Ganz einfach: Ein Arzt für Naturheilverfahren muss ein universitäres Studium der Schulmedizin abgelegt haben, während man den Beruf des Heilpraktikers durch eine nicht universitäre, aber durchaus schulische Ausbildung erwirbt und ebenfalls eine entsprechende Prüfung ablegen muss.
Hinzu kommt, dass es sich beim Arzt für Naturheilverfahren um eine zusätzliche Facharztqualifikation handelt, die ein Arzt erst erwerben muss.
Nicht jeder Arzt, der z.B. auch Akupunktur oder Homöopathie anwendet, ist automatisch ein “Arzt mit Facharztbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren*.
Um sich als Arzt für Naturheilverfahren bezeichnen zu können, muss eine entsprechende Weiterbildung erfolgen z.B. über den Zentralverband der Ärzte für Naturheilverfahren erfolgen
Die meisten Tarife im Vergleichsrechner leisten nicht nur für die Behandlungskosten durch Heilpraktiker, sondern auch durch Ärzte.
Ärzte rechnen für Ihre Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.
Fast alle guten Naturheilverfahren Zusatzversicherungen leisten in diesem Fall für alle Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis.
Allerdings verlangen viele der Zusatzversicherungen die genaue Zusatzbezeichnung Arzt für Naturheilverfahren.
Bei Versicherungen wie Signal oder Inter oder Barmenia hingegen kann es auch ein Arzt sein, der eine dieser Naturheilverfahren durchführt, aber nicht die komplette Facharztbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” besitzt..