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04.01.2021

Sonderkündigungsrecht 2021

Duch Kassenwechsel mehr Leistungen für Osteopathie und Naturheilverfahren

Zum Januar 2021 erhöhen sehr viele gesetzliche Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge. Dadurch haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht ohne Einhaltung einer Bindefrist.Wechsel ist dadurch in jedem Fall zum 1.4.2021 möglich bei Antragstellung im Januar 2021.
Durch Wechsel zur BKK VBU erhöht man sinnvoll die Leistungen für Osteopathie und Naturheilverfahren. Die Kasse erstattet zusätzlich zu einer eventuell vorhandenen Zusatzkrankenversicherung für jede versicherte Person 360 Euro für Osteopathie pro Jahr, 100,- Naturheilarzneimittel auf Privatrezept, sowieHomöopathie und Anthroposophische Medizin durch bundesweite Vertragsärzte auf “GKV Chipkarte”.
Zusätzlich sponsert die BKK VBU Ihre Heilpraktikerversicherung mit bis zu 130 Euro pro Person und Jahr.
Dieses Angebot kann auch ohne den zusätzlichen Abschluss der Barmenia Exklsuiv+ Heilpraktikerversicherung genutzt werden. Der Wechsel zur “Naturheilverfahren freundlichen Krankenkasse” BKK VBU ist ganz einfach online möglich

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