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Versicherer im Vergeich

Naturheilverfahren Zusatzversicherung ohne Zusatz/Extra-Leistungen

Die meisten Heilpraktiker Zusatzversicherungen inkludieren neben einer Erstattung für Naturheilverfahren oft zusätzliche Leistungen für Sehhilfen, Vorsorge, Erstattung von GKV-Zuzahlungen für beispielsweise Rezeptgebühren, Auslandsschutz und viele mehr. Viele Kunden wünschen jedoch oft diese Zusatzleistungen gar nicht, sondern nur eine möglichst hohe Erstattung für Heilpraktikerbehandlungen und benötigte Arzneimittel. Derartige “reine” Heilpraktikerversicherungen gibt es jedoch aich.

Folgende Tarife sehen neben den Erstattungen für Naturheilverfahren durch Heilpraktiker und Ärzte keine anderen Leistungen vor, bzw. sind ohne Tarifbausteine für andere Leistungen wie Sehhilfen-Erstattung, Zahnersatz, Vorsorge etc. abschließbar:

  • Nürnberger AMed : 80% Erstattung von 1000 Euro Rechnungsbetrag, keine Wartezeiten allerding in den ersten 2 Jahren auf (200,/400,) begrenzt. Bei Kindern bis 18 werden max. 400 Euro pro Jahr erstattet.
  • Süddeutsche NH : 100% Erstattung von 1250 Euro Rechnungsbetrag, jedoch strenge Begrenzung in den ersten 2 Jahren (100,/250,); kann für Kindern nicht einzeln abgeschlossen werden.
  • Continentale EASY Ambulant 1200 – Dieser Tarif beinhaltet zwar auch eine Erstattung für Sehhilfen, jedoch ist er günstiger als viele “reine” Naturheilverfahren Tarife ohne Zusatzleistung und erstattet bis zu 1200 Euro bereits im ersten Versicherungsjahr und das ohne Wartezeiten.

Beispiele für versicherte Naturheil-Verfahren nach dem Hufelandverzeichnis / GebüH

Die genannten Heilpraktiker Zusatzversicherungen übernehmen nicht nur Heilpraktikerbehandlungen, sondern auch Naturheilverfahren durch Ärzte und Osteopathen. Die in diesem Zusammenhang verordneten Medikamente und Laborkosten zählen dabei ebenfalls zu den erstattungsfähigen Aufwendungen.
Die Tarife erstatten Leistungen, die im sogenannten Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) oder Hufelandverzeichnis aufgeführt sind. Dazu gehören unter anderem:

Die besten reinen Heilpraktikerversicherungen übernehmen die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung bis zu den Höchstsätzen des GebüH bzw., der GOÄ und erstatten je nach Tarif bis zu 2.000 EUR pro Versicherungsjahr.