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Heilpraktikerversicherung trotz rheumatischer Erkrankung

Die Gesundheitsfragen bei Antragstellung, selbst wenn diese vereinfacht sein sollten bei einigen Anbietern, sehen unter den chronischen Erkrankungen, bei denen ein Antrag abgelehnt wird, eigentlich immer auch Rheuma bzw. rheumatische Erkrankungen vor. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, sofern man an Rheuma leidet, eine Heilpraktikerversicherung abschließen zu können?

Diese Heilpraktiker-Tarife sind auch bei Rheuma abschließbar

Bei der Heilpraktikerzusatzversicherung UKV NaturPrivat wird in den Antragsfragen, welche mit “Nein” zu beantworten ist, damit der Tarif abgeschlossen werden kann, nicht nach Rheuma oder rheumatischen Erkrankungen gefragt. Sofern Rheuma also bereits diagnostiziert wurde, kann dieser Tarif abgeschlossen werden.
Ebenso abgeschlossen werden kann bei Rheuma oder rheumatischen Erkrankungen wie z.B. Fibromyalgie der Gruppentarif Hallesche zbKV-HP in Verbindung mit einer Mitgliedschaft bei der BKK VBU. Hier müsste aber eben, falls man kein Mitglied oder mitversicherte Person bei der gesetzlichen Krankenkasse BKK VBU ist, ein Wechsel dorthin erfolgen.

Bezüglich der Mitversicherung von Behandlungen des Rheumas lesen Sie bitte den nächsten Absatz “Versicherungsschutz für laufende Behandlungen genau durch”.

Versicherungsschutz für laufende Behandlungen

Grundsätzlich schließen alle Versicherungen durch den §2 I (1) in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen eigentlich immer die Versicherungsfälle aus, die vor Vertragsabschluss und vor Versicherungsbeginn bereits eingetreten sind. Ein Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung und endet, wenn die Heilbehandlung erfolgreich abgeschlossen ist. Tritt eine Erkrankung nach vorheriger vollständiger Ausheilung erneut auf, so tritt ein neuer Versicherungsfall ein.

Rheuma ist eine chronische Erkrankung, die im Normalfall niemals ausheilt, wurde also vor Versicherungsbeginn bereits Rheuma durch einen Arzt diagnostiziert (Verdachtsdiagnose reicht auch bereits), so würde dies einen “laufenden Versicherungsfall darstellen”, der bereits vor Versicherungsbeginn gestartet ist und vermutlich niemals endet.
ABER:

Regelung UKV/BBKK NaturPrivat

Obwohl die Definition des Versicherungsfalls auch bei der UKV NaturPrivat genauso wie in den Versicherungsbedingungen der andere Versicherer definiert steht, teilte uns die Leistungsabteilung der UKV/BBKK schriftlich mit, dass im Leistungsfall lediglich auf die Krankheiten geprüft wird, die im Antrag abgefragt wurden.
Unseren Kunden (die diesen Tarif über uns abschließen oder abgeschlossen haben), stellen wir diese Antwort des Versicherers gern zur Verfügung, allerdings möchten wir als Makler selbst keine verbindliche Leistungsaussage dazu treffen, denn so wie die Versicherungsbedingungen eigentlich zu verstehen sind, wäre eine bereits vorhandene chronische Erkrankung, auch wenn diese nicht in den Antragsfragen erfasst wird, eben nicht mitversichert (so ist es z.B. bezüglich solcher Erkrankungen bei Signal Iduna Ambulant Plus).

Barmenia Exklusiv+ – BKK VBU Gruppentarif

Eine, wenn auch geringe Absicherung der Heilpraktikerbehandlungskosten ist über den Gruppentarif der Barmenia für BKK VBU Mitglieder möglich. Bis zu 300 Euro im Jahr werden erstattet.

SDK AP

Bei der Süddeutschen sind im SDK AP auch Vorerkrankungen wie Rheuma mitversicherbar. Bei Rheuma würde allerdings ein Risikozuschlag von 40% anfallen, würde aber als mitversichert gelten. Erstattet werden bis zu 100% von 1000 Euro innerhalb von 2 Kalenderjahren für Behandlungskosten durch Heilpraktiker und Naturheilverfahren durch Ärzte.