Antragsteller müssen bei Abschluss einer ambulanten Zusatzversicherung mit Leistungen für Naturheilverfahren und Heilpraktiker eigentlich immer Gesundheitsfragen beantworten.
Die korrerkte Beantwortung ist dringend anzuraten, da eine Falschbeantwortung im Leistungsfall vom Versicherer überprüft werden und dann zu einem Rücktritt bzw. Kündigung führen kann. Der beste Tarif bringt Ihnen nichts, wenn Sie diesen nur durch Falschbeantwortung der Gesundheitsfrage bei Antragsprüfung erhalten und der Versicherer Ihnen später die Leistung nicht auszahlt und sogar vom Vertrag zurücktritt.
Die Gesundheitsfragen der wichtigsten Krankenzusatzversicherungen haben wir einmal zusammengefasst und kommentiert:
Im Antrag sind Vorerkrankungen/Behandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung anzugeben. Das betrifft sowohl stationäre, ambulante, aber auch psychotherapeutische Behandlungen.
Der Versicherer ist recht restriktiv, allerdings lassen sich kleinere Erkrankungen wie z.B. Verspannungen gegen einen kleinen Zuschlag mitversichern. Bei allen chronischen Erkrankungen, ausser kleinerer Beschwerden wie einer Allergie oder Schilddrüsenunterfunktion (hier gibt es dann einen Leistungsausschluss) wird der Antrag abgelehnt. Ebenso bei psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre.
Die Antragsfragen des Allianz Heilpraktikertarifes sind sehr ausführlich zu beantworten. Insgesamt gibt es 7 zu beantwortende Gesundheitsfragen. Neben Körpergröße und Gewicht, werden 3 Jahre ambulant, 5 Jahre stationäre Behandlungen, sowie 5 Jahre bezüglich Psychoherapeutischer Behandlungen gefragt.
Chronische Vorerkrankungen und psychotherapeutische Behandlungen führen zur Antragsablehnung.
Der Tarif sieht nur eine Gesundheitsfrage vor. Es handelt sich um eine *“ja” / “nein” *-Frage, ob in den letzten 5 Jahren folgende Erkrankungengen/Beschwerden vorlagen oder Behandlungen wegen
Suchterkrankungen, Herzerkrankungen, Krebserkrankungen, Diabetes mellitus, Epilepsie, Psychische Erkrankungen (abgeschlossene ambulante Psychotherapie mit max. 5 Sitzungen zählt nicht dazu), chronische Darmerkrankungen, Nierenerkrankungen, Multiple Sklerose, Rheuma, Schlaganfall oder chronische Lungenerkrankungen stattgefunden haben.
Der Abschluss ist immer dann möglich, wenn diese Frage mit “nein” beantwortet werden kann.
Laufende Behandlungen wegen Krankheiten, die hier nicht abgefragt werden, sind trotzdem nicht erstattungsfähig, da nur für Versicherungsfälle geleistet wird, die nach Vertragsabschluss stattfinden. Das gilt für alle anderen Tarife mit vereinfachen Gesundheitsfragen.
Zudem wird gefragt, ob Sie innerhalb der letzten 3 Jahren mehrmals wegen Rückenbeschwerden in Behandlung waren, ist dies der Fall fällt ein Risikozuschlag von 40% an, die Vorerkrankung des Rückens gilt damit als mitversichert.
Dieser Tarif verzichtet auf Wartezeiten,
Daher stellt er zusätzlich zu der Gesundheitsfrage des AXA MED Komfort U noch die Frage, ob man eine Sehhilfe benötigt/trägt zum Zeitpunkt des Abschlusses.
Für Brillenträger fällt ein Zuschlag von 25% an, fanden Behandlungen des Rückens statt, fällt ebenfalls 40% Zuschlag an, wie beim AXA MED Komfort-U.
Für beide Arag-Tarife gelten die gleichen sehr ausführlichen Gesundheitsfragen. Diese sind alles andere als einfach.
Es wird Vorerkrankungen und Behandlungen innerhalb letzten 3 Jahre ambulant, der letzten 5 Jahre stationär und nach psychotherapeutischer Behandlung während der letzten 10 Jahre gefragt. Da dieser Tarif eine Wahloption auf Krankenvollversicherung enthält, wird zudem nach laufenden Zahnbehandlungen und fehlenden nicht ersetzten Zähnen gefragt.
Selbst mehrfache Behandlungen wegen kleinerer Erkrankungen wie Rückenschmerzen oder Allergien führen bereits zu einem Leistungsausschluss, oft sogar direkt zur Ablehnung des Antrags. Auch beim Thema Psychotherapie innerhalb der letzten 10 Jahre lehnt man in 99,9% der Fälle ab. Der Aufwand einen Antrag zu stellen lohnt eigentlich nur, sofern man wirklich außer Grippe, Erkältung und vielleicht einer länger zurückliegenden Mandel- oder Blinddarm-Operation in den letzten Jahren nichts hatte.
