Die meisten Heilpraktiker Zusatzversicherungen inkludieren neben einer Erstattung für Naturheilverfahren oft zusätzliche Leistungen für Sehhilfen, Vorsorge, Erstattung von GKV-Zuzahlungen für beispielsweise Rezeptgebühren, Auslandsschutz und viele mehr. Viele Kunden wünschen jedoch oft diese Zusatzleistungen gar nicht, sondern nur eine möglichst hohe Erstattung für Heilpraktikerbehandlungen und benötigte Arzneimittel. Derartige “reine” Heilpraktikerversicherungen gibt es jedoch aich.
Folgende Tarife sehen neben den Erstattungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte keine anderen Leistungen vor, bzw. sind ohne Tarifbausteine für andere Leistungen wie Sehhilfen-Erstattung, Zahnersatz, Vorsorge etc. abschließbar:

Die genannten Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen nicht nur Heilpraktikerbehandlungen, sondern auch Naturheilverfahren durch Ärzte und Osteopathen. Die in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente und Laborkosten zählen dabei ebenfalls zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.
Die Tarife erstatten Leistungen, die im sogenannten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem:
Die besten reinen Heilpraktikerversicherungen übernehmen die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw., der GOÄ und erstatten je nach Tarif bis zu 2.000 EUR pro Versicherungsjahr.