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Osteopathie – grundsätzlich empfehlenswert?

Bezüglich der Osteopathie ist in den letzten Jahren ein regelrechter Hype ausgebrochen. Viele gesetzliche Krankenkassen sind auf “diesen Zug mit aufgesprungen” und es ist zu vermuten, dass viele Krankenkassen, die einen Teil der Behandlungskosten für Osteopathie übernehmen, dies in erster Linie aufgrund von Marketingaspekten und weniger aufgrund erwiesener Wirksamkeit tun.

Rapider Nachfrageanstieg bei Osteopathie

Die Techniker Krankenkasse, welche bereits seit 2012 eine Teilerstattung für osteopathische Behandlungen bei ihren Versicherten vornimmt gab für diesen Posten im Jahr 2012 bundesweit gerade einmal rund 10 Millionen Euro aus,
bis zum Jahr 2014 verzehnfachte sich die Inanspruchnahme auf über 110 Millionen, so dass die TKK die Erstattungsleistungen senkte.
Die Nachfrage ist sogar bereits bei werdenden Müttern zu beobachten, die für ihre ungeborenen Kinder monatelang im Voraus bereits Termine bei Osteopathen machen.

Die Problematik und nicht wissenschaftlich erwiesene Wirksamkeit

Osteopathen können entweder Ärzte sein, z.B. Orthopäden oder Ärzte für Naturheilverfahre, die sich im Bereich der Osteopathie fortgebildet haben. Ebenso kann es aber auch Heilpraktiker und Physiotherapeuten geben, die sich als Osteopathen bezeichnen.
Der Berufs-Begriff “Osteopath” ist nicht eindeutig geschützt.
Die Qualifikationen reichen vom mehrjähriger intensiver Ausbildung bis zu Schnellkursen, in welchem die grundlegenden Handgriffe der Osteopathie vorgestellt werden. So kommt es, dass die Qualität der Behandlung extrem stark von demjenigen abhängt, der sie durchführt.

Erwiesen ist in jedem Fall, dass das Lösen von Blockaden, wenn die Osteopathischen Handgriffe richtig angewendet werden, durchaus gegen Rückenschmerzen, die auf Verspannungen basieren, helfen. Hierbei handelt es sich dann oft um die parietale Osteopathie welche aus den USA kommt und in der Praxis erfolgversprechend angewendet wird.

Für die beiden anderen Unterarten, der viszerale und der craniosakralen Osteopathie hingegen bestehen keine Wirksamkeitsnachweise, die einer wissenschaftlichen Prüfung standhalten würden.
Gerade diese beiden Unterarten der Osteopathie werden vor allem bei Babys und Kleinkindern eingesetzt. Gerät man an einen nicht ausreichend ausgebildeten und erfahrenen Heilpraktiker oder Arzt, kann dem Kind sogar ein Schaden durch falsche Handgriffe oder dadurch entstehen, dass Eltern meinen, sie müssten auf schulmedizinische Vorsorgeuntersuchungen komplett für ihr Kind verzichten.
Hier kam es leider durch schlecht ausgebildete Osteopathen bereits zu Fehldiagnosen, bei denen die Symptome eines Hirntumors nur als sogenanntes KISS-Syndrom diagnostiziert wurden, was die wichtige Behandlung des Krebses um Monate verzögerte.

Natürlich kann eine solch fatale Fehldiagnose auch einem Schulmediziner unterlaufen und daher spricht dies nicht grundsätzlich gegen eine osteopathische Behandlung, doch sollte man sich genau anschauen, welche Ausbildung und Qualifikation der Osteopath genossen hat, zu dem man geht und um welche Arzt der Osteopathie es sich handelt

Gute und schlechte Osteopathie

So wie es gute und schlechte Ärzte oder Heilpraktiker gibt, so gibt es auch gute und schlechte Osteopathen. Bei einigen Krankheitsbildern wie z.B. bei Rückenschmerzen, Verspannungen, Gelenkschmerzen kann mit Osteopathie viel Gutes bewirkt werden. Die Osteopathie jedoch als das Allheilmittel bei verschiedensten Arten von Krankheitsbildern zu bezeichnen wäre ohne Wirksamkeitsnachweise fahrlässig.
Das gilt allerdings auch für eine Vielzahl anderer alternativer Heilmethoden.
Die Kosten für eine osteopathische Behandlung und andere Naturheilverfahren können über eine Heilpraktikerversicherung im Vorfeld abgesichert werden. Das gilt übrigens auch für Babys und Kinder, hier sollten Eltern mit dem Tag der Geburt einen solchen Tarif abschließen, damit die anschließenden Behandlungskosten übernommen werden.

Problemlos leisten für Osteopathie beispielsweise: Continentale EASY Ambulant, Universa Unimed Exklusiv, aber auch UKV NaturPrivat