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Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung im Rahmen der Antragstellung zur Heilpraktikerversicherung

_Versicherungsnehmer sind verpflichtet die Antragsfragen für eine Krankenzusatzversicherung (z.B. einer Heilpraktikerversicherung) korrekt zu beantworten. Falsche Angaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Diesen Verstoß nennt man “Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung”.
Die Folgen einer *vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sind abhängig vom Grad des Verstoßes, hier wird zudem unterschieden zwischen Fahrlässigkeit, Grober Fahrlässigkeit und Arglistiger Täuschung.

Kündigung und Rücktritt bei Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen

Die Praxis zeigt, dass Versicherer besonders im Bereich der Heilpraktiker-Zusatzversicherung durchaus von Ihrem Recht auf Kündigung (Versicherungsschutz wird innerhalb eines Monats ab Kenntniserlangung der Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung gekündigt) oder sogar Rücktritt (Versicherer löst den Versicherungsschutz rückwirkend ab Beginn auf. Bereits erlangte Leistungen sind zurückzuzahlen, gezahlte Beiträge muss der Versicherer nicht erstatten.)

Strenge und einfache Gesundheitsfragen

Je strenger die Gesundheitsfragen im Antrag, desto größer die Wahrscheinlichkeit, diese falsch zu beantworten. Desto höher wiederum das Risiko, dass ein Versicherer eine Maßnahme nach §19 VVG (Verletzung der Anzeigepflicht) ergreift.
Folgende Heilpraktikerversicherungen stellen beispielsweise sehr einfache Gesundheitsfragen, bei denen konkrete Diagnosen abgefragt werden. Dies senkt das Risiko, eine Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung zu begehen:

Die bei diesen Anbietern gestellten Gesundheitsfragen, sind einfache mit Ja/nein zu beantwortende Fragen, wobei eine Ablehnung direkt erfolgt, sofern eine der dort aufgeführten chronischen Erkrankungen im Abfragezeitraum vorlag oder noch vorliegt.

Folgende Anbieter stellen einfach verständliche Gesundheitsfragen, die aber trotzdem streng sind und in vielen Fällen direkt zu einer Ablehnung führen, beispielsweise, da in den letzten 2 Jahren bereits Behandlungen durch einen Heilpraktiker stattgefunden haben (ungeachtet der Diagnose)

Folgende Anbieter stellen auf den ersten Blick einfache Gesundheitsfragen, sind aber besonders “tricky”, da diese Fragen eigentlich mehr erfassen als viele Antragsteller meinen zu verstehen:

  • Barmenia MehrGesundheit 500,1000 und 2000: Auch hier handelt es sich im eine Ja/nein Frage, da aber nach allgemeinen Erkrankungen Beschwerden an Organen und Körperteilen, sowie der Psyche gefragt wird, wäre hier beispielsweise selbst eine einfache Erkältung, Verspannung oder andere von vielen als “Kleinigkeiten” verstandene Vorerkrankungen (der letzten 5 Jahre) anzugeben. Dies birgt große Fallstricke bezüglich einer Verletzung der Anzeigepflicht.
  • Nürnberger AMed: Zwar wird hier “nur” nach sämtlichen chronischen Erkrankungen innerhalb der letzten 2 Jahre gefragt, allerdings ist die Bezeichnung “chronische Erkrankung” weit gefasst. Während die Heilpraktikerversicherungen der *AXA, Signal Iduna, UKV und der Universa konkrete Diagnosen abfragen, sind bei der Nürnberger alle chronischen Erkrankungen anzugeben. Dazu würde z.B. auch eine Allergie oder Schilddrüsenunterfunktion gehören. Auch bei Behandlungen wegen Rückenbeschwerden reagiert der Anbieter direkt mit einem Leistungsausschluss der Wirbelsäule.

Folgende Tarife stellen offene Gesundheitsfragen und sind daher meist nur bei Kindern und Personen ohne Arztbesuche innerhalb der letzten Jahre (ausser Erkältung und Vorsorge ohne Befund) zu empfehlen:

Die Angabe von Behandlungen wegen z.B. Verspannungen innerhalb der letzten 3 Jahre führt bei diesen Anbietern direkt zu Ablehnung.

Auf keinen Fall Gesundheitsfragen falsch beantworten

Einige Kunden halten sich für besonders gewieft und glauben, sie könnten die im Antrag gestellten Fragen einfach umgehen oder falsch beantworten. Da sie sich sowieso nicht wegen der vorhandenen Erkrankung (z.B. laufende Psychotherapie) behandeln lassen wollen.
Das ist absolut nicht zu empfehlen. Versicherer prüfen je nach vermerkten Diagnosen auf der eingereichten Rechnung oder auch bei Kunden, die ihr versichertes Budget bereits im ersten Jahr und kurz nach Versicherungsbeginn versuchen “voll auszunutzen” besonders häufig auf Verletzung der Anzeigepflicht.
Je länger man hingegen versichert ist, desto vertrauenwürdiger ist man als Kunde. Es wird verständlicherweise bei Kunden, die bereits 3 Jahre oder länger versichert sind eher nicht nötig sein, noch Angaben im damaligen Antrag auf Korrektheit zu überpüfen.

Viele Anzeigepflichtverletzungen lassen sich schnell durch eine Diagnoseabfrage bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt überprüfen. Und natürlich kommt der ein oder andere Kunden sogar mit seiner Falschangabe durch, doch die Leistungsprüfer der Versicherer sind nicht auf den Kopf gefallen und haben ein Näschen dafür, derartige Kunden zu überführen.

Eine Verjährung fahrlässig begangener Angaben tritt erst nach 3 Jahren ein, eine grob fahrlässige Verletzung sogar erst nach 5 Jahren.

Je günstiger der Beitrag, desto strenger die Prüfung auf Verletzung der Anzeigepflicht

Je günstiger der Beitrag der Heilpraktikerversicherung bezogen auf die angebotene Leistung, desto eher kann man davon ausgehen, dass der betreffende Versicherer Versicherte aussortieren muss, die sich durch Verschweigen relevanter Vorerkrankungen, Leistungen erschleichen möchten. Denn diese Kunden gefährden ganz massiv die Beitragsstabilität.

So passieren derartige Prüfungen bei der Barmenia MehrGesundheit ganz besonders häufig und die Barmenia Krankenversicherung ist zudem sehr schnell damit, in einem solchen Fall die Kündigung auszusprechen. Ähnliches können wir bei der *ARAG Krankenversicherung (Tarife: 483,482) beobachten. Wobei hier aufgrund der ohnehin strengen Gesundheitsfragen im Antrag bereits vorab sehr genau aussortiert wird, da die meisten Anträge direkt abgelehnt werden.
Eher selten passiert die bei z.B. AXA Med Komfort, UKV/BBKK Natur Privat oder auch der Universa UniMedA Exklusiv oder Premium.

Wir können nur dazu raten, sich den Tarif nicht in erster Linie nach Preis und Leistung auszuwählen, sondern zunächst herauszufiltern, welche Heilpraktikerversicherungen bei gegebenen Gesundheitsstatus (und dazu zählen auch Behandlungen der letzten 2-5 Jahre) überhaupt in Frage kommt.
Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei dieser Suche gerne behilflich, da sie die Annahmerichtlinien der Versicherer bezogen auf vorhandene Vorerkrankungen und Behandlungen sehr genau kennen.