Sind Behandlungen durch alle Arten von Heilpraktikern erstattungsfähig?
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine Heilpraktikerversicherung ist, dass der Heilpraktiker über eine Zulassung nach dem Deutschen Heilpraktiker-Gesetz verfügt. Insbesondere bei sektoralen Heilpraktikern lässt sich darüber streiten. Sektorale Heilpraktiker sind beispielsweise Heilpraktiker Psychotherapie oder Heilpraktiker Osteopathie. Diese Heilpraktiker dürfen nur auf ihrem Gebiet behandeln und nur wenige Tarife erstatten in diesem Fall. Beispielsweise leistet die Continentale Heilpraktikerversicherung, Barmenia Heilpraktikerversicherung oder die Axa auch für Behandlungen durch sektorale Heilpraktiker, andere Versicherer wie Signal Iduna erstatten in diesen Fällen gar nicht, UKV NaturPrivat oder die Universa Heilpraktikerversicherung oder auch die Süddeutsche Krankenversicherung zumindest nicht bezüglich Heilpraktiker Psychotherapie
Ich habe bereits eine Heilpraktiker Zusatzversicherung – lohnt sich ein Wechsel?
Reicht einem der erstattungsfähige jährliche Höchstbetrag einer bestehenden Heilpraktiker Zusatzversicherung nicht aus, könnte es sich natürlich anbieten, den Tarif zum Ende des Versicherungsjahres zu kündigen. Es muss dabei jedoch immer bedacht werden, dass ein neuer Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung durchführt und nicht für bereits vor dem Neuabschluss begonnene bzw. laufende Behandlungen leisten wird. Wir empfehlen in einem solchen Fall zunächst den Antrag bei der leistungsstärkeren Zusatzversicherung zu stellen (das geht 6 Monate vor dem geplanten Beginn) und erst bei Annahme des Antrags, den bestehenden Vertrag zu kündigen.
Ist es erlaubt 2 Heilpraktikerversicherungen gleichzeitig zu besitzen?
Es gibt kein Gesetz, was dies verbieten würde. Allerdings sind stets die Antragsfragen korrekt zu beantworten. Fragt ein Versicherer nach einer bestehenden gleichartigen Versicherung, ist dies im Antrag anzugeben. Diese Frage kommt nicht von ungefähr. Fragt ein Versicherer nach einer weiteren Zusatzversicherung mit Heilpraktiker Behandlungsleistungen, wird er eigentlich immer einen Antrag ablehnen, wenn ein weiterer Tarif bereits besteht.
Es gibt jedoch auch Anbieter, die nicht danach fragen (Universa Unimed Exklusiv, Signal Iduna Ambulant). Hier wäre es also möglich, diese Tarife zusätzlich abzuschließen. Jedoch wird in den Tarifbedingungen der bestehenden Zusatzversicherung als Obliegenheit aufgeführt sein, dass der Abschluss einer weiteren Zusatzversicherung in jedem Fall dort mitzuteilen ist. Diese Obliegenheit raten wir nicht zu verletzen.
Lohnt es sich Heilpraktiker-Leistungen mit Brillenerstattung zu kombinieren?
Sofern man Brillen- oder Kontaktlinsenträger ist, lohnen sich Heilpraktiker-Versicherungen mit Sehhilfen Erstattung ganz besonders. Denn rechnet man den zu erwartenden Zuschuss der Versicherung für Sehhilfen mit ein und zieht diesen Betrag, der je nach Tarif zwischen 300-400 Euro auf 2 Jahre gerechnet vom Gesamtmonatsbeitrag ab, ergibt sich ein besonders günstiger Effektivbeitrag für die Absicherung von Heilpraktiker-Behandlungen selbst, die der Tarif kostet. Beispiel: Der Tarif Signal Iduna Ambulant plus kostet einen 28-jährigen Versicherten rund 20 Euro im Monat, darin enthalten ist aber auch eine Sehhilfen-Erstattung von 375 Euro (innerhalb von 2 Jahren). Umgelegt auf 2 Versicherungsjahre entspricht dies
15,63 Euro pro Monat. Daraus ergibt sich ein effektiver Beitrag von gerade einmal 4-5 Euro pro Monat.
Weitere Fragen und Infos zu Heilpraktikerversicherungen
Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen und die meisten Fragen, die Interessenten und Kunden einer Heilpraktikerversicherung in den Sinn kommen (vor und während des Abschlusses), jedoch auch später während der Vertragslaufzeit und natürlich unsere Antworten darauf.