Leistet eine Heilpraktikerversicherung auch für Behandlungen durch Physiotherapeuten?
Nur vereinzelt leistet Heilpraktikerversicherungen für Behandlungen, die nicht durch einen Heilpraktiker oder Arzt, sondern durch einen Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dies betrifft jedoch nur den Bereich der Osteopathischen Behandlungen und muss bedingungsgemäß im Tarif aufgeführt sein. So leistet beispielsweise die UKV Natur Privat, die Nürnberger und auch die Universa auch für osteopathische Behandlungen, die durch einen Physiotherapeuten durchgeführt werden, sofern dieser in einem Berufsverband für Osteopathen Mitglied ist. Oft haben derartige Physiotherapeuten eine Zulassung als sektorale Heilpraktiker für Physiotherapie oder Osteopathie.
Auch die Barmenia würde in einem solchen Fall leisten, sofern die osteopathische Behandlung durch einen Arzt verordnet wurde, da reine Physiotherapeuten selbst keine Diagnosen stellen dürfen.
Schulmedizinische physiotherapeutische Anwendungen fallen hingegen nicht in den Bereich der Alternativmedizin und sind damit durch die GKV abgesichert und werden daher allenfalls, je nach tariflicher Leistung der Zusatzversicherung, nur dem Bereich “GKV-Zuzahlungen” zugeordnet. So dass nur Rezeptgebühren erstattet werden, sofern der betreffende Tarif dies beinhaltet.
Ich habe bereits eine Heilpraktiker Zusatzversicherung – lohnt sich ein Wechsel?
Reicht einem der erstattungsfähige jährliche Höchstbetrag einer bestehenden Heilpraktiker Zusatzversicherung nicht aus, könnte es sich natürlich anbieten, den Tarif zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Es muss dabei jedoch immer bedacht werden, dass ein neuer Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt und nicht für bereits vor dem Neuabschluss begonnene bzw. laufende Behandlungen leisten wird.
Wir empfehlen in einem solchen Fall zunächst den Antrag bei der leistungsstärkeren Zusatzversicherung zu stellen (das geht 6 Monate vor dem geplanten Beginn) und erst bei Annahme des Antrags, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Ist es erlaubt zwei Heilpraktikerversicherungen gleichzeitig zu besitzen?
Es gibt kein Gesetz, was dies verbieten würde. Allerdings sind stets die Antragsfragen korrekt zu beantworten. Fragt ein Versicherer nach einer bestehenden gleichartigen Versicherung, ist dies im Antrag anzugeben. Diese Frage kommt nicht von ungefähr. Fragt ein Versicherer nach einer weiteren Zusatzversicherung mit Heilpraktiker Behandlungsleistungen, wird er eigentlich immer einen Antrag ablehnen, wenn ein weiterer Tarif bereits besteht.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die nicht danach fragen (Universa Unimed Exklusiv, Signal Iduna Ambulant). Hier wäre es also möglich, diese Tarife zusätzlich abzuschließen. Jedoch wird in den Tarifbedingungen der bestehenden Zusatzversicherung als Obliegenheit aufgeführt sein, dass der Abschluss einer weiteren Zusatzversicherung in jedem Fall dort mitzuteilen ist. Diese Obliegenheit raten wir nicht zu verletzen.
Lohnt es sich Heilpraktiker-Leistungen mit Brillenerstattung zu kombinieren?
Sofern man Brillen- oder Kontaktlinsenträger ist, lohnen sich Heilpraktiker-Versicherungen mit Sehhilfen Erstattung ganz besonders.
Denn rechnet man den zu erwartenden Zuschuss der Versicherung für Sehhilfen mit ein und zieht diesen Betrag, der je nach Tarif zwischen 300-400 Euro auf 2 Jahre gerechnet vom Gesamtmonatsbeitrag ab, ergibt sich ein besonders günstiger Effektivbeitrag für die Absicherung von Heilpraktiker-Behandlungen selbst, die der Tarif kostet.
Beispiel: Der Tarif Signal Iduna Ambulant plus kostet einen 28-jährigen Versicherten rund 20 Euro im Monat, darin enthalten ist aber auch eine Sehhilfen-Erstattung von 375 Euro (innerhalb von 2 Jahren). Umgelegt auf 2 Versicherungsjahre entspricht dies
15,63 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich ein effektiver Beitrag von gerade einmal 4-5 Euro pro Monat.
Weitere Fragen und Infos zu Heilpraktikerversicherungen
Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen und die meisten Fragen, die Interessenten und Kunden einer Heilpraktikerversicherung in den Sinn kommen (vor und während des Abschlusses), jedoch auch später während der Vertragslaufzeit und natürlich unsere Antworten darauf.