Osteopathie gehört längst zu den auch schulmedizinisch anerkannten Naturheilverfahren.
Diese Tatsache führt dazu, dass die Behandlungskosten für osteopathische Anwendungen zwar nicht generell und nicht zu 100%, aber zumindest anteilig von vielen Krankenkasse bezuschusst werden.
Bevor sich Freunde der Alternativen Medizin jedoch zu sehr freuen: Die besten Erstattungsleistungen einiger Krankenkassen für Osteopathie liegen bei max. 250-300 Euro im Jahr.
Die Internetseite www.osteokompass.de stellt eine Zusammenfassung der Krankenkassen auf, die Zuschüsse für osteopathische Behandlungen für ihre gesetzlich Versicherten vorsehen.
Dazu gehören z.B.:
Es gibt noch einige andere gesetzliche Krankenkassen, die eine Kostenübernahme für Osteopathie vorsehen. Auch dort handelt es sich eher um eine kleine Kostenbeteiligung.
Da die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen nur sehr gering sind, besteht die Möglichkeit sich durch den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung höher zu versichern.
Je nach Tarif sind so zusätzlich bis zu max. 2000 Euro in einem Jahr für Osteopathie, aber auch zahlreiche andere Naturheilverfahren möglich. Dies ist deutlich sinnvoller, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Krankenkassen ihre Zuschüsse für die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen kürzen, um dadurch den Beitragssatz stabil zu halten. Die Techniker Krankenkasse sah z.B. bis vor 2 Jahren noch 6 Osteopathie Anwendungen pro Jahr vor, während es heute nur noch 3 pro Jahr sind.
Heilpraktikerversicherungen wie Signal Ambulant plus und UKV NaturPrivat leisten zwar ohne Wartezeit, jedoch nur für Behandlungen, die nach Vertragsbeginn stattfinden und angeraten werden.
Wer beispielsweise ein chronische Rückenleiden wie einen Bandscheibenvorfall hat wird eine solche Zusatzversicherung nicht mehr abschließen können.
Man sollte sich also rechtzeitig um die Bentragung einer solchen Zusatzversicherung kümmern, wenn man darüber nachdenkt, die Alternative Medizin so wie die Osteopathie zur Behandlung in der Zukunft zu erwägen.