Bezüglich der Mitversicherung von Behandlungen des Rheumas oder auch oben aufgeführter “rheumatischer Erkrankungen” wie Arthrose oder Fibromyalgie lesen Sie bitte den nächsten Absatz “Versicherungsschutz für laufende Behandlungen” genau durch.
Versicherungsschutz für laufende Behandlungen
Grundsätzlich schließen alle Versicherungen durch den §2 I (1) in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eigentlich immer die Versicherungsfälle aus, die vor Vertragsabschluss und vor Versicherungsbeginn bereits eingetreten sind. Ein Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn die Heilbehandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Tritt eine Erkrankung nach vorheriger vollständiger Ausheilung erneut auf, so tritt ein neuer Versicherungsfall ein.
Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die im Normalfall niemals ausheilt, wurde also vor Versicherungsbeginn bereits Rheuma durch einen Arzt diagnostiziert (Verdachtsdiagnose reicht auch bereits), so würde dies einen “laufenden Versicherungsfall darstellen”, der bereits vor Versicherungsbeginn gestartet ist und vermutlich niemals endet.
ABER:
Regelung UKV/BBKK NaturPrivat
Obwohl die Definition des Versicherungsfalls auch bei der UKV NaturPrivat genauso wie in den Versicherungsbedingungen der andere Versicherer definiert steht, teilte uns die Leistungsabteilung der UKV/BBKK schriftlich mit, dass im Leistungsfall lediglich auf die Krankheiten geprüft wird, die im Antrag abgefragt wurden.
Unseren Kunden (die diesen Tarif über uns abschließen oder abgeschlossen haben), stellen wir diese Antwort des Versicherers gern zur Verfügung, allerdings möchten wir als Makler selbst keine verbindliche Leistungsaussage dazu treffen, denn so wie die Versicherungsbedingungen eigentlich zu verstehen sind, wäre eine bereits vorhandene chronische Erkrankung, auch wenn diese nicht in den Antragsfragen erfasst wird, eben nicht mitversichert (so ist es z.B. bezüglich solcher Erkrankungen bei Signal Iduna Ambulant Plus).
Eine, wenn auch geringe Absicherung der Heilpraktikerbehandlungskosten ist über den Gruppentarif der Barmenia für BKK Mitglieder möglich. Bis zu 300 Euro im Jahr werden erstattet.
Bei der Süddeutschen sind im SDK AP auch Vorerkrankungen wie Rheuma mitversicherbar. Bei Rheuma würde allerdings ein Risikozuschlag von 40% anfallen, würde aber als mitversichert gelten. Erstattet werden bis zu 100% von 1000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren für Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte. Interessant an der Heipraktikerzusatzversicherung der Süddeutschen (SDK) ist, dass der Tarif nur eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vorsieht (das erste Versicherungsjahr endet stets zum 1.7. eines Jahres).