Die Württembergische Heilpraktikerversicherung übernimmt bis zu 100% der Aufwendungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) bzw. dem Hufelandverzeichnis bei einer Behandlung durch Ärzte.
Bis zu 1000 Euro werden für die Behandlungen, sowie die Verordnungen (z.B. Heil- und Arzneimittel) erstattet pro Versicherungsjahr erstattet.
Der Tarif sieht Wartezeiten von 3 Monaten (8 Monate für Entbindung) vor und beschränkt die Leitung in den ersten 2 Versicherungsjahren auf 200,- bzw- 300,- EUR. Ab dem 3. Jahr werden dann jeweils immer 100% von 1000 Euro erstattet.
Nicht mitversichert sind: Psychotherapie durch Heilpraktiker, sowie Nahrungsergänzungsmittel (was jedoch üblich ist).
Die Württembergische Naturheilverfahren Zusatzversicherung ist eine von sehr wenigen 100% Tarifen (100% Erstattung der Rechnung) und reinen Naturheilverfahren-Zusatzversicherungen(keine ungewünschten Zusatzleistungen), die noch am Markt sind (sonst nur noch SDK NH, aber auch Münchener Verein), wobei die anfängliche Begrenzung zudem auch etwas großzügiger ist. Von diesen 3 Tarifen, verzichtet jedoch z.B. der Münchener Verein auf eine anfängliche Leistungseinschränkung und ist daher derzeit am meisten zu empfehlen.
Der Tarif Württembergische NH ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, die Beiträge steigen also nicht bei Erreichen einer neuen Altersstufe automatisch.
Ein Manko bei der *Württembergische Heilpraktikerversicherung sind die recht umfangreichen Gesundheitsfragen im Antrag, wobei allerdings der Bereich Psychotherapie nur 5 statt bis zu 10 Jahren wie bei anderen Tarifen, abgefragt wird.