26.08.2022
So gut wie alle modernen Heilpraktiker- bzw. Naturheilverfahren-Zusatztarife erstatten medizinisch notwendige Behandlungskosten für Osteopathie.
Die meisten Versicherungen leisten jedoch nur, wenn die Behandlung durch Heilpraktiker oder Ärzte durchgeführt wird, bei Ärzten müssen diese bei einigen Versicherern (z.B. AXA, Advigon, Gothaer) auch noch die Zusatzbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” tragen.
Wie Osteopathie daher korrekt abgerechnet werden kann und welche Versicherer auch für Osteopathie durch Physiotherapeuten leisten würde, erfahren Sie hier.