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Heilpraktikerversicherung trotz rheumatischer Erkrankung

*Die Gesundheitsfragen in den Anträgen für Heilpraktikerversicherungen, selbst wenn diese vereinfacht sein sollten, führen Rheuma so gut wie immer als Ablehnungsdiagnosen auf. Es gibt jedoch einige wenige Möglichkeiten am Markt, die auch für Personen geeignet sind, die bereits an einer rheumatischen Erkrankung leiden und auf der Suche nach einer Zusatzversicherung für Naturheilbehandlungen sind.

Auch Fibromyalgie und Arthrose gehören zu den rheumatischen Erkrankungen

Die meisten Menschen kennen zumindest vom “Hörensagen” die Diagnose “Rheuma” und können diese oftmals bei sich auch ausschließen. Vielen ist jedoch gar nicht bewusst, dass sofern Zusatzversicherungen im Antrag nach Rheuma oder rheumatischen Erkrankungen fragen, darunter auch die gar nicht so selten vorkommende Erkrankung “Arthrose” fällt. Das gleiche gilt für “Fibromyalgie” als Unterform einer rheumatischen Erkrankung, Insofern gilt auch bei diesen Diagnosen genauso wie bei Rheuma selbst, dass derzeit nur die auf dieser Seite erwähnten Zusatztarife abschließbar sind, sofern eine bereits eine Diagnose vorliegt oder ein Arzt oder Heilpraktiker den Verdacht darauf geäußert hatte. Bei sämtlichen anderen Zusatzversicherungen mit Heilpraktiker Erstattung wird ein Antrag für an Rheuma, Arthrose, Fibromyalgie oder an anderen rheumatischen Erkrankungen leidenden Personen leider abgelehnt.
Auch wenn eine dieser Diagnosen noch nicht abschließend diagnostiziert wurde, jedoch bereits der Verdacht besteht und diesbezügliche ärztliche Untersuchungen laufen, lesen Sie bitte weiter. In diesen Fällen haben wir ein paar Lösungen für Sie.

Diese Heilpraktiker-Tarife sind bei Rheuma abschließbar

Bei der Heilpraktikerzusatzversicherung UKV NaturPrivat wird in den Antragsfragen, welche mit “Nein” zu beantworten ist, damit der Tarif abgeschlossen werden kann, nicht nach Rheuma oder rheumatischen Erkrankungen gefragt. Sofern Rheuma also bereits diagnostiziert wurde, kann dieser Tarif abgeschlossen werden. Der Tarif erstattet bis zu 1000 Euro pro Kalenderjahr (Begrenzung in den ersten 2 Kalenderjahren auf jedoch max. 1000 Euro Erstattung).
Ein weiterer Tarif, der in jedem Fall auch mit Rheuma funktionieren würde, ist die SDK Heilpraktikerzusatzversicherung AP. Hier wäre die Rheuima mit einem Risikozuschlag von 40% mitversichert. der Tarif erstattet ohne Wartezeiten bis zu 1000 Euro (innerhalb von 2 Kalenderjahren, jedoch auch im ersten Jahr bereits voll nutzbar).
Ebenso abgeschlossen werden kann bei Rheuma oder rheumatischen Erkrankungen wie z.B. Fibromyalgie der Tarif BKK Barmenia Exclusiv+ in Verbindung mit der Mitgliedschaft bei einer Betriebskrankenkasse. Dieser Tarif ist für BKK Mitgflieder ohne Gesundheitsfragen abschließbar, erstattet leider aber auch nur bis zu 300 Euro pro Kalenderjahr.

Bezüglich der Mitversicherung von Behandlungen des Rheumas oder auch oben aufgeführter “rheumatischer Erkrankungen” wie Arthrose oder Fibromyalgie lesen Sie bitte den nächsten Absatz “Versicherungsschutz für laufende Behandlungen” genau durch.

Versicherungsschutz für laufende Behandlungen

Grundsätzlich schließen alle Versicherungen durch den §2 I (1) in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eigentlich immer die Versicherungsfälle aus, die vor Vertragsabschluss und vor Versicherungsbeginn bereits eingetreten sind. Ein Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn die Heilbehandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Tritt eine Erkrankung nach vorheriger vollständiger Ausheilung erneut auf, so tritt ein neuer Versicherungsfall ein.

Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die im Normalfall niemals ausheilt, wurde also vor Versicherungsbeginn bereits Rheuma durch einen Arzt diagnostiziert (Verdachtsdiagnose reicht auch bereits), so würde dies einen “laufenden Versicherungsfall darstellen”, der bereits vor Versicherungsbeginn gestartet ist und vermutlich niemals endet.
ABER:

Regelung UKV/BBKK NaturPrivat

Obwohl die Definition des Versicherungsfalls auch bei der UKV NaturPrivat genauso wie in den Versicherungsbedingungen der andere Versicherer definiert steht, teilte uns die Leistungsabteilung der UKV/BBKK schriftlich mit, dass im Leistungsfall lediglich auf die Krankheiten geprüft wird, die im Antrag abgefragt wurden.
Unseren Kunden (die diesen Tarif über uns abschließen oder abgeschlossen haben), stellen wir diese Antwort des Versicherers gern zur Verfügung, allerdings möchten wir als Makler selbst keine verbindliche Leistungsaussage dazu treffen, denn so wie die Versicherungsbedingungen eigentlich zu verstehen sind, wäre eine bereits vorhandene chronische Erkrankung, auch wenn diese nicht in den Antragsfragen erfasst wird, eben nicht mitversichert (so ist es z.B. bezüglich solcher Erkrankungen bei Signal Iduna Ambulant Plus).

Barmenia Exklusiv+ – BKK Gruppentarif

Eine, wenn auch geringe Absicherung der Heilpraktikerbehandlungskosten ist über den Gruppentarif der Barmenia für BKK Mitglieder möglich. Bis zu 300 Euro im Jahr werden erstattet.

SDK AP

Bei der Süddeutschen sind im SDK AP auch Vorerkrankungen wie Rheuma mitversicherbar. Bei Rheuma würde allerdings ein Risikozuschlag von 40% anfallen, würde aber als mitversichert gelten. Erstattet werden bis zu 100% von 1000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren für Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte. Interessant an der Heipraktikerzusatzversicherung der Süddeutschen (SDK) ist, dass der Tarif nur eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorsieht (das erste Versicherungsjahr endet stets zum 1.7. eines Jahres).