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Hypnose

Was ist Hypnose?

Das Wort Hypnose wird vom griechischen Gott Hypnos abgeleitet. Dieser hatte die Fähigkeit Götter und Menschen in Schlaf versetzen zu können. Dies ist auch heute zentraler Bestandteil einer Hypnose. Denn durch eine erfolgreiche Hypnose wird ein schlafähnlicher Zustand erreicht, eine hypnotische Trance. Dabei gibt es immer den Hypnotiseur, der die Hypnose durchführt und den Hypnotisand, den Patienten bei dem die Hypnose durchgeführt wird. In manchen Fällen kann der Hypnotiseur auch der Hypnotisand sein, dann wird von Selbsthypnose gesprochen.
Hypnose hat verschiedene Formen. Ziel ist es, das Bewusstsein so zu beschäftigen, dass das Unterbewusstsein erreicht werden kann. Wie dies erreicht wird ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Kundenzufriedenheit

Bei welchen Beschwerden kann Hypnose erfolgreich eingesetzt werden?

Hypnose kann sehr vielseitig eingesetzt werden und die Wirkungsweise ist wissenschaftlich belegt. Die Anwendung von Hypnose erfolgt meist bei Depressionen, Stressabbau, Schlafstörungen und Sprechstörungen. Erfolgreich werden mit Hypnose auch chronische Schmerzen behandelt, zum Beispiel nach Operationen. Hypnose kann zudem eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Suchtkrankheiten spielen. Speziell bei beim Abgewöhnen des Rauchens konnte sich Hypnose sehr Erfolgreich bewähren und vielen Menschen helfen.

Wird Hypnose durch Heilpraktiker-Versicherungen übernommen?

Dies kann nicht so einfach beantwortet werden. Manch Versicherer schließen Hypnose von Anfang an aus (Versicherungsbedingungen), bei anderen wird eine medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt. Aus Erfahrung raten wir dazu, vorsichtshalber bei der Heilpraktikerversicherung anzufragen um späteren Problemen aus dem Weg zu gehen.

Welche Tarife erstatten eine Hypnose-Behandlung?

Der einzige Heilpraktikerversicherung, die Hypnose explizit in den zu erstattenden Behandlungen aufführt (Versicherungsbedingungen), ist der Tarif AmbulantBest von der Allianz Krankenversicherung. Dieser Tarif erstattet 80% von Naturheilverfahren die durch Ärzte oder Heilpraktiker durchgeführt werden. Die maximale erstattungsfähige Summe pro 2 Kalenderjahre liegt bei 1000 Euro. Zudem werden 300 Euro Sehhilfen pro Kalenderjahr und 500 Euro für Hörhilfen gezahlt. Des Weiteren werden auch die Kosten für private Vorsorgeuntersuchungen zu 80% erstattet. Der Tarif sieht anfängliche Wartezeiten von 3 Monaten (8 Monate bei Psychotherapie und Schwangerschaft) vor und hat eine Gesundheitsprüfung (heisst: es werden im Antrag ein paar Gesundheitsfragen gestellt.)