Auf keinen Fall Gesundheitsfragen falsch beantworten
Einige Kunden halten sich für besonders gewieft und glauben, sie könnten die im Antrag gestellten Fragen einfach umgehen oder falsch beantworten. Da sie sich sowieso nicht wegen der vorhandenen Erkrankung (z.B. laufende Psychotherapie) behandeln lassen wollen.
Das ist absolut nicht zu empfehlen. Versicherer prüfen je nach vermerkten Diagnosen auf der eingereichten Rechnung oder auch bei Kunden, die ihr versichertes Budget bereits im ersten Jahr und kurz nach Versicherungsbeginn versuchen “voll auszunutzen” besonders häufig auf Verletzung der Anzeigepflicht.
Je länger man hingegen versichert ist, desto vertrauenwürdiger ist man als Kunde. Es wird verständlicherweise bei Kunden, die bereits 3 Jahre oder länger versichert sind eher nicht nötig sein, noch Angaben im damaligen Antrag auf Korrektheit zu überpüfen.
Viele Anzeigepflichtverletzungen lassen sich schnell durch eine Diagnoseabfrage bei der Krankenkasse oder dem Hausarzt überprüfen. Und natürlich kommt der ein oder andere Kunden sogar mit seiner Falschangabe durch, doch die Leistungsprüfer der Versicherer sind nicht auf den Kopf gefallen und haben ein Näschen dafür, derartige Kunden zu überführen.
Eine Verjährung fahrlässig begangener Angaben tritt erst nach 3 Jahren ein, eine grob fahrlässige Verletzung sogar erst nach 5 Jahren.
Je günstiger der Beitrag, desto strenger die Prüfung auf Verletzung der Anzeigepflicht
Je günstiger der Beitrag der Heilpraktikerversicherung bezogen auf die angebotene Leistung, desto eher kann man davon ausgehen, dass der betreffende Versicherer Versicherte aussortieren muss, die sich durch Verschweigen relevanter Vorerkrankungen, Leistungen erschleichen möchten. Denn diese Kunden gefährden ganz massiv die Beitragsstabilität.
So passieren derartige Prüfungen bei der Barmenia MehrGesundheit ganz besonders häufig und die Barmenia Krankenversicherung ist zudem sehr schnell damit, in einem solchen Fall die Kündigung auszusprechen. Ähnliches können wir bei der *ARAG Krankenversicherung (Tarife: 483,482) beobachten. Wobei hier aufgrund der ohnehin strengen Gesundheitsfragen im Antrag bereits vorab sehr genau aussortiert wird, da die meisten Anträge direkt abgelehnt werden.
Eher selten passiert die bei z.B. AXA Med Komfort, UKV/BBKK Natur Privat oder auch der Universa UniMedA Exklusiv oder Premium.
Wir können nur dazu raten, sich den Tarif nicht in erster Linie nach Preis und Leistung auszuwählen, sondern zunächst herauszufiltern, welche Heilpraktikerversicherungen bei gegebenen Gesundheitsstatus (und dazu zählen auch Behandlungen der letzten 2-5 Jahre) überhaupt in Frage kommt.
Unsere Mitarbeiter sind Ihnen bei dieser Suche gerne behilflich, da sie die Annahmerichtlinien der Versicherer bezogen auf vorhandene Vorerkrankungen und Behandlungen sehr genau kennen.