ende der Heilbehandlung. Allerdings beginnt die Behandlung nicht erst mit der Diagnose. Vielmehr beginnt eine Behandlung mit dem ersten Termin bei einem Arzt für Naturheilverfahren oder Heilpraktiker, egal ob dieser bereits eine Diagnose stellen konnte. Alleine die Erstanamnese, das Ausfüllen eines Fragebogens mit den Beschwerden des Patienten stellt den Beginn der Heilbehandlung dar.
Eine Behandlung gilt also bereits zu diesem Zeitpunkt als begonnen und kann daher nicht mitversichert werden.
Das gleiche gilt, wenn man sich in schulmedizinische Behandlung begibt, die konventionelle Medizin um die Beschwerden weiß, jedoch nicht helfen kann, diese zu lindern.
Schließt man nun einfach eine Heilpraktikerversicherung ab, da man der Meinung ist, ein Naturheilarzt oder Heilpraktiker können die Leiden, die bereits bestehen, aber bisher erfolglos behandelt wurden, besser behandeln und lindern, so erliegt man einem Trugschluss, wenn man denkt, die Versicherung würde für diese Kosten ohne weiteres leisten.
Denn man befindet sich sozusagen in einem laufenden Versicherungsfall, welcher erst wieder endet, bis die Beschwerden und die Krankheit ausgeheilt sind.

Kundenzufriedenheit

Tarif mit oder ohne Gesundheitsfragen

Bei Heilpraktikerversicherungen mit umfangreichen Gesundheitsfragen führt die Angabe von unklaren Krankheitsbildern zu massiven Problemen. Denn solange ein Arzt noch keine Diagnose stellen konnte, kann der Versicherer das Risiko nicht richtig einschätzen.
Sofern Diagnosen vorliegen wie z.B. eine Allergie, so sind Versicherunen wie die Gothaer trotz der Gesundheitsfragen eher zu empfehlen, da derartige Krankheiten gegen einen Zuschlag mitversichert werden.

Würde man stattdessen eine Heilpraktikerversicherung ohne bzw. mit vereinfachten Gesundheitsfragen wählen, würde man zwar angenommen werden, doch versichern auch solche Tarife keine bereits eingetretenen Versicherungsfälle. Eine bereits diagnostizierte Allergie ist jedoch strenggenommen solange ein laufender Versicherungsfall bis die Allergie ausgeheilt ist.

Die Universa Unimed Exklusiv leistet als eine von sehr wenigen Tarifen auch für Versicherungsfälle, die vor Vertragsbeginn eingetreten sind (also Vorerkrankungen), sofern die Gesundheitsfrage im Antrag mit “Nein” beantwortet werden konnte.