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Ist es sinnvoll und gerecht den Beruf des Heilpraktikers abzuschaffen?

Das Berufsbild des Heilpraktikers ist nach einem Gesetz aus dem Jahr 1939 geregelt. Darin ist z.B. geregelt, dass Heilpraktiker nur dann tätig werden dürfen, wenn sie über eine entsprechende Qualifikation verfügen und nachweisen, dass sie keinem Patienten einen Schaden zufügen.
In den letzten Jahren ist die Inanspruchnahme von alternativmedizinischen Behandlungen durch Heilpraktiker stark in Deutschland angestiegen. Ein Grund dürfte hier auch sein, dass viele Menschen sich vom deutschen Gesundheitssystem nicht ausreichend beachtet fühlen.

Das Hinwenden vieler zur Alternativbehandlung durch Heilpraktiker und einige Fälle, in denen eine falsche Behandlung durch Heilpraktiker zu massiven negativen Gesundheitsfolgen bis hin zum Tod führten rückten das Berufsbild des Heilpraktikers in das mediale Zentrum und machten diesen zum Feindbild der Schulmedizin. Nicht verwunderlich, stellt der Heilpraktiker ja durchaus eine “Konkurrenz” zu schulmedizinisch praktizierenden Ärzten dar.

Politik betrachtet die Möglichkeit der Abschaffung

Vor einigen Jahren bereits plädierte die FDP für die komplette Abschaffung des Berufes Heilpraktikers, auch in den letzten Wochen gab das Bundesministerium ein Gutachten in Auftrag, welches den “Heilpraktiker” auf den Prüfstand stellt und sogar über die Möglichkeit der Abschaffung nachforscht. In jedem Fall werden schärfere Regeln für die Berufsausübung verlangt. Insbesondere da sich Ärzte, die ein jahrelanges Medizinstudium nachweisen müssen, um praktizieren zu dürfen, sich stark benachteiligt fühlen.

Wäre eine Abschaffung des Heilpraktikerberufes gerecht?

Unbestritten gibt es durchaus Heilpraktiker, die teilweise medizinisch wirkungslose Behandlungen anbieten und durchführen, die keinen Mehrwert liefern. Das tun viele Ärzte allerdings auch. Problematisch wird es besonders dann, wenn eine Behandlung nicht nur unwirksam ist, sondern durch die wirkungslose Behandlung deutlich drastischere gesundheitliche Folgen hat.
Statt den Beruf des Heilpraktikers jedoch abzuschaffen, sollte tatsächlich über eine stärkere Reglementierung nachgedacht werden. Die medizinische Ausbildung sollte umfangreich genug sein und auch entsprechend regelmäßig überprüft werden.
Es gibt tausende von Heilpraktikern, denen mit der Abschaffung komplett Unrecht getan würde, da sie einen wertvollen Dienst für ihre Patienten leisten. Viele der durchgeführten Naturheilverfahren sind zudem mittlerweile auch in der Schulmedizin anerkannt oder zumindest überwiegend anerkannt. Es ist zudem auch nicht so, dass sich heutzutage jemand nach einer wenige Wochen andauernden Heilpraktiker nennen darf, es gehört bereits heute zur Qualifikation des Vollheilpraktikers ein großes Maß an Wissen und Fortbildung. Die meisten Heilpraktiker bilden sich des weiteren über Jahre hinweg stetig weiter.
Die Abschaffung des Heilpraktikers wäre also alles andere als gerecht. Eine Pflicht zur stetigen Fortbildung, wie dies bei anderen Berufen (Rechtsanwälte, Versicherungsvermittler, Steuerberater) ebenfalls vorgegeben wird, wäre aber durchaus begrüßenswert.
Auch strengere Regeln bezüglich des Prüfungsstoffes für eine Heilpraktikerausbildung könnten hilfreich sein. Überdacht werden könnte vielleicht auch der “kleine Heilpraktiker”, beispielsweise dem Heilpraktiker Psychotherapie. Hier mag es tatsächlich sinnvoll sein strengere gesetzliche Vorgaben zu treffen, wann jemand diesen Beruf ausüben darf. Das wertet zudem das ganze Berufsbild deutlich auf und ermöglicht als positiven Nebeneffekt auch eine bessere Kostenübernahmemöglichkeit durch Heilpraktikerversicherungen.

Kompromiss: Strengere Regulierung

Es ist nicht zu verstehen, warum beispielsweise der Beruf des Versicherungsvermittlers mittlerweile derart stark reguliert und von gesetzlichen Vorgaben kontrolliert wird, obwohl es hier “nur” um Geld geht, während beim Gut “Gesundheit”, welches in den Händen eines Heilpraktikers liegt nicht einmal eine Berufshaftpflichtversicherung verlangt wird.

Eine höheres vorgeschriebenes Qualifikationsniveau würde die “schwarzen Schafe” unter den Heilpraktikern, sofern es diese gibt, relativ schnell aussieben und für ein höheres Maß an Sicherheit sorgen. Auch eine Pflicht wie bei anderen freien Berufen zur Weiterbeildung und eine Berufshaftpflichtversicherung mit bestimmten Versicherungssummen abschließen zu müssen, sollte dringend auch bei Heilpraktikern eingeführt werden.

Heilpraktiker haben ihre Berechtigung, denn würde das konventionelle Gesundheitssystem seine Patienten individueller behandeln, bestünde möglicherweise gar nicht so ein hoher Zuspruch in der Bevölkerung für den Heilpraktiker. Solange dies nicht geleistet wird, braucht auch nicht über irgendwelche Verbote nachgedacht werden. Zudem gibt es unter den zahlreichen Ärzten ebenfalls Behandler, die Fehler begehen, welche bis zum unnötigen Tod eines Patienten führen können.