Heilpraktiker verfügen im Gegensatz zu Ärzten keine Approbation sondern eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Heilpraktiker mit einer umfassenden Erlaubnis dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen (Diagnostizieren) und eine eigene Therapie durchführen. Dabei verwenden Sie Methoden der Naturheilkunde und Alternativmedizin.
Darüber hinaus wird noch der Heilpraktiker Psychotherapie unterschieden, dessen Qualifikation insbesondere von Privaten Krankenversicherern leider oft nicht anerkannt wird. Oft zu unrecht, wie wir finden, da die meisten Heilpraktiker Psychotherapie tatsächlich über umfangreiches Fachwissen auf Ihrem Gebiet verfügen.
Herr Dr. paed. Werner Weishaupt, Präsident des VFP e.V. (Verband freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie und Psychologischer Berater E.V.) erklärt: “Heilpraktiker für Psychotherapie sind für ihr Tätigkeitsgebiet sehr viel besser qualifiziert und spezialisiert als die Vollheilpraktiker. Sie werden von den prüfenden Gesundheitsämtern nur zugelassen, wenn sie umfangreiche diagnostische und therapeutische Kenntnisse und die Fähigkeit nachweisen, Patienten auch entsprechend den gestellten Diagnosen psychotherapeutisch zu behandeln! Und nach den Prüfungsrichtlinien der 16 Bundesländer, die gerade in diesem Jahr (Anm. d. Red.: 2018) noch einmal verschärft worden sind, prüfen die durchführenden Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie die Kandidaten auf “wissenschaftlicher Grundlage”. Der einzige Unterschied zu den approbierten und meist kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten besteht darin, dass diese entspr. den “Psychotherapie-Richtlinien” ausschließlich die 3 Psychotherapie-Verfahren anwenden dürfen, die vom “Gemeinsamen Bundesausschuss” genehmigt worden sind – nämlich Psychoanalyse, Tiefenpsychologie und Verhaltenstherapie. Dies hat eher historische als wissenschaftliche Gründe, denn die Wirksamkeit der Psychoanalyse ist in vieler Hinsicht umstritten. Und auf der anderen Seite kommen Verfahren, die ihre Wirksamkeit und Effektivität längst wissenschaftlich belegt haben, wie z.B. die Hypnosetherapie, die Systemische Therapie, die Familientherapie, die lösungsorientierte Kurzzeittherapie u.a. mehr in Deutschland bei der GKV-Abrechnung immer noch nicht zum Zuge, obwohl sie in vielen anderen europäischen Ländern längst zum anerkannten Standard gehören. (In Österreich sind z.B. seit vielen Jahren 22 psychotherapeutische Verfahren für die Abrechnung mit Krankenkassen und Privatkrankenversicherern anerkannt). Als Berufsverband stellen wir darüber hinaus durch unsere Berufsordnung und entsprechende Fortbildungsangebote sicher, dass die Kolleginnen und Kollegen sich auch regelmäßig weiterbilden: https://www.vfp.de/verband/berufsordnung.html”
Die gesetzlichen Krankenkassen leisten grundsätzlich nicht für Behandlungen durch Heilpraktiker und damit auch nicht für Behandlungen durch Heilpraktiker Psychotherapie.
Auch viele Krankenzusatzversicherungen (z.B. UKV NaturPrivat oder ARAG) klammern Erstattungen für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker aus Kostengründen grundsätzlich aus und versichern Heilpraktiker Psychotherapie ausdrücklich nicht mit.
Andere Tarife leisten hier hingegen, sofern eine psychotherapeutische Behandlung durch den Heilpraktiker medizinisch notwendig ist und eine Behandlung wird hier anerkannt. Z.B. leistet die Continentale EASY Ambulant 1200; Barmenia Mehr Gesundheit und Inter APP hier in den meisten Fällen.
Barmenia Mehr Gesundheit sieht zudem keine Wartezeiten vor, allerdings muss der Antragsteller bei Abschluss komplett gesund sein und in den letzten 5 Jahren dürften auch keine psychotherapeutischen Behandlungen durchgeführt oder angeraten gewesen sein.
Ebenfalls sehr zu empfehlen und ohne Wartezeiten wäre:
Ebenfalls sehr stark, jedoch mit Wartezeiten