Die Bioresonanztherapie gehört zu den Verfahren der Bioenergetischen Medizin , welche auch im Hufelandverzeichnis aufgeführt sind.
Das Hufelandverzeichnis ist streng genommen nur maßgeblich für “Ärzte mit Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren” und nicht für Heilpraktiker, die nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker abrechnen.
Wie auch bei vielen anderen Alternativen Heilmethoden ist auch die Wirksamkeit der Bioresonanztherapie bisher nicht einwandfrei wissenschaftlich nachgewiesen worden.
Es gibt sogar Studien, die bei einigen Krankheitsbildern, bei denen betreffende Ärzte und Heilpraktiker die Bioresonanztherapie einsetzen, nachweisen konnten, dass der Effekt der Bioresonanztherapie nicht über einen Placebo-Effekt hinausgeht.
Hier liegt dann teilweise auch das Problem: Heilpraktikerversicherungen bzw. Zusatzversicherungen für Naturheilverfahren müssen strenggenommen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen leisten, was ja bei nachgewiesenermaßen unwirksamen Behandlungsmethoden schwierig werden kann.
Es gibt jedoch einige Zusatzversicherungen, die für Bioresonanztherapie leisten würden und das auch durch Heilpraktiker.
Dies sind Tarife, denen es nur darauf ankommt, dass die Behandlungsmethode im Hufelandverzeichnis benannt ist. Und das ist bei der Bioresonanztherapie ja der Fall.
Tarife wie Gothaer MediAmbulant und Axa Med Komfort müssten ebenfalls leisten, zumindest wenn die Behandlung durch einem Arzt mit Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” durchgeführt wird.
Einzig die Signal Iduna hat im Tarif Ambulant plus bzw. ambulant plus pur den Zusatz in den Tarifbedingungen, dass auch für “wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren” geleistet wird. Zudem verzichtet dieser Tarif auf eine Wartezeit.
Zusätzlich kommt es noch darauf an für welche Beschwerden/Diagnose die Bioresonanztherapie eingesetzt wird. Denn eine Behandlung muss natürlich medizinisch notwendig sein, also nach medizinischem Verständnis der Fachleute, die dieses Verfahren anwenden dazu geeignet sein eine Erkrankung damit auch zu behandeln.
Eine Heilpraktikerversicherung muss des Weiteren auch noch rechtzeitig abgeschlossen werden. Das heisst: Bevor Beschwerden/Diagnosen, Erkrankungen bei einem Arzt oder Heilpraktiker bekannt werden, die dann später mit dieser Art der Therapie behandelt werden sollen.
Zusatzversicherungen leisten nämlich nur für Versicherungsfälle, die nach Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.