Diese Heilpraktikerversicherungen erstatten am meisten
Welche Heilpraktikerversicherung ist die beste?
Die Maximalerstattung von Zusatzversicherungen für Alternativmedizin ist tarifabhängig auf einen jährlichen Höchstbetrag zwischen 500,- (Einstiegstarife) – 2.000,- Euro (Premiumtarife) pro Jahr begrenzt.
Nur wenige Tarife leisten ohne jährliche Höchstgrenzen, sehen dafür dann jedoch meist auch andere Einschränkungen wie eine Begrenzung der Abrechnung auf den Mindestsatz des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) vor und sind aus diesem Grund eher nicht empfehlenswert. Bei einer Absicherung von 80% bezogen auf den Mindestsatz ergibt sich in der tatsächlichen Erstattung sehr häufig nur ca. 40% des tatsächlichen Rechnungsbetrags. Zudem sind bei diesen Tarifen oft nicht alle Naturheilverfahren des Hufelandverzeichnisses versichert, sondern nur die eine Abrechnung nach dem GebüH durch Heilpraktiker. Dieses enthält z.B. nicht Verfahren wie Eigenblutbehandlung, Orthomolekulare Medizin und viele mehr.
Die leistungsstärkste Heilpraktikerversicherung
Eine ausdrückliche Empfehlung sprechen wird für die folgenden Zusatzversicherungen im Bereich alternativmedizinische Behandlungen durch Heilpraktiker, Ärzte für Naturheilverfahren und Osteopathen aus.
Diese Tarife leisten bezogen auf den Höchstsatz des GebüH (bei Behandlung durch Heilpraktiker oder sektorale Heilpraktiker), (bzw. bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), sofern die alternativmedizinische Behandlung nicht durch einen Heilpraktiker, sondern einen naturheilkundlichen Arzt durchgeführt wird:
- Continentale EASY Ambulant 1200 ohne Wartezeiten erstattet der Tarif 100% bis zu 1200 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte. Versichert sind alle Leistungen des GebüH plus eine sehr umfangreiche Liste alternativmedizinischer Verfahren. Zusäzliche Erstattung für Vorsorge und Sehhilfen, sowie LASIK-Ops.
- Barmenia Mehr GesundheitD 2000 mit einer Erstattung von 80% bis zu einem Rechnungsbetrag von 2.500 Euro pro Kalenderjahr für Naturheilverfahren durch Ärzte bzw. Behandlungen durch Heilpraktiker und Osteopathen, für alle weiteren nicht naturheilkundlichen Leistungen betrögt der Erstattungssatz 100%.Der Tarif sieht für alle versicherten Leistungen eine jährliche Höchsterstattung von 2.000 Euro vor, leistet aber bis zum Höchstsatz des GebüH und auch bis zum 3,5 fachen Höchstsatz der GOÄ sowie für Laborkosten und zudem für alle Verfahren des Hufelandverzeichnisses. Für Alternativmedizinische Behandlungen sieht der Tarif eine 3-monatige Wartezeit zu Beginn vor.
- AXA Med Komfort : 80% von 2500 Euro Erstattung innerhalb von 2 Kalenderjahren. Es würden also bereits im ersten Kalenderjahr bis 2000 Euro erstattet werden. Der Tarif sieht zwar 3 Monate Wartezeit zu Beginn vor, die Gesundheitsfragen und Gesundheitsprüfung ist jedoch deutlich einfacher und fairer als bei 90% aller anderen Tarife, insbesondere gegenüber Barmenia Mehr Gesundheit 2000.
Durch die Beitragserhöhung zum 1.7.2022 um ca. 10-15 Euro/Monat ist der Tarif nicht mehr ganz so günstig, jedoch nach wie vor attraktiv und empfehlenswert.
- Universa Unimed-Exklusiv: 90% Erstattung von 2.000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren (also 1800 Euro Erstattung bereits im ersten Kalenderjahr möglich) für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte, sowie verordnete Arznei- Heil- und Verbandmittel. Das gute bei diesem Tarif ist, dass Osteopathische Behandlungen auch erstattet werden, wenn der Osteopath kein Voll-Heilpraktiker ist, sondern “nur” Physiotherapeut mit entsprechender Zusatzqualifikation. Darüber hinaus leistet der Tarif, welcher eine anfängliche 3-monatige Wartezeit hat auch für Sehhilfen (300,- innerhalb von 2 Kalenderjahren). Die Gesundheitsfrage ist vereinfacht und der Tarif leistet auch für laufende Versicherungsfälle, sofern keine der im Antrag abgefragten Erkrankungen besteht oder in den letzten 2 Jahren bestand.
Man sollte sich vor Abschluss bereits darüber Gedanken machen, welches Absicherungsniveau man benötigt. Dabei sollte man nicht vom derzeitigen Gesundheitszustand ausgehen, sondern bedenken, dass eine Krankenzusatzversicherung ungewisse Fälle abdecken soll. Sie sollte besonders dann ausreichend sein, wenn man krank wird und auf einen Heilpraktiker angewiesen sein könnte.
Tarife ohne jährliche Beschränkung:
Folgende Tarife erstatten Heilpraktikerbehandlungen ohne eine generelle jährliche Höchsterstattungssumme:
(Jedoch nur Behandlung durch Heilpraktiker nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker).
- Arag 482 – 60% der Rechnung für Heilpraktikerbehandlungen nach GebüH – allerdings extrem strenge Gesundheitsfragen, so dass mind. jeder 2. Antrag abgelehnt wird.
- Continentale CEK-plus – 80% von der Rechnung, aber nur Mindestsatz des GebüH, was in der Realität eher 40% der Rechnung entspricht. Zudem jährliche Begrenzung bei den verordneten Arzneimitteln. (Deutlich empfehlenswerter, obwohl mit jährlicher Höchsterstattung, wäre die neuere Continentale Heilpraktikerversicherung Easy Ambulant 1200.
ARAG 482 und Continentale CEK Plus leisten nur für Heilpraktikerbehandlungen und nicht pauschal für alle Verfahren des Hufelandverzeichnisses, zudem werden auch anfallende Laborkosten z.B. von der Arag Heilpraktikerversicherung meist nicht oder nur anteilig erstattet. Diese Tarife empfehlen wird daher nur eingeschränkt und unter Vorbehalt in unserem Heilpraktikerversicherungs Vergleich.