Osteopathie gehört längst zu den auch schulmedizinisch anerkannten Naturheilverfahren.
Diese Tatsache führt dazu, dass die Behandlungskosten für osteopathische Anwendungen zwar nicht generell und nicht zu 100%, aber zumindest anteilig von vielen Krankenkasse bezuschusst werden.
Bevor sich Freunde der Alternativen Medizin jedoch zu sehr freuen: Die besten Erstattungsleistungen für Osteopathie seitens gesetzlicher Krankenkassen liegen bei max. 250-300 Euro im Jahr. Allerdings gibt es andere Möglichkeiten eine deutlich höhere Kostenübernahme von bis zu 2000 Euro pro Jahr für osteopathische Behandlungen zu erreichen. Diese Möglichkeiten möchten wir hier vorstellen *
Die Internetseite www.osteokompass.de stellt eine Zusammenfassung der Krankenkassen auf, die Zuschüsse für osteopathische Behandlungen für ihre gesetzlich Versicherten vorsehen.
Dazu gehören z.B.:
Es gibt noch einige andere gesetzliche Krankenkassen, die eine Kostenübernahme für Osteopathie vorsehen. Auch dort handelt es sich eher um eine kleine Kostenbeteiligung.
Viele Krankenkassen wie z.B. die Techniker sahen in der Vergangenheit bereits deutlich höhere Leitungen für Osteopathie vor und haben die Erstattungsgrenzen dann immer wieder weiter nach unten gesetzt.
Denn im Gegensatz zu einer privaten Osteopathie Zusatzversicherung können Gesetzliche Krankenkassen durch Änderung Ihrer Satzung, ihre Zusatzleistungen wie z.B. die Osteopathie-Erstattung immer wieder nach unten setzen. Nur bei privaten Zusatzversicherungen sind die Erstattungsleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit (,welche sofern Sie selbst nicht kündigen, lebenslang möglich ist) garantiert.
Da die Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen nur sehr gering sind, besteht die Möglichkeit sich durch den Abschluss einer Heilpraktikerversicherung deutlich höhere Erstattungen für osteopathische Behandlungen abzusichern.
Je nach Zusatzversicherung sind so unabhängig von einer eventuellen Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bis zu max. 2000 Euro pro Jahr für Kosten von Osteopathie-Behandlungen, aber auch durch zahlreiche andere Naturheilverfahren möglich. Dies ist deutlich sinnvoller als auf die Erstattung für Osteopathie seitens der GKV zu vertrauen, zumal die Vergangenheit gezeigt hat, dass die Krankenkassen ihre Zuschüsse für die nicht gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen kürzen, um dadurch den Beitragssatz stabil zu halten. Die Techniker Krankenkasse sah z.B. bis vor 2 Jahren noch 6 Osteopathie Anwendungen pro Jahr vor, während es heute nur noch 3 pro Jahr sind.
Heilpraktikerversicherungen wie z.B. Continentale EASY Ambulant, Signal Ambulant plus und UKV NaturPrivat leisten zwar ohne Wartezeit, jedoch nur für Behandlungen, die nach Vertragsbeginn stattfinden und angeraten werden. Eine Zusatzversiicherung für Osteopathie muss also grundsätzlich abgeschlossen werden, bevor eine Behandlung angeraten wird bzw. beginnt.
Wer beispielsweise ein chronische Rückenleiden wie einen Bandscheibenvorfall hat wird eine solche Zusatzversicherung nicht mehr abschließen können.
Man sollte sich also rechtzeitig um die Bentragung einer solchen Zusatzversicherung kümmern, wenn man darüber nachdenkt, die Alternative Medizin so wie die Osteopathie zur Behandlung in der Zukunft zu erwägen.