16.01.2019
Die Kooperation zwischen der BKK VBU und der Hallesche Krankenversicherung ermöglicht eine Erstattung für Behandlungskosten durch Heilpraktiker und verordnete Arznei- und Verbandmittel nach dem GebüH und das ohne Gesundheitsfragen.
Dieser Tarif ist nur Mitgliedern und mitversicherten Familienangehörigen der BKK VBU zugänglich, bzw. Versicherten, die zu dieser Krankenkasse wechseln.
Die Kombination zwischen der BKK VBU und dem Heilpraktikertarif ermöglicht eine günstige Absicherung für Heilpraktiker, Homöopathie und Osteopathie und leistet auch für bereits vorhandene Beschwerden und Erkrankungen.