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Biochemie nach Schüßler (Schüßler Salze)

Schüßler Salze

In der Therapiemethodik der Heilpraktiker kommen Schüßler Salzen, ähnlich der Bach-Blütentherapie, eine besondere Bedeutung zu. Schüßler Salze können sowohl innerlich in Form von Globuli eingenommen werden, als auch in Form von Salben äußerlich auf erkrankte Hautpartien aufgetragen werden.
Verschiedene Salze für unterschiedliche Anwendungsgebiete. Der Begriff „Schüßler Salze“ basiert auf dem Begründer dieser Therapieform, dem Arzt Wilhelm Heinrich Schüßler. Er vertrat im Jahr 1873 die Auffassung, dass anstelle von rund 1.000 Medikamenten 12 verschieden Salze ausreichend seien, um den Mineralhaushalt wieder zu stabilisieren. Er vertrat die Auffassung, dass alle Krankheiten auf einem nicht ausreichend ausgeglichenen Mineralhaushalt basieren. Analog zu Bach Blüten gibt es auch bei Schüßler Salzen unterschiedliche Arten für die verschiedensten Krankheitsbilder. Calcium Fluoratum beispielsweise wird bei Ekzemen, Krampfadern oder gegen Narbenbildung angewendet. Natrium Chloratum findet dagegen bei der Behandlung von Mückenstichen oder Gliederschmerzen Verwendung.

Kalium Phosphoricum wird bei schlecht heilenden Wunden oder Muskelschmerzen eingesetzt. Natrium Sulfuricum, Schüßler Salz Nummer 10, setzen Heilpraktiker bei Sonnenallergie, Warzen oder geschwollenen Füßen ein. Schüßler Salze haben mit Bach Blüten eine weitere Gemeinsamkeit. Die Anwendung findet ebenfalls in einer von der Schwere der Erkrankung abhängigen Potenzierung statt.

Ursprünglich Abgrenzung zur Homöopathie

Schüßler legte Wert darauf, dass sein Verfahren ein biochemisches sei und daher nicht mit dem homöopathischen Prinzip, ähnliches mit Ähnlichem zu heilen, gleichzusetzen sei. Heute gilt die Schüßler Therapie als eine der grundlegenden Behandlungsformen der Homöopathie. Schüßlers Theorie war, dass eine Gesichtsanalyse vollständig ausreichend sei, um die Krankheitsursache zu erkennen. Die sogenannte „Antlitzanalyse“ ist nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten in keiner Weise haltbar. Schüßler Salze gelten als Medikamente nach dem deutschen Arzneimittelgesetz. Sie werden im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens in Umlauf gebracht. Bei Schüßler Salzen findet keine Wirksamkeitsprüfung statt. Im Gegenzug darf auf den Verpackungen aber auch keine Indikation angeführt werden. Die Wirksamkeit der Therapie kann nur von jedem Patienten für sich selbst festgestellt werden.

Kostenübernahme durch Krankenkassen und private Zusatzversicherungen

Die Kosten für die Behandlung und verordnete Schüßler Salze werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Heilpraktikerversicherungen, die jedoch für Naturheilverfahren nach dem Hufelandverzeichnis leisten erstatten die Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung durch den Heilpraktiker und durch diesen verordnete Präparate.
Zu nennen wären hier z.B. Signal Iduna ambulant plus pur , UKV/BBKK NaturPrivat , aber auch z.B. die Domcura ambulant top .

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