Im Tarif AXA Med Komfort beispielsweise kann es passieren, dass eine Kostenübernahme für externe Laborkosten abgelehnt wird. In den meisten Fällen konnten wir für unsere Kunden in diesem Fall eine Nacherstattung erreichen.
Leider ist man derzeit nicht bereit eine generelle Kostenübernahmeerklärung abzugeben.
Bei der Gothaer mediambulant oder der Continentale CEK Plus werden definitiv nur die Kosten für Ziffern nach dem GebüH übernommen, also auch nur die Laborkosten, die in diesem Zusammenhang abgerechnet werden können.
Auch beim Tarif UKV NaturPrivat werden strikt nur die Kosten nach dem GebüH oder der GOÄ (bei Behandlung durch Ärzte), also keine extern in Rechnung gestellten Laborrechnungen übernommen.
Der Münchener Verein übernimmt zumindest die nach dem GebüH oder der GOÄ abgrechneten Laborkosten, bei externen Rechnung wird oft abgelehnt oder gekürzt.
Die Universa uni med Exkluciv Heilpraktikerversicherung leistet laut ihrem FAQ-Katalog für Laborkosten und beschränkt diese nicht nur auf gewisse GebüH-Ziffern, sondern leistet auch bei extern abgerechneten Laboruntersuchungen.
Update: Laut neuer Auskünfte und Informationen übernimmt auch die AXA MED Komfort wieder die Laborkosten im Rahmen einer versicherten naturheilkundlichen Behandlung durch Heilpraktiker und/oder Ärzte für Naturheilverfahren. Das gilt dann natürlich auch für AXA MED EG 080U
Da die Tarifbedingungen in diesem Zusammenhang oft nicht eindeutig formuliert sind, sollte man bei Ablehnung oder Kürzung einer zur Erstattung eingereichten Rechnung in jedem Fall Widerspruch einlegen.
Für Kunden, die ihre Heilpraktikerversicherung über uns abgeschlossen haben, versuchen wir natürlich eine Nachregulierung.