Beratungshotline: 040 / 2110766-0
von 8:00 bis 19:00 Uhr

Heilpraktikerversicherung – Übernahme von Laborkosten

Krankenzusatzversicherungen mit Erstattungsleistungen für Naturheilverfahren kommen in der Regel für Behandlungskosten durch Ärzte nach GOÄ (entsprechende GOÄ-Ziffern aus dem Hufelandverzeichns und Behandlungen durch Heilpraktiker nach dem GebüH auf. Darüber hinaus werden diesbezüglich die Kosten für verordnete Arznei- und Verbandmittel erstattet, sofern sie aus der Apotheke bezogen werden.

Ein häufiges Fragezeichen betrifft jedoch die Kosten für Laboruntersuchungen, die im Rahmen der Naturheilbehandlung z.B. durch den Heilpraktiker in Auftrag gegeben werden.

Externe und interne Laboruntersuchungen

Nicht jeder Heilpraktiker-Tarif leistet für externe Laborkosten

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker enthält beispielsweise in den Punkten 12.1 bis 12.15 die Möglichkeit gewisse Blutuntersuchungen abzurechnen.

Anders sieht es jedoch aus, wenn eine Umfangreiche Blutuntersuchung angeordnet wird und diesbezüglich eine Blutprobe an ein externes Labor geschickt wird.
Die Kosten für eine solche Laboranalyse können oft genauso hoch sein wie die vom Heilpraktiker selbst in Rechnung gestellten Behandlungskosten.

Viele Heilpraktikerzusatzversicherungen erstatten die Kosten einer externen Laboruntersuchung, sofern sie nicht nach GebüH abgerechnet wird gar nicht.
Erstattungsfähig sind jedoch diese Kosten in den meisten Fällen z.B. beim Tarif Signal Iduna Ambulant plus, aber auch bei der Inter APP.

Im Tarif AXA Med Komfort beispielsweise kann es passieren, dass eine Kostenübernahme für externe Laborkosten abgelehnt wird. In den meisten Fällen konnten wir für unsere Kunden in diesem Fall eine Nacherstattung erreichen.
Leider ist man derzeit nicht bereit eine generelle Kostenübernahmeerklärung abzugeben.

Bei der Gothaer mediambulant oder der Continentale CEK Plus werden definitiv nur die Kosten für Ziffern nach dem GebüH übernommen, also auch nur die Laborkosten, die in diesem Zusammenhang abgerechnet werden können.
Auch beim Tarif UKV NaturPrivat werden strikt nur die Kosten nach dem GebüH oder der GOÄ (bei Behandlung durch Ärzte), also keine extern in Rechnung gestellten Laborrechnungen übernommen.
Der Münchener Verein übernimmt zumindest die nach dem GebüH oder der GOÄ abgrechneten Laborkosten, bei externen Rechnung wird oft abgelehnt oder gekürzt.
Die Universa uni med Exkluciv Heilpraktikerversicherung leistet laut ihrem FAQ-Katalog für Laborkosten und beschränkt diese nicht nur auf gewisse GebüH-Ziffern, sondern leistet auch bei extern abgerechneten Laboruntersuchungen.

Update: Laut neuer Auskünfte und Informationen übernimmt auch die AXA MED Komfort wieder die Laborkosten im Rahmen einer versicherten naturheilkundlichen Behandlung durch Heilpraktiker und/oder Ärzte für Naturheilverfahren. Das gilt dann natürlich auch für AXA MED EG 080U

Da die Tarifbedingungen in diesem Zusammenhang oft nicht eindeutig formuliert sind, sollte man bei Ablehnung oder Kürzung einer zur Erstattung eingereichten Rechnung in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Für Kunden, die ihre Heilpraktikerversicherung über uns abgeschlossen haben, versuchen wir natürlich eine Nachregulierung.