Achtung: Sektorale Heilpraktiker und Facharztbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren”
Ein weiterer Grund für abgelehnte Erstattungen von Behandlungsrechnungen ist der Umstand, das ein in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nicht versicherter Heilbehandler aufgesucht wurde.
Sektorale Heilpraktiker
Während es für Behandlungen durch einen Vollheilpraktiker in der Regel mit keinem Versicherer Probleme gibt, kann dies bei einer Behandlungsrechnung durch sektorale Heilpraktiker je nach Tarif ganz anders aussehen.
Sektorale Heilpraktiker sind Heilpraktiker, die nur eine Zulassung für einen Teilbereich der medizinischen Behandlung haben. Bei den sektoralen Heilpraktikern Heilpraktiker Physiotherapie oder Heilpraktiker Osteopathie handelt es sich streng genommen nicht um Heilpraktiker, sondern um Physiotherapeuten mit einer Teilzulassung als Heilpraktiker.
Beispielsweise beschränkt die Signal Iduna die Kostenübernahme auf Heilpraktiker, die nicht auf einen Teilbereich beschränkt sind und schließt damit eine Behandlung durch Sektorale Heilpraktiker aus. Bei der Axa Med Komfort oder Barmenia MehrGesundheit ist dies wiederum kein Problem.
Oft kommt es jedoch auch vor, dass Kunden zwar einen Osteopathen aufsuchen, dieser aber eigentlich nur Physiotherapeut ist und nicht einmal sektoraler Heilpraktiker. In diesem Fall muss die Kostenübernahme vorher genau abgeklärt werden. Versicherer wie Münchener Verein Naturmedizin oder UKV NaturPrivat leisten dann zumindest für den Fall, dass dieser Physiotherapeut in einem Bundesverband für Osteopathen Mitglied ist und die Behandlung ärztlich verordnet wurde.
Sonderfall Heilpraktiker Psychotherapie
Was eine psychotherapeutische Behandlung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker angeht (Ziffern 19.1 – 19.7 GebüH), schließen die meisten Tarife eine derartige Behandlung bedingungsgemäß aus. Erst Recht gilt dies für eine diesbezügliche Behandlung durch sektorale Heilpraktiker Psychotherapie.
Welche Tarife diesbezüglich leisten, haben wir unter dem Punkt: Heilpraktiker Psychotherapie noch einmal separat ausgeführt.
Arzt für Naturheilverfahren
Viele Heilpraktikerversicherungen erstatten auch naturheilkundliche Behandlungen für Verfahren aus dem Hufelandverzeichnis. Bei einigen Tarifen wird in den Bedingungen jedoch vorgeschrieben, dass der Arzt die Facharztbezeichnung “Arzt für Naturheilverfahren” tragen muss, damit die Behandlung erstattungsfähig ist.
Die ist beispielsweise der Fall bei den Tarifen: AXA Med, AXA Med Komfort, Gothaer Mediambulant, aber auch bei den Tarifen der Arag Krankenversicherung (Arag 482, Arag 483) und dem Tarif Advigon alternativmedizin.
Bei den Tarifen der Signal Iduna, der Barmenia oder auch der Universa Heilpraktikerversicherung hingegen spielt die Zusatzbezeichnung bei Ärzten keine Rolle. Der Arzt muss lediglich eine Qualifikation für das eingesetzte Verfahren besitzen. Es ist dann aber z.B. unproblematisch, wenn ein Allgemeinarzt eine homöopathische Behandlung abrechnet oder ein Orthopäde eine Schmerzakupunktur.