Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr




BKK VBU Barmenia- Heilpraktikerversicherung

  • keine Gesundheitsprüfung und auch Vorerkrankungen sind mitversichert
  • zu 100% werden bis zu 300 Euro/Kalenderjahr für Heilpratikerbehandlungen, aber auch Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und verordnete Arzneimittel erstattet (durch Barmenia Exklusiv+)
  • es werden bis zu 360 Euro/Kalenderjahr für osteopathische Behandlungen erstattet (6 Sitzungen zu 80%, max. 60 EUR je Sitzung) (durch die BKK VBU)
  • zudem werden 100 Euro für homöopathische Arzneimittel erstattet (durch BKK VBU)
  • 200 Euro Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahrn (durch Barmenua Exklusiv+)
  • 2 mal 70 Euro professionelle Zahnreinigung im Jahr (2 mal 40 durch die Barmenia, 2 mal 30 Euro durch die BKK VBU)
  • 130 Euro Zuzahlung pro Jahr im Rahmen des Bonusprogramms für die Zusatzversicherung durch die BKK VBU
  • Zuschuss der Barmenia für künstliche Befruchtung
  • Tarif hat keine Wartezeiten

Hinweise zu dieser Tarifkombination

Die Barmenia Exklusiv+ ist eine *Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen, sie ist nur für Mitglieder einer Betriebskrankenkasse (BKK) abschließbar. Es ist dabei zwar egal, um welche BKK es sich handelt, am attraktivsten ist der Tarif aber zusammen mit einem Wechsel zur BKK VBU, welche diesen Tarif im Rahmen eines Bonusprogramms mit 130 Euro pro Jahr bezuschusst.

Wie Sie den Heilpraktikertarif ohne Gesundheitsfragen beantragen

Am besten fordern Sie sich die Angebots- und Antragsunterlagen über unseren Vergleichsrechner an. Sie erhalten im Paket per Email und Post die Wechselunterlagen zur BKK VBU (Kündigungsvorlage für alte Kasse, Antrag BKK VBU), sowie den Antrag für die Barmenia Exklusiv+.
Die Kündigungsfrist für die alte Krankenkasse beträgt 2 Monate zum Monatsende. Seit Januar 2021 ist keine Kündigung mehr an die bisherige Krankenkasse zu senden, es reicht aus den Neuantrag bei der BKK VBU zu stellen, diese regelt dann alles weitere mit der bisherigen Krankenkasse.

Sollten die Zusatzbeiträge sich wie im Januar 2021 bei den meisten Krankenkasse erhöhen, kann ohne Einhaltung einer Bindefrist gewechselt werden. Es gilt allerdings auch in diesem Fall die 2 Monate Wechselfrist.
In diesem Fall reicht es, einfach bei der BKK VBU einen Antrag über den Onlinelink zu stellen. Alles weitere regelt die BKK VBU mit der bisherigen Krankenkasse.

Weitere Infos zum Vorgehen und zur Barmenia und BKK VBU

Kundenzufriedenheit

Der Tarif ist nicht nur für Personen mit Vorerkrankungen interessant. Auch für gesunde Menschen ist der Tarif eine zu empfehlende Option. Weitere ausführliche Informationen zu dem Tarif finden Sie hier.

Antragsunterlagen BKK VBU + Barmenia Exklusiv+

Sie können sich die Antragsunterlagen für die BKK VBU und den Barmenia Exklusiv+ Tarif entwerder über unseren Vergleichsrechner per Email oder postalisch anfordern oder Sie laden sie sich hier runter.

Mitgliedschaftsantrag BKK VBU + Barmenia BKK Exklusiv+ Antrag und Bedingungen

BKK VBU – auch in Kombination mit anderen Heilpraktikerversicherungen interessant

Da die BKK VBU eine auf Heilpraktiker und Naturheilverfahren spezialisierte Gesetzliche Krankenkasse ist und auch andere Heilpraktikerversicherungen von ihr bezuschusst werden, ist sie generell eine für Gesetzlich Versicherte, die Ihr Augenmerk auf Alternativmedizin legen, zu empfehlende GKV.
Auch ohne den gleichzeitigen Abschluss des BKK Barmenia Exklusiv+ Zusatztarifes oder einer anderen Zusatzversicherung ist die BKK VBU eine klare Empfehlung, da die Zusatzleistungen für Osteopathie, Homöopathie usw. einfach sehr umfassend sind.

BKK VBU Mitgliedschaft beantragen

Antragstellung BKK VBU + Barmenia BKK Exklusiv+

Beantragung der BKK VBU Mitgliedschaft über folgenden Link:

BKK VBU Mitgliedschaft beantragen

Sie können aber den Antrag auch zusammen mit dem Antrag für die Barmenia Exklusiv+ Zusatzversicherung mit diesen ausfüllbaren Antragsunterlagen zusammen stellen und an uns per Email (info@fairfekt.de) senden: