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Ist die Kostenübernahme einer bereits begonnenen Behandlung durch eine Heilpraktikerversicherung möglich?

nur versichert, wenn nach Versicherungsbeginn

Nicht selten kommen Patienten, die an diversen Beschwerden leiden und feststellen, dass ihnen die Schulmedizin nicht wirklich helfen kann auf die Idee die Alternativmedizin auszuprobieren und möchten dafür einen Heilpraktiker aufsuchen.
Nun gibt es mittlerweile eine Vielzahl an Krankenzusatzversicherungen, die die Kosten für Behandlungen durch Heilpraktiker und verordnete Arznei- und Heilmittel übernehmen.

Es hört sich zu schön an um wahr zu sein: Heilpraktikerversicherung ohne Wartezeit oder Heilpraktikerversicherung bei Vorerkrankung.

Wir möchten klarstellen, was dies im einzelnen bedeutet und welche Möglichkeiten der Absicherung man als bereits erkrankter Kunde hat.

Eingetretener Versicherungsfall

Bis auf eine Ausnahme (Heilpraktikerversicherung Gruppentarif VBU ohne Gesundheitsfragen) leisten Krankenzusatzversicherungen, egal ob mit einfachen oder ausführlichen Gesundheitsfragen, nur für Versicherungsfälle, die nach Beginn des Versicherungsschutzes (Annahme des Antrags durch den Versicherer, frühestens ab technischem Versicherungsbeginn) eingetreten sind.

Beispiel: Das wäre nicht versichert! :

Karin hat chronische Rückenschmerzen und hat bereits mehrere Schulmediziner aufgesucht, welche ihr jedoch nicht wirklich helfen konnten.
Nun schließt Karin eine Heilpraktikerversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen ab, z.B. einen Tarif wie Signal Iduna Ambulant plus. Hier wird in den Antragsfragen nicht nach bestehenden Rückenschmerzen gefragt, folglich wird Karins Antrag problemlos durch den Versicherer angenommen.
Für die Behandlung der chronischen Rückenschmerzen durch einen Heilpraktiker besteht jedoch trotzdem kein Versicherungsschutz, da die Behandlung bereits vor Versicherungsbeginn begonnen hatte.
Auch wenn Karin vorher noch nie einen Heilpraktiker in Behandlung war, so kommt es bezüglich des Versicherungsfalls nur darauf an, ob bereits bei Abschluss z.B. seitens eines Heilbehandlers eine Beschwerde/Erkrankung festgestellt und dokumentiert wurde.
Im Fall vom Karin war dies bereits in dem Augenblick erfolgt, in dem Sie zum Schulmediziner ging und von ihren Beschwerden erzählte, selbst wenn dieser ihr gar nicht helfen konnte.

Beispiel: Das wäre versichert gewesen!:

Karin hatte in den letzten 5 Jahren durchaus mal ein paar Rückenschmerzen, die akut auftraten. Beispielsweise, da sie sich bei körperlicher Betätigung falsch bewegte oder Verspannungen, die aufgrund ihrer Bürotätigkeit von Zeit zu Zeit auftraten und dann behandelt wurden und wieder verschwanden.

Sofern bei Versicherungsbeginn eine solche Behandlung bereits abgeschlossen ist und beispielsweise einige Wochen später eine erneute Verspannung oder z.B. ein Hexenschuss auftreten sollte, stellt dies in der Regel einen neuen Versicherungsfall dar, der auch versichert ist.

Keine Wartezeit heißt nicht Versicherungsschutz für bereits begonnene Behandlung

Auch Heilpraktikerversicherungen, die auf anfängliche Wartezeiten verzichten leisten nicht für bereits vor Versicherungsbeginn angefangene Versicherungsfälle.
Tritt eine Beschwerde jedoch am ersten Tag des Versicherungsbeginns auf und der Patient geht dann zu einem Heilpraktiker und lässt sich behandeln, so ist dies natürlich versichert, und zwar bereits am ersten Tag.
Üblich ist es bei vielen Tarifen sonst, dass in den ersten 3 Monaten noch nichts erstattet wird.

Heilpraktikerversicherung abschließen, bevor Versicherungsfall eintritt

Eine Versicherung übernimmt immer das Risiko für einen ungewissen Fall. Und so ist es auch bei einer Heilpraktikerversicherung.
Genauso wie eine Unfallversicherung nicht für Unfälle leistet, die bereits vor Abschlus eingetreten sind und eine Lebensversicherung nicht für einen Todesfall leisten muss, wenn dieser bereits eingetreten ist, so leistet eine Heilpraktikerversicherung (heißt ja eigentlich auch Krankenzusatzversicherung) nur für Krankheiten, die zukünftig auftreten können.

Ausnahmen sind kleinere Vorerkrankungen wie Allergien, Bluthochdruck, Verspannungen etc. Diese Erkrankungen können in der Regel, je nach Tarif, auch mitversichert werden, sofern sie bereits vorher bekannt waren, jedoch nur, wenn sie im Antrag angegeben werden. Bzw. bei Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen nur, wenn die Behandlung vorher bereits abgeschlossen war und später eine Erkrankung dann erneut auftritt.

Ausnahme Heilpratikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Die Heilpraktikerversicherung ohne Gesundheitsprüfung kann nur für Mitglieder der Krankenkasse BKK VBU abgeschlossen werden. Da dieser Tarif auch max. 420 Euro pro Jahr erstattet, werden hier sogar die Behandlungskosten übernommen, die für Behandlungen anfallen, die möglicherweise bereits vorher begonnen hatten.