Nicht alle Zusatzversicherungen leisten für die psychotherapeutischen Gebührenpositionen aus dem *Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH 19.1. – 19.8 . Folgende Tarife hingegen bei medizinischer Notwendigkeit schon:
Sofern es sich nicht “nur” um einen *Heilpraktiker für Psychotherapie handelt, also einen auf nur einen Teilbereich beschränkten Heilpraktiker, leistet für die psychotherapeutischen Ziffern nach GebüH auch die:
Grundsätzlich bestehen für gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Psychotherapie durch einen Psychotherapeuten gegenüber der Krankenkasse.
Da es nicht so einfach ist für Kassenpatienten überhaupt einen Psychotherapeuten zu finden, der verfügbar ist, haben es Patienten mit leichteren Beschwerden, wie anbahnendem Burn out oder depressiver Verstimmung schwer einen Therapeuten zu finden.
In diesem Fall könnte ein dafür ausgebildeten Heilpraktiker durchaus eine Alternative sein. Auch Ernährungsberatungen bei übergewichtigen Patienten könnten in den Bereich der psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker fallen.
Auch die Psychotherapie begleitende Sitzungen bei einem Heilpraktiker könnten ein Thema sein.
Ebenso behandeln die meisten Heilpraktiker generell ganzheitlich, verfolgen also einen Behandlungsansatz, der physische Belange, aber eben auch psychische Bereiche umfasst. In diesem Zusammenhang kann es durchaus vorkommen, dass auf der Behandlungsrechnung neben anderen Abrechnungspositionen auch die *Psychotherapie Ziffern 19.1- 19.8 GebüH auftauchen können.
Die oben genannten Versicherer leisten laut Tarifbedingungen für alle Behandlungen nach dem GebüH und müssen daher auch für die Psychotherapie zahlen.
Generell bleibt jedoch noch anzumerken, dass man im Einzelfall vor Beginn einer Behandlung die Leistungsabteilung der abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker befragen sollte, um sich eine Kostenübernahmezusage vorab zu sichern.
Die Bezeichnung Heilpraktiker Psychotherapie ist zwar kein Qualitätsnachweis für eine hohe Behandlungsqualität, allerdings leistet eine Vielzahl an sektoralen Heilpraktikern Psychotherapie eine hochwertige Arbeit und sind diesbezüglich teilweise sogar geeigenter als Vollheilpraktiker .
Personen, die in den letzten Jahren bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung waren oder sogar noch sind, werden eine Heilpraktikerversicherung, die den Bereich Psychotherapie umfasst gar nicht abschließen können.
Die stärksten Tarife (Barmenia Mehr Gesundheit 2000 und Continentale EASY Ambulant 1200) sind nicht abschließar, wenn in den letzten 5 Jahren bereits psychotherapeutische Behandlungen angeraten oder stattfanden oder so genannte F-Diagnosen (psyischische Erkrankungen) in der Patientenakte oder der Patientendatei bei der gesetzlichen Krankenkasse vermerkt sind. Die Gothaer fragt sogar 10 Jahre bezüglich psychischer Erkrankungen zurück und wäre in diesem Fall nicht abschließbar.
Nürnberger Budget Select600 fragt hier nur 2 Jahre zurück, bei Antragstellung darf aber trotzdem noch keine psychische Beschwerde aktenkundig (beim Arzt, Heilpraktiker, Krankenkasse) vermerkt sein oder eine Behandlungsbedürftigkeit aus medizinischer Sicht bereits konkret erkennbar sein.
Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen versichern keine bereits eingetretenen Versicherungsfälle. Wer also bereits um eine vorhandene psychische Diagnose vor Abschluss der Versicherung weiss, der wird vermutlich später leer ausgehen, wenn er versucht diesbezügliche Behandlungsrechnungen einzureichen.