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Lautstarke Foderung – Homöopathie aus dem gesetzlichen Leistungskatalog zu streichen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert immer stärke, dass viele naturheilkundliche Leistungen aus dem Leistungskatalog entfernt werden sollen, da deren Wirksamkeit stark umstritten und nicht nachgewiesen wurde.

Mehrere Studien sollen mittlerweile belegen, dass viele umstrittene alternative Behandlungsverfahren, allem voran die Homöopathie, keine über den Placebo-Effekt hinausgehende nachgewiesene Wirkung haben sollen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht es daher nicht ein, warum die hohen Kosten, die nahezu 1 Milliarde Euro für Globoli und Co pro Jahr betragen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
Heutztage erstatten 2 von 3 gesetzliche Krankenkassen die Kosten für homöopathische Medikamente, womit sie sich vor allem für junge Gutverdiener interessant machen möchten.

Naturheilkunde nur noch für Privatversicherte?

“Aufgrund der Tatsache, dass Behandlungsmethoden wie Homöopathie vor allem von Personen nachgefragt werden, die sich die Medikamente auch selbst leisten könnten und zudem die Wirksamkeit kaum im Verhältnis zu der nachgewiesenen Wirkung steht, sollten Leistungen für Naturheilverfahren, die nicht eindeutig als wirksam nachgewiesen sind ein Privatvergnügen sein§, so die Forderung der kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Es schadet also sicher nicht, wenn man statt sich auf die Krankenkassen zu verlassen, welche die Leistungen jederzeit auch aus dem Leistungskatalog werfen könnten, lieber privat durch eine Heilpraktikerversicherung absichert.
Denn dieses Leistungen werden einem lebenslang zugesichert und so ist es auch Kassenversicherten möglich sich sämtliche alternative Heilmethoden zu sichern, solange die private Krankenzusatzversicherung besteht.