Probleme wegen falscher Gesundheitsdaten in der Patientenakte
Der Versicherer wird eine Überprüfung des Leistungsfalls üblicherweise durch eine Arztanfrage angehen. Beispielsweise in Form eines Fragenkatalogs oder durch die Anforderung einer Kopie der Patientenakte.
Wie sich leider des öfteren herausstellt, stimmen die Angaben in der Patientenakte beim Arzt teilweise nicht, oft sind auch alte längst ausgeheilte Diagnose trotzdem weiter aufgeführt.
Ebenso kommt es vor, dass Ärzte eine Diagnose eintragen, diese dem Patienten aber gar nicht mitteilen.
Das Erwachen kommt dann unter Umständen dann, wenn der Versicherer den Hausarzt anschreibt und dieser mitteilt oder die Auskunft gibt, dass der Patient bei ihm z.B. wegen “depressiver Verstimmung” vorstellig war.
Eine solche Diagnose wird der Versicherer dazu nutzen, den Vertrag anzufechten, bzw. den Rücktritt zu erklären.
Arzt vor Abschluss kontaktieren
Wer demnach eine Zusatzversicherung, ganz gleich ob es sich um eine stationäre Zusatzversicherung oder um eine Heilpraktikerversicherung handelt, abschließen möchte, sollte vorher seinen Hausarzt kontaktieren.
Dort sollte dann erfragt werden, welche Diagnosen in den letzten 5 Jahren tatsächlich eingetragen sind und ob diese der Richtigkeit entsprachen.
Nötigenfalls muss der Arzt die falschen Angaben dann korrigieren.
Oft sind die Angaben auch korrekt, der Patient ist sich dieser aber gar nicht bewusst und gibt im Antrag dann fahrlässig eine falsche Auskunft.
Im Leistungsfall kann er auch bei leicht fahrlässiger vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung leer ausgehen.
Was tun bei vielen Eintragungen?
Je nachdem, welche Erkrankungen in der Patientenakte oder auch bei der Krankenkasse eingetragen sind, wäre abzuklären, ob diese Erkrankungen noch vorhanden sind oder bereits ausgeheilt.
Sofern diese ausgeheilt sind, aber es einfach viele Eintragungen gab, sind Heilpraktikerversicherungen mit vereinfachten Gesundheitsfragen durchaus sinnvoll, da der Antrag in so einem Fall nicht abgelehnt werden kann.
Auch muss der Versicherer für zukünftige gleichartige Behandlungen leisten, sofern man später nachweisen kann, dass es sich nicht um den gleichen Versicherungsfall handelt.
Bei Eintragungen wie “Depression” oder schwerer chronischer Erkrankungen (z.B. Morbus Crohn, Morbus Basedow etc.) macht allenfalls der Abschluss einer Heipraktikerversicherung ohne Gesundheitsfragen Sinn, bei der es sich um einen Gruppentarif handelt und bei der Vorerkrankungen auch mitversichert sind.