Die Süddeutsche Krankenversicherung bietet mit der Heilpraktikerversicherung SDK NH einen von wenigen Zusatztarifen, welcher bis zu 100 Prozent der Rechnung erstattet. Lediglich die Württembergische NH sieht ebenfalls einen Erstattungssatz von 100% vor, aber seit Neuem auch die Münchener Verein Heilpraktikerversicherung .
Dies gilt für die Behandlungskosten durch Heilpraktiker, sowie Ärzte für Naturheilverfahren und für alle Behandlungsmethoden nach dem Hufelandverzeichnis.
Selbstverständlich gilt die Erstattung auch für die Arznei- Heil- und Verbandmittel.
Maximal erstattet SDK NH 1000 Euro pro Versicherungsjahr.
Damit der Tarif beitragsstabil bleibt, gilt eine Leistungsbegrenzung in den ersten 2 Versicherungsjahren. Maximal werden hier 350 Euro erstattet (1. Jahr 100 Euro, 2. Jahr 250 Euro). Danach hingegen erstattet SDK NH 100 Prozent bis 1000 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr.
Die Arzneimittel müssen übrigens aus der Apotheke bezogen werden, was allerdings auch bei allen anderen Zusatzversicherungen Erstattungsvoraussetzung ist.
Die Wartezeit beträgt 3 Monate, für Entbindung und Psychotherapie 8 Monate.
Die Heilpraktikerversicherung SDK NH bildet so bezeichnete Rückstellungen fürs Alter. Im Gegensatz zu beispielsweise Advigon, Signal Iduna und auch DKV KNHB steigt also der Monatsbeitrag nicht mit dem Älterwerden beim Tarif der Süddeutschen Krankenversicherung.
Natürlich kann es auch hier außerordentliche Beitragsanpassungen geben wie bei allen anderen Tarifen auch, doch aufgrund der anfänglichen Leistungsbegrenzung dürfte sich der Tarif beitragsmäßig besser halten als andere Heilpraktikerversicherungen ohne derartig strenge Einschränkung.