Kein Wunder natürlich, dass der Tarif Arag 482 so günstig ist, wir haben festgestellt, dass von 10 Antragstellern ca. 7-8 abgelehnt werden.
Folgende Fragen werden gestellt:
Besteht oder bestand in den letzten fünf Jahren eine der folgenden Erkrankungen?
▪ eine Erkrankung des Nervensystems, des Gehirns, der Psyche, des Herzens, der Gefäße, der Lunge, der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Magens, des Darms, des Blutes, des Kreislaufs, der Harn- und Geschlechtsorgane, der Sinnesorgane, des Stoffwechsels, der Haut, der Muskeln, Knochen oder Gelenke
▪ eine Krebserkrankung
▪ eine Suchterkrankung
▪ eine HIV-Infektion
Zusätzlich wird gefragt, ob in den letzten 2 Jahren bereits Naturheilkundliche Behandlungen durch Ärzte oder Heilpraktiker stattgefunden haben oder angeraten sind.
Ist dies der Fall, wird der Antrag in der Regel immer abgelehnt.
Bei angeratenen/laufenden Behandlungen wird ein Antrag grundsätzlich abgelehnt. Bei den meisten Erkrankungen wie z.B. Behandlungen wegen Rückenschmerzen, Allergien etc. gibt es Zuschläge zwischen 40-100%.
Gefragt wird nach sämtlichen Erkrankungen der letzten 3 Jahre, sowie nach psychotherapeutischen Behandlungen der letzten 5 Jahren (Ablehnung, wenn Psychotherapie innerhalb der letzten 5 Jahre). Nicht anzugeben, jedoch automatisch trotzdem mitversichert sind folgende Diagnose: Erkältung, Grippe, Corona, Muskelverspannungen, Dehnungen, Prellungen, Schilddrüsenunterfunktion.
Der Tarif schließt, sofern darüber hinausgehende Behandlungen in den letzten 3 Jahren stattfanden diese Diagnose in jedem Fall aus (z.B. Ausschluss Wirbelsäule, wenn Rückenbehandlungen oder Osteopathie innerhalb der letzten 3 Jahre stattfand).
Dieser Tarif fragt nach ambulanten Behandlungen innerhalb der letzten 3 Jahre, stationären Behandlungen innerhalb der letzten 5 Jahre und nach psychotherapeutischen Behandlungen innerhalb der letzten 10 Jahre. Aber viele Vorerkrankungen lassen sich gegen einen Zuschlag mitversichern. Dies betrifft oft sogar Erkrankungen wie Neurodermitis oder Asthma, die bei anderen Tarifen eigentlich fast immer zur Ablehnung führen.
Dieser Tarif stellt sehr ausführliche Gesundheitsfragen, welche auch für einen Antrag auf Krankenvollversicherung zu beantworten sind. Ähnlich also dem Tarif Mediambulant plus kleinere Ergänzungen. Tarif ist aber sowieso nur für PKV-Versicherte abschließbar.
Die Antragsfragen beim Münchener Verein wurden für beide Tarifvarianten ausgeweitet:
Besteht zurzeit oder bestand in den letzten drei Jahren eine der folgenden Krankheiten bzw. sind Behandlungen oder Untersuchungen wegen einer der folgenden Krankheiten vorgesehen oder angeraten?
Arterielle Verschlusskrankheit, Arthrose, chronische Lungenerkrankung, Diabetes mellitus, Epilepsie, Hirntumor, HIV-Infektion, Krebs, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, Rheuma (z.B. rheumatoide Arthritis, Morbus Bechterew), Schlaganfall, Schlafapnoe, Suchterkrankungen, Bandscheibenvorfall, chronische Darmerkrankung (z.B. Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), koronare Herzkrankheit, Migräne, Neurodermitis, Psoriasis, psychische Erkrankungen?
Zudem: _Fanden innerhalb der letzten 6 Monate Behandlungen durch einen Heilpraktiker statt oder sind solche angeraten?
Auch mit einem BMI (Übergewicht) von mehr als 30 ist man hier nicht versicherbar.
Die Frage ist nicht sehr einfach: _Es dürfen nicht 5 oder mehr Behandlung wegen einer chronischen bzw. schweren Erkrankung innderhalb der letzten 5 Jahre stattgefunden haben. Mit chronischen Erkrankungen sind z.B. Diagnosen wie Asthma, Neurodermitis, Suchterkrankungen, Diabetes, Depression, Bandscheibenvorfall etc. gemeint.
Sehr umfangreiche Gesundheitsfragen: Es wird bis zu 10 Jahre stationär und Psychotherapie und 5 Jahre ambulant zurückgefragt. Wer Allergien, Rückenschmerzen und viele Arztbesuche hatte, sollte es hier gar nicht erst versuchen. Macht im Prinzip keinen Sinn.
In den SDK AP Tarifen (SDK AP1, AP90, AP70 und AP50) wird niemand abgelehent. Es wird jedoch im Ja/Nein Verfahren nach eine Reihe verschiedenster Diagnosen und Vorerkrankungen gefragt, die dann einen Risikozuschlag je Diagnose von 20-40% auslösen, jedoch mitversichert sind.
Siehe R+V N1 – Ähnlich umfangreiche Fragen und strenge Risikobewertung.
Es wird im Antrag nicht pauschal nach Behandlungen und Vorerkrankungen der letzten Jahre gefragt. Wer nicht innerhalb der letzten 5 Jahre einen Kur- oder Sanatoriumsaufenthalt hatte oder wegen folgender Erkrankungen in Behandlung war, kann diesen Tarif problemlos abschließen.
Es wird ausschließlich nach Behandlungen wegen folgender Erkrankungen gefragt:
HIV-Infektion, Alkohol-/Drogenmissbrauch, Asthma bronchiale, Darmerkrankung (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa), Depression, Diabetes mellitus, Epilepsie, Herzinfarkt, Krebserkrankung, Multiple Sklerose, Neurodermitis, Rheuma und Schlaganfall.
Wie schon bei der AXA sind die nicht genannten, aber noch nicht ausgeheilten Vorerkrankungen nicht mitversichert.
in Abschluss ist nicht möglich, wenn eine der folgenden chronischen Erkrankungen vorliegt:
Neurodermitis, Schuppenflechte, Allergien, Asthma Bronchiale, chronische Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Diabetes mellitus, HIV-Infektion, Aids).
Zudem, wenn in den letzten 3 Jahren mehrfach Behandlungen wegen Erkrankungen der Wirbelsäule, Bandscheibe der Rückenmuskulatur stattgefunden haben oder in den letzten 3 Jahren eine der folgenden Erkrankungen vorgelegen hat:
Herzinfarkt, Schlaganfall, Migräne, Krebs, psychische Erkrankungen oder wenn derzeit Behandlungen geplant oder angeraten sind.
Es gibt nur eine Gesundheitsfrage, die mit nein beantwortet werden muss, damit der Tarif abschließbar ist.
Nicht genannte Erkrankungen (die aber auch schon vorliegen könnten) sind in der Regel laut Aussage der Leistungsabteilung mitversichert, es wird bei der Leistungsprüfung nur auf die oben genannten Erkrankungen hin geprüft.
Diese beiden Tarife sind nur abschließbar, wenn die im Antrag gestellte Gesundheitsfrage verneint werden kann. Allerdings sind dann alle Erkrankungen und auch laufende Versicherungsfälle mitversichert.
Die Frage lautet wie folgt:
Bestehen oder bestanden in den letzten 2 Jahren eine oder mehrere der nachfolgenden Erkrankungen/Beschwerden? Erkrankungen oder medizinisch behandelte Beschwerden der Wirbelsäule oder Rückenmuskulatur, chronische Kopfschmerzen, Migräne, psychische Erkrankungen, Erschöpfungszustände, Schlafstörungen, Erkrankungen des Verdauungstraktes (Reizdarm, Obstipation/Verstopfung, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa, Dysbiose), chronische Hauterkrankungen (Neurodermitis, atopisches/endogenes Ekzem, Psoriasis, Schuppenflechte), Krebserkrankungen, HIV/Aids, rheumatische Erkrankungen, Polyarthritis, Fibromyalgie.
Sehr ausführliche Gesundheitsfragen. Abfragezeiträume: 10 Jahre bezüglich schwerer Erkrankungen, 3 Jahre ambulant/5 Jahre stationär/5 Jahre Psychotherapie.
Restriktive Risikobeurteilung wie z.B. auch bei R+V oder SDK
Damit Sie die Gesundheitsfragen korrekt beantworten können, Sie sich aber unsicher über Ihre Arztbesuche der letzten Jahre sind, fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach und lassen Sie sich eine “Patientenquittung” kostenlos zusenden. Diese enthält alle mit der Krankenkasse abgerechneten Arztbesuche inkl. Diagnosecodes. Beachten Sie hierzu auch Achtung – Falsche Diagnosen bei der Krankenkasse abgerechnet, denn nicht selten rechnen Ärzte Diagnosen ab, die nicht ganz korrekt sind, was bei Abschluss einer Zusatzversicherung dann problematisch sein kann und daher in solchen Fällen geklärt werden sollte.