Nicht alle Zusatzversicherungen leisten für die psychotherapeutischen Gebührenpositionen aus dem *Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH 19.1. – 19.8 . Folgende Tarife hingegen bei medizinischer Notwendigkeit schon:
Sofern es sich nicht “nur” um einen *Heilpraktiker für Psychotherapie handelt, also einen auf nur einen Teilbereich beschränkten Heilpraktiker, leistet auch:
Grundsätzlich bestehen für gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Psychotherapie durch einen Psychotherapeuten gegenüber der Krankenkasse.
Da es nicht so einfach ist für Kassenpatienten überhaupt einen Psychotherapeuten zu finden, der verfügbar ist, haben es Patienten mit leichteren Beschwerden, wie anbahnendem Burn out oder depressiver Verstimmung schwer einen Therapeuten zu finden.
In diesem Fall könnte ein dafür ausgebildeten Heilpraktiker durchaus eine Alternative sein. Auch Ernährungsberatungen bei übergewichtigen Patienten könnten in den Bereich der psychotherapeutischen Behandlung durch Heilpraktiker fallen.
Auch die Psychotherapie begleitende Sitzungen bei einem Heilpraktiker könnten ein Thema sein.
Ebenso behandeln die meisten Heilpraktiker generell ganzheitlich, verfolgen also einen Behandlungsansatz, der physische Belange, aber eben auch psychische Bereiche umfasst. In diesem Zusammenhang kann es durchaus vorkommen, dass auf der Behandlungsrechnung neben anderen Abrechnungspositionen auch die *Psychotherapie Ziffern 19.1- 19.8 GebüH auftauchen können.
Die oben genannten Versicherer leisten laut Tarifbedingungen für alle Behandlungen nach dem GebüH und müssen daher auch für die Psychotherapie zahlen.
Generell bleibt jedoch noch anzumerken, dass man im Einzelfall vor Beginn einer Behandlung die Leistungsabteilung der abgeschlossenen Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker befragen sollte, um sich eine Kostenübernahmezusage vorab zu sichern.
Die Bezeichnung Heilpraktiker Psychotherapie ist zwar kein Qualitätsnachweis für eine hohe Behandlungsqualität, allerdings leistet eine Vielzahl an sektoralen Heilpraktikern Psychotherapie eine hochwertige Arbeit und sind diesbezüglich teilweise sogar geeigenter als Vollheilpraktiker .
Personen, die in den letzten Jahren bereits in einer psychotherapeutischen Behandlung waren oder sogar noch sind, werden eine Heilpraktikerversicherung, die den Bereich Psychotherapie umfasst gar nicht abschließen können.
Zwar gibt es auch Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen , doch diese leisten nicht für einen bereits eingetretenen Versicherungsfall oder schließen wie der Tarif Domcura ambulant Top Psychotherapie generell aus.
Damit die Kosten übernommen werden von einer Heilpraktikerversicherung sollten je nach Tarif mindestens 3-10 Jahre keine psychotherapeutischen Behandlungen durchgeführt worden sein. Auch wenige Sitzungen z.B. wegen *Trauerbewältigung oder Mobbing führen in der Regel mindestens zu einem Leistungsausschluss des Bereiches Psychotherapie (z.B. Inter Qualimed oder DKV KNHB). Versicherer wie die Gothaer, welche sogar 10 Jahre in den Gesundheitsangaben zurückfragen, lehnen sogar generell den Antrag ab in einem solchen Fall.
Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen versichern keine bereits eingetretenen Versicherungsfälle. Wer also bereits um eine vorhandene psychische Diagnose vor Abschluss der Versicherung weiss, der wird vermutlich später leer ausgehen, wenn er versucht diesbezügliche Behandlungsrechnungen einzureichen.