FAQ
Häufige Fragen zur Heilpraktikerversicherung
Hat eine Heilpraktikerversicherung Wartezeiten?
Normalerweise haben Zusatzversicherungen eine anfängliche Wartezeit von 3 Monaten und eine besondere Wartezeit von 8 Monaten (gilt bei Entbindung und für Psychotherapie). Es gibt jedoch auch immer mehr Heilpraktiker Zusatzversicherungen ohne Wartezeiten .
Wie schnell werden Rechnungen erstattet?
Je nach Versicherer und Umfang der Rechnung und Art der Einreichung der Rechnung beim Versicherer dauert die Erstattung einer Behandlungsrechnung durch die Heilpraktikerversicherung zwischen 3 Tagen bis zu 4 Wochen. Gerade bei neuen Versicherten und Tarifen ohne anfängliche Wartezeit kann es sein, dass der Versicherer bei gewissen Diagnosen, die darauf schließen lassen, dass eine Erkrankung bereits vor Versicherungsbeginn bestand, beim Heilpraktiker, der Krankenkasse und den Ärzten des Versicherers Fragen zum Gesundheitsstatus des Versicherten stellt. Der Versicherer möchte damit sicherstellen, dass abgefragte Vorerkrankungen korrekt im Antrag angegeben wurden und keine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Darf die Versicherung meinen Heilpraktiker oder Arzt kontaktieren?
Wie im Punkt vorher erläutert hat die Heilpraktikerversicherung das Recht die Korrektheit des Anspruchs des Versicherten zu überprüfen. Es ist daher erlaubt Ärzte, Heilpraktiker und die Krankenkasse des Versicherten anzuschreiben und auf den Leistungsfall bezogene Fragen zu eventuellen Vorerkrankungen zu stellen. Nur so kann eine beitragsstabile Kalkulation der Zusatzversicherungen gewährleistet sein, was auch im Sinne aller ehrlichen Kunden ist.
Leistet eine Heilpraktikerversicherung für Vorerkrankungen?
Heilpraktikerversicherung leistet normalerweise nur für Versicherungsfälle, die nach Versicherungsbeginn eingetreten sind. Als Versicherungsfalls gilt die Feststellung einer Behandlungsbedürftigkeit. Der Versicherungsfall endet mit Abschluss der Heilbehandlung. Ausgeheilte Vorerkrankungen, die einmal komplett ausgeheilt waren, aber später erneut auftreten gelten als mitversichert. Ebenso sind bestehende Vorerkrankungen, die dem Versicherer bei Antragstellung angezeigt wurden dann mitversichert, wenn dieser den Antrag trotz Kenntnis über die Vorerkrankung (mit oder ohne Risikozuschlag) annimmt ohne dass er einen Leistungsausschluss mit dem Versicherten vereinbart. Bei Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen wird oft nur nach einer festen Liste an Diagnosen gefragt. Taucht eine bestehende und nicht ausgeheilte Vorerkrankung nicht auf dieser Liste in den Gesundheitsfragen auf, kann man den Vertrag zwar problemlos abschließen, der Versicherer ist jedoch nicht verpflichtet für diese bestehende Vorerkrankung zu leisten, sofern sie nicht zwischenzeitlich einmal komplett ausgeheilt ist oder noch ausheilt und dann neu auftritt.
Einzige Ausnahme ist hier die Universa Unimed Exklusiv und Unimed Premium. Diese Heilpraktikerversicherung leistet (nach der anfänglichen 3-monatigen Wartezeit) auch für bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Vorerkrankungen (Versicherungsfälle), sofern es sich nicht um eine der Ausschlussdiagnose in der Antragsfrage handelt.
Sind Behandlungen durch alle Arten von Heilpraktikern erstattungsfähig?
Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine Heilpraktikerversicherung ist, dass der Heilpraktiker über eine Zulassung nach dem Deutschen Heilpraktikergesetz verfügt. Insbesondere bei sektoralen Heilpraktikern lässt sich darüber streiten. Sektorale Heilpraktiker sind beispielsweise Heilpraktiker Psychotherapie oder Heilpraktiker Osteopathie. Diese Heilpraktiker dürfen nur auf ihrem Gebiet behandeln und nur wenige Tarife erstatten in diesem Fall. Beispielsweise leistet die Continentale Heilpraktikerversicherung, Barmenia Heilpraktikerversicherung oder die Axa auch für Behandlungen durch sektorale Heilpraktiker, andere Versicherer wie Signal Iduna erstatten in diesen Fällen gar nicht, UKV NaturPrivat oder die Universa Heilpraktikerversicherung oder auch die Süddeutsche Krankenversicherung zumindest nicht bezüglich Heilpraktiker Psychotherapie
Weitere Fragen und Infos
Unter Häufige Fragen und Antworten finden Sie weitere Informationen und die meisten Fragen, die Interessenten und Kunden einer Heilpraktikerversicherung in den Sinn kommen (vor und während des Abschlusses), jedoch auch später während der Vertragslaufzeit.