Private Versicherungsunternehmen kalkulieren die Beiträge für eine Heilpraktikerversicherung nach den wahrscheinlich zu erwartenden Auszahlungen für die versicherten in Anspruch genommenen Leistungen.
Eine Heilpraktikerversicherung wird zu einem großen Prozentsatz von Personen abgeschlossen, die bereits bei Abschluss planen oder zumindest für die Zukunft an einer Behandlung durch einen Heilpraktiker interessiert sind.
Würde eine Zusatzversicherung nun zusätzlich auch noch auf Gesundheitsfragen verzichten würde eine solche Heilpraktikerversicherung hauptsächlich nur von “negativen Risiken” abgeschlossen werden, die kurzfristig mehr Auszahlungen verursachen als sie an Beiträgen zu zahlen bereit wären. Die Folgen wären massive Beitragsanpassungen, um die Einnahme- an die Ausgabesituation anzupassen. Ein solcher Tarif würde sich also für keine der Seiten, also weder für die Versicherung noch die Versicherten lohnen.
Allenfalls als Heilpraktikerversicherung im Rahmen eines Gruppentarifes über die Krankenkasse mit relativ schwachen Leistungen (300,- Euro Erstattung Heilpraktiker pro Kalenderjahr, 200 Euro Sehhilfen, Zuschuss zur Prof. Zahnreinigung) kann einigermaßen empfehlenswerte Tarif BKK Barmenia Exklusiv in Verbindung mit der Mitgliedschaft bei einer Betriebskrankenkasse ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden.
Sehr wohl gibt es aber Zusatzversicherungen, die vereinfachte Gesundheitsfragen stellen. Dazu zählen z.B.:
Obwohl dort auch eine Annahme mit Vorerkrankungen möglich ist, bedeutet dies nicht, dass diese Tarife bereits eingetretene Vorerkrankungen mitversichern. Bereits angeratene Behandlungen sind auch dort ausgeschlossen.
Die DKV Heilpraktikerversicherung unterhält Gruppen – und Kooperationsverträge mit Freiberuflern wie Anwälten, Ärzten und Steuerberatern, sowie mit bestimmten gesetzlichen Krankenkassen. Für Mitglieder dieser Krankenkassen besteht ein Kontrahierungszwang. Es fallen zwar trotzdem Gesundheitsfragen an, jedoch muss die DKV den Antrag annehmen. Vorerkrankungen können ausgeschlossen sein, es kann aber auch zu Risikozuschlägen kommen. Damit stellt diese Krankenzusatzversicherung Heilpraktiker eher eine Ausnahme dar.
Ebenso geht der BKK Barmenia Exklusiv Gruppentarif in Kombination mit der BKK VBU. Dieser ist komplett ohne Gesundheitsfragen, wenn man gleichzeitg Versicherter einer BKK wie der BKK VBU wird.
Die Tarife SDK AP50 AP70, AP90 und AP1 lehnen ebenfalls keinen Antrag ab. Die Ambulant-Tarife der Süddeutschen Krankenversicherung haben in ihrem Antrag zwar einen umfangreichen Diagnosenkatalog, der abgefragt wird, jedoch wird kein Antrag abgelehnt. Es ist jeder versicherbar, wenngleich es je nach Diagnose natürlich Risikozuschläge geben kann. Vorerkrankungen wie Krebs oder auch chronische Erkrankungen gelten damit als mitversichert.
Ebenfalls interessant sein könnte für Personen mit Vorerkrankungen die Absicherung einer stationären Zusatzversicherung für komfortablere Unterbringungen, optional mit Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld.
Infos zur Krankenhauszusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Hier lassen sich zudem Vorerkrankungen zuschlagsfrei mitversichern und es ist die Absicherung im 1-Bettzimmer sowie ein Krankenhaustagegeld und Kurtagegeld möglich